Katharina87
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe mich auch erst vor ein paar Tagen bei der ALH zu einem Fernstudium zum Heilpraktiker Psychotherapie angemeldet. Dieses beginnt im Februar 2017 und ich bin jetzt schon ganz aufgeregt und kann es kaum abwarten. Da ich diesen Wunsch schon seit mehr als zwei Jahren mit mir herumgetragen habe und mich jetzt endlich getraut habe, will ich mich so gut es nur irgendwie geht auf alles vorbereiten (kleiner Perfektionist ).
Nun kommen auch schon meine ersten Fragen. Ich habe mal beim Gesundheitsamt in Freiburg nachgelesen, welche Voraussetzungen nötig sind um zur Prüfung zugelassen zu werden und was in der Kenntnisprüfung alles abgefragt bzw. überprüft wird. Nun gibt es hier folgenden Ausschnitt:
Die Befähigung erfordert grundlegende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren.
In der Überprüfung muss deshalb nachgewiesen werden, dass grundlegende Kenntnisse in einem Psy-
chotherapieverfahren vorhanden sind, dessen Ausbildung folgenden Kriterien genügt:
1. Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewendeten
Methode.
2. Die Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewendeten Methode.
3. Therapieerfahrung und Supervision.
4. Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden).
5. Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen.
6. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen.
(Wir weisen darauf hin, dass eine spezifische Ausbildung und/oder therapeutische Erfahrungen keine Vo
raussetzung für die Antragstellung ist)
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss ich in der Überprüfung einmal nachweisen, dass ich eine Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren habe (z.B. Verhaltenstherapie) welche den obigen 6.Punkten entspricht. Allerdings wird dann in der Klammer darauf hingweisen, dass eine spezifische Ausbildung oder therapeutische Erfahrung keinen Voraussetung für die Antragsstellung ist. Widerspricht sich das nicht ein wenig?
Gibt es jemanden im Forum, der mir hier vielleicht etwas weiterhelfen kann, wie das Ganze zu verstehen ist? Ein Ausbildungsinstitut bzgl. Therapieverfahren habe ich mir schon ausgesucht und würde ich auch vor meiner Prüfung beim GA machen. Dann kommt ja aber noch die Selbstverfahrung + Supervision --> hat hier jemand Ideen/Vorschläge wo man das machen könnte?
Ich danke euch schon einmal vielmals im Voraus für eure Antworten und Hiflestellungen.
Liebe Grüße
Katharina
ich bin ganz neu hier und habe mich auch erst vor ein paar Tagen bei der ALH zu einem Fernstudium zum Heilpraktiker Psychotherapie angemeldet. Dieses beginnt im Februar 2017 und ich bin jetzt schon ganz aufgeregt und kann es kaum abwarten. Da ich diesen Wunsch schon seit mehr als zwei Jahren mit mir herumgetragen habe und mich jetzt endlich getraut habe, will ich mich so gut es nur irgendwie geht auf alles vorbereiten (kleiner Perfektionist ).
Nun kommen auch schon meine ersten Fragen. Ich habe mal beim Gesundheitsamt in Freiburg nachgelesen, welche Voraussetzungen nötig sind um zur Prüfung zugelassen zu werden und was in der Kenntnisprüfung alles abgefragt bzw. überprüft wird. Nun gibt es hier folgenden Ausschnitt:
Die Befähigung erfordert grundlegende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren.
In der Überprüfung muss deshalb nachgewiesen werden, dass grundlegende Kenntnisse in einem Psy-
chotherapieverfahren vorhanden sind, dessen Ausbildung folgenden Kriterien genügt:
1. Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewendeten
Methode.
2. Die Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewendeten Methode.
3. Therapieerfahrung und Supervision.
4. Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden).
5. Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen.
6. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen.
(Wir weisen darauf hin, dass eine spezifische Ausbildung und/oder therapeutische Erfahrungen keine Vo
raussetzung für die Antragstellung ist)
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss ich in der Überprüfung einmal nachweisen, dass ich eine Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren habe (z.B. Verhaltenstherapie) welche den obigen 6.Punkten entspricht. Allerdings wird dann in der Klammer darauf hingweisen, dass eine spezifische Ausbildung oder therapeutische Erfahrung keinen Voraussetung für die Antragsstellung ist. Widerspricht sich das nicht ein wenig?
Gibt es jemanden im Forum, der mir hier vielleicht etwas weiterhelfen kann, wie das Ganze zu verstehen ist? Ein Ausbildungsinstitut bzgl. Therapieverfahren habe ich mir schon ausgesucht und würde ich auch vor meiner Prüfung beim GA machen. Dann kommt ja aber noch die Selbstverfahrung + Supervision --> hat hier jemand Ideen/Vorschläge wo man das machen könnte?
Ich danke euch schon einmal vielmals im Voraus für eure Antworten und Hiflestellungen.
Liebe Grüße
Katharina