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Petition gegen eine Einschränkung der Tierheilkunde

kapinnow

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Heilpraktiker
Hallo zusammen,
erschrocken habe ich heute morgen die Info unten erhalten, habe die Petition unterzeichnet und bitte Euch, das ebenso zu tun.
Liebe Grüße,Kai

Betreff: Neue EU Verordnung ist das Aus für Ergänzungsfuttermittel und der Beruf des Tierheilpraktikers!
Wichtigkeit: Hoch
Zuerst wird es bei Tierprodukten durchgesetzt, danach sind Humanprodukte dran!

Der erste Schritt in der Übernahme der Nahrungsergänzungsindustrie und Kräuterindustrie durch Pharmakonzerne.


Bitte handeln, teilen, unterzeichnen!
Auf Webseiten veröffentlichen, in Newsletter verbreiten!
Es bedarf 50.000 Unterschriften bis zum 27.02.2016!

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.nc.$$$.a.u.html

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Petition 61871

Tierschutz - Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere vom 28.10.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben.
Begründung

Die EU Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel (2014) KOM 558 - eingereicht. Die VO soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. das erstrebenswerte Ziel den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. In diesem Bestreben schießt der EU-Ausschuss weit über das Ziel hinaus und dreht dabei sogar die ursprüngliche Absicht ins Gegenteil, denn gleichzeitig werden auch die sinnvollen Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark eingeschränkt.

DIESE EINSCHRÄNKUNG WIDERSPRICHT DAMIT DER EIGENTLICHEN ABSICHT DER VERORDNUNG!

Denn…

1. Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe wird durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert.

2. Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung sollen künftig als Tierarzneimittel zugelassen werden müssen, was nicht nur die Auswahl zur Gesunderhaltung verringert, sondern die Mittel durch neue Zulassungsverfahren künstlich verteuert.

3. Tiere sollen nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert und jene verteuert, welche die kostspieligen und aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie z. B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs, homöopathische Arzneimittel und handelsübliche Pflegemittel und Nahrungsergänzer vom Markt verschwinden und die wenigen verbleibenden allein auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind.

Dies würde bedeuten, dass nicht nur die Kosten für den Tierhalter und immens steigen würden, sondern auch, dass ein ganzer Berufszweig, nämlich der der Tierheilpraktiker, der sich mit der alternativen Behandlung von Tieren in Deutschland traditionell schon seit vielen Jahrhunderten beschäftigt, vernichtet werden würde. Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.

Auch Bio-Landwirte wären besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007 steht, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.

Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i. d. R. weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch und den Ausscheidungen der Tiere.

Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und der Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V. bitten die deutschen Bürger um Mitzeichnung.
 
Kann es sein, dass es sich bei diesem Aufruf um ein ähnlich überzogenes Statement handelt, wie schon vor einigen Jahren zum gleichen Thema im Bereich der Humanmedizin? Ich hab den Text des Vorschlages (hier nachzulesen) mal überflogen und kann die Petition nicht so ganz nachvollziehen.

Dort ist u.a. zu lesen:

(71) Mit Blick auf die besonderen Merkmale homöopathischer Tierarzneimittel, vor allem die Bestandteile dieser Produkte, ist es wünschenswert, ein besonderes, vereinfachtes Verfahren für die Registrierung einzurichten, und die Kennzeichnung bei bestimmten homöopathischen Tierarzneimitteln zu regeln, die ohne therapeutische Indikationen in Verkehr gebracht werden. Immunologische homöopathische Produkte können nicht nach dem vereinfachten Verfahren registriert werden, da immunologische Arzneimittel in hoher Verdünnung eine Reaktion auslösen können. Die Qualität eines homöopathischen Arzneimittels ist unabhängig von seiner Verwendung, weshalb keine besonderen Bestimmungen für die erforderlichen Qualitätsanforderungen gelten sollten

Zu naturheilkundlichen Arzneimitteln oder Kräuterzubereitungen oder Nahrungsergänzungen konnte ich (mittels Suchfunktion) gar keinen Hinweis entdecken.
 
egal ob überzogen oder nicht...
ich hätte das mit dem Hebammen auch für überzogen gehalten...

wer weiß es schon? und mir ist die recherche auch zu aufwändig.
Ich habe es gezeichnet und in meinem Facebookaccount gepostet. Es tut mir nicht weh und schadet nicht.
Wenn es aber hilft, ist es es alle male wert.
 
Hallo Kai,
ich wollte es gerade auch reinsetzen. Habe auch keine Ahnung, was da dran ist, aber hört sich erst mal nicht gut an.
Daher habe ich auch unterzeichnet.
VG
Isabel
 
Es ist noch schlimmer als gedacht:

PETITION: https://epetitionen.bundestag.de/…/_…/Petition_61871.nc.html

Der Bundesrat schlägt folgende Ergänzungen vor:

Zu Artikel 125
83. Der Bundesrat bittet, sich dafür einzusetzen, dass Artikel 125 um eine bislang nicht vorgesehene tierarzneimittelrechtliche Kontrolle von Tierhaltern ergänzt wird. Nur durch diese risikobasierten behördlichen Kontrollen kann überprüft werden, ob sich Tierhalter an bestehende Rechtsvorschriften zum Erwerb und zur Anwendung von Arzneimitteln bei ihren Tieren halten. Dies ist unerlässlich zur Sicherung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.

Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b
11. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Formulierung in Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b dahingehend ergänzt wird, dass auch Stoffe und Gegenstände einbezogen werden, die dazu bestimmt sind, die physio-logischen Funktionen durch eine physikalische Wirkung wieder herzustellen. Die Ergänzung der physikalischen Wirkung erscheint notwendig, um auch Regelungen für Stoffe und Gegenstände vorzusehen, die - wie Arzneimittel - in den tierischen Körper eingebracht werden und dort auch die physiologischen Funktionen beeinflussen, zum Beispiel "Beweglichkeit der Gelenke", aber lediglich mittels einer physikalischen Wirkung. Da diese Produkte in der Humanmedizin als Medizinprodukte geregelt werden, aber vergleichbare Regelungen für Tiere nicht existieren, sollten Stoffe und Gegenstände mit physikalischer Wirkung, die im oder am Tier angewendet werden, dem Tier-arzneimittelrecht unterliegen.
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Hiermit dürfen Behörden anscheinend jeden Tierhalter willkürlich kontrollieren.

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Hiermit sind auch alle Physikalischen Behandlungen = Tierphysiotherapeut- vorbei!

Es handelt sich um massive Eingriffe in unsere Rechte!!

Ich vermute, dass als nächstes Nahrungsergänzungsmittel für Menschen dran sind und das gleiche mit Heilpraktikern passiert.

Bitte teilen und unterschreiben bevor es zu spät ist.

LG
Swanie
 
Kann es sein, dass es sich bei diesem Aufruf um ein ähnlich überzogenes Statement handelt, wie schon vor einigen Jahren zum gleichen Thema im Bereich der Humanmedizin?

Nein, es handelt sich nicht um ein überzogenes Statement. In der EU Verordnung gibt es einige Passagen die, wenn Sie so beschlossen werden das "Aus" für viele Mittel bedeuten kann.

(70) Unternehmen und Behörden müssen oft eine Unterscheidung treffen zwischen Tierarzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Bioziden und anderen Produkten. Um eine uneinheitliche Behandlung solcher Produkte zu vermeiden, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Entscheidungsprozess der Mitgliedstaaten zu fördern, sollte eine Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten eingesetzt werden; eine ihrer Aufgaben sollte es sein, von Fall zu Fall eine Empfehlung abzugeben, ob ein Produkt als Tierarzneimittel definiert werden kann. Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, kann die Kommission entscheiden, ob ein bestimmtes Produkt ein Tierarzneimittel ist.

Und dann bitte ab Seite 25 weiterlesen:

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1) „Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;
(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische Diagnose zu erstellen;
(c) sie sind zur Erleichterung des Sterbens von Tieren bestimmt;

Die Petition dient dazu dass die Möglichkeit besteht Änderungsvorschläge einzureichen. Es ist wirklich ernst, jetzt betrifft es erst einmal NUR die Tiere aber was wird wohl passieren wenn alle Tierhalter die frei verkäuflichen Humanmittel für ihre Tiere erwerben.
 
Dazu fällt mir folgendes ein: Eine Tiermast ist seit 2006 mit Antibiotikum verboten. das Mittel wurde vorher großflächig als Wachstumsbeschleuniger eingesetzt. Die Pharmaindustrie hat aber Wege gefunden das Verbot zu unterlaufen. Vielleicht soll hier einfach nur gegen-gesteuert werden. Im Schnitt werden pro Kg Fleisch bis zu 3 Gramm dieser Stoffe eingesetzt und finden sich dann im Essen wieder um Resistenzen bei Bakterien zu erzeugen die dann woanders Ungemach bringen. In den USA gibt es ein Verbot als Wachstumsbeschleuniger nicht und wie wir alle wissen sind die Verhandlungen zum Transatlantischem Handelsbündnis geheim. Bevor ich nicht mehr weiß mache ich gar nichts.
Vielleicht hat ja wer dazu infos?
 
Der erste Schritt in der Übernahme der Nahrungsergänzungsindustrie und Kräuterindustrie durch Pharmakonzerne.
Die Pharmaindustrie hat aber Wege gefunden das Verbot zu unterlaufen.
Also, wenn die Pharmaindustrie das Ganze mit NEMs und Kräutern unterläuft, würde mich das persönlich nicht stören.

Ich denke nicht, dass es bei dem Verbot um die chem. Medis geht. Es geht eher darum, die Naturheilmittel (die ich auch nicht perse für ungefährlich halte, wollte ich nur klarstellen) vom Markt zu nehmen. Argument: Mengenangaben der wirksamen Stoffe variieren (oder so ähnlich)

Allerdings muss ich zugeben, dass mir das Ganze zu umfangreich etc. ist, um mich da tief einzulesen.
Ich unterstütze dabei unsere THP-Kollegen.

@Andreahh was hältst Du davon, wenn Du Deinen Status einstellst und Deine Heilerlaubnis an Jochen Pippir schickst. Dann kannst Du auch in den internen Bereich und dort mitdiskutieren.
 
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