Was genau ist euer Problem damit, wenn man weitere Betroffene finden möchte ?
Damit hat wohl grundsätzlich niemand ein Problem hier. Es wirft eben nur die Frage auf „warum?“, wenn du keinen Krieg anfangen willst.
Du bist derzeit in einem Rechtsstreit vor einem Zivilgericht. Das hat mit Betrug zunächst einmal überhaupt nichts zu tun. Du forderst Minderung der Zahlungsverpflichtung aufgrund fehlender Vertragserfüllung seitens der Schule.
Hier geht es dann darum, ob die vertraglich zugesicherte Leistung erfüllt wurde oder eben nicht. Punkt!
Es geht in deinem Verfahren nicht um Betrug!
Das ist nämlich eine strafrechtliche Sache. Inwieweit ein solcher Straftatbestand dein Zivilverfahren zu beeinflussen vermag, sei mal dahingestellt. In der Regel hat es auf ein solches zivilrechtliches Verfahren, d. h. auf die Beweisführung und den Beschluss, keinen Einfluss.
Solltest du aus irgendwelchen Gründen Schadenersatz fordern, kann eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs natürlich die Höhe der Schadenersatzsumme beeinflussen. Ich gehe aber davon aus, dass es in deinem Verfahren nicht um Schadenersatz geht.
Um die strafrechtliche Seite mal genau zu definieren:
§ 263 StGB (Strafgesetzbuch)
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Hier ist zunächst zu fragen, ob die
Absicht der Schule bestand, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Wenn die Schule es einfach nur nicht auf die Reihe bekommen hat, die zugesicherte Leistung zu erfüllen – weil die Schulleitung beispielsweise völlig desorganisiert arbeitet – dann fehlt die Absicht und es ist schon mal kein Betrug.
Hast du jedoch ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass es tatsächlich Absicht war, dass die Schule sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte, dann kannst du selbstverständlich Strafanzeige stellen. Dies hat zur Folge, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.
Wenn sich bei den Ermittlungen Beweise finden, die deinen Vorwurf stützen, kommt es in der Regel auch zu einem Gerichtsverfahren. Sollte in einem solchen Verfahren die Schule wegen Betrugs verurteilt werden, dann – aber erst dann – darfst du mit Fug und Recht von Betrug sprechen.
Du hattest es, so dachte ich, ja offenbar zunächst auch richtig erfasst:
Dann stelle ich es offiziell klar, ich unterstelle Paracelsus keine Betrugsmasche, leider erweckt es den Anschein als könnte das der Fall sein und deshalb sammle ich Beweise um den Verdacht zu bestätigen.
Nur suchst doch immer noch weitere Betroffene ohne darzulegen, was es dir selbst nützen soll.
Also: was nützt dir in deinem zivilrechtlichen Verfahren, in dem es nur um deinen Fall und um dein Geld geht, der Kontakt zu weiteren Betroffenen, wenn du keinen Krieg (Strafanzeige etc.) anfangen möchtest?
Den Richter interessiert das in deinem Zivilverfahren nicht, weil nämlich alle anderen Betroffenen zu deinem speziellen Fall überhaupt nichts aussagen können. Den Richter interessiert allenfalls, ob es Urteile zu gleich gelagerten Fällen gibt, die ihn bei seiner Rechtsfindung unterstützen.
Natürlich helfen dem Richter, und somit auch dir, auch gleichartige Urteile gegen die Schule (aber nicht die Geschichten irgendwelcher Betroffener). Gäbe es die, hätte dein Anwalt diese jedoch schon gefunden (er hätte zumindestens diesbezüglich recherchieren müssen, wenn er seine Arbeit ordentlich macht).
In Deutschland gibt es auch keine Sammelklagen, d. h. du kannst dein Risiko betreffend Gerichts- und Anwaltskosten nicht dadurch mindern, dass du weitere Betroffene in das Verfahren einbindest. Somit scheidet auch dieser Grund für das Finden von weiteren Betroffenen aus.
Wenn du ausreichend Anhaltspunkte für Betrug hast und einen Krieg anfangen, d. h. Rache üben willst, stell Strafanzeige. Du solltest dich allerdings vorher diesbezüglich mit deinem Anwalt beraten; nicht dass dir das selbst wegen falscher Verdächtigung (
§ 164 StGB) auf die Füße fällt.