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Prüfung beim Gesundheitsamt - Kenntnisüberprüfung/Kriterien

Katharina87

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und habe mich auch erst vor ein paar Tagen bei der ALH zu einem Fernstudium zum Heilpraktiker Psychotherapie angemeldet. Dieses beginnt im Februar 2017 und ich bin jetzt schon ganz aufgeregt und kann es kaum abwarten. Da ich diesen Wunsch schon seit mehr als zwei Jahren mit mir herumgetragen habe und mich jetzt endlich getraut habe, will ich mich so gut es nur irgendwie geht auf alles vorbereiten (kleiner Perfektionist ;) ).
Nun kommen auch schon meine ersten Fragen. Ich habe mal beim Gesundheitsamt in Freiburg nachgelesen, welche Voraussetzungen nötig sind um zur Prüfung zugelassen zu werden und was in der Kenntnisprüfung alles abgefragt bzw. überprüft wird. Nun gibt es hier folgenden Ausschnitt:

Die Befähigung erfordert grundlegende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren.
In der Überprüfung muss deshalb nachgewiesen werden, dass grundlegende Kenntnisse in einem Psy-
chotherapieverfahren vorhanden sind, dessen Ausbildung folgenden Kriterien genügt:

1. Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewendeten
Methode.
2. Die Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewendeten Methode.
3. Therapieerfahrung und Supervision.
4. Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden).
5. Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen.
6. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen.
(Wir weisen darauf hin, dass eine spezifische Ausbildung und/oder therapeutische Erfahrungen keine Vo
raussetzung für die Antragstellung ist)

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss ich in der Überprüfung einmal nachweisen, dass ich eine Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren habe (z.B. Verhaltenstherapie) welche den obigen 6.Punkten entspricht. Allerdings wird dann in der Klammer darauf hingweisen, dass eine spezifische Ausbildung oder therapeutische Erfahrung keinen Voraussetung für die Antragsstellung ist. Widerspricht sich das nicht ein wenig?

Gibt es jemanden im Forum, der mir hier vielleicht etwas weiterhelfen kann, wie das Ganze zu verstehen ist? Ein Ausbildungsinstitut bzgl. Therapieverfahren habe ich mir schon ausgesucht und würde ich auch vor meiner Prüfung beim GA machen. Dann kommt ja aber noch die Selbstverfahrung + Supervision --> hat hier jemand Ideen/Vorschläge wo man das machen könnte?

Ich danke euch schon einmal vielmals im Voraus für eure Antworten und Hiflestellungen.

Liebe Grüße
Katharina
 
Allerdings wird dann in der Klammer darauf hingweisen, dass eine spezifische Ausbildung oder therapeutische Erfahrung keinen Voraussetung für die Antragsstellung ist. Widerspricht sich das nicht ein wenig?

Ja, das widerspricht sich. Denn gesetzlich ist das, was das GA da verlangt, nicht geregelt. Es gibt keine Vorschrift, die das zwingend notwendig macht. Aber gerade beim HPP sehen das viele GAs eher eng. Wer noch nie therapiert und kein Therapieverfahren praktisch erlernt hat, womit will der eigentlich arbeiten, wenn er die Prüfung bestanden hat? Denn du kannst ja direkt loslegen nach der Prüfung und Menschen behandeln. Ich denke, dass das grob gesehen unter den Punkt "keine Gefahr für die Volksgesundheit" fällt und das GA auch als eine Art Vorauswahl betrachtet.
 
dass eine spezifische Ausbildung oder therapeutische Erfahrung keinen Voraussetung für die Antragsstellung ist. Widerspricht sich das nicht ein wenig?
Nein, das widerspricht sich aus meiner Sicht nicht.
Ich habe meinen Antrag auf Überprüfung Ende 2011 gestellt und wurde im Mai 2012 geprüft. ALso konnte ich in der Zwischenzeit die Ausbildung zu Ende machen...
(gut ich bin HP und wurde nicht auf meine psychother. Ausbildung hin überprüft. Meine psychotherapeutische Ausbildung beinhaltete aber alle Kriterien)
Ich weiß, dass es Gesundheitsämter und Behörden gibt, bei denen der Antrag 1-2 Jahre vor der Überprüfung eingereicht werden muss. Da macht dieses Aussage besonders Sinn.

Wie viel Wert ein GA auf eine abgeschlossene Ausbildung legt, ist von GA zu GA unterschiedlich.
Ich kann die Ansprüche völlig verstehen - in SB, wo ich geprüft wurde, ist es ebenfalls so, dass bei der mündlichen Überprüfung auch das praktische Wissen abgefragt wird - allerdings nur mündlich, kein AA lässt sich zur Ader lassen oder baunscheidtieren oder oder oder... (die wären nach einem Prüfungstag dann ganz schön fertig... :LOL:;) )
Die Amtsärzte sollen ja besten Gewissens attestieren können, dass wir keine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen
 
Dann kommt ja aber noch die Selbstverfahrung + Supervision --> hat hier jemand Ideen/Vorschläge wo man das machen könnte?
Es gibt einige Institute, die auch das anbieten z.B. Thalamus Stuttgart hat sehr viel in Puncto Selbsterfahrung (guck mal nach Heldenreise).
Was Supervision angeht, so kannst Du dir vor Ort einen fertigen Therapeuten suchen oder Deine Ausbilder darum bitten.
Supervision ist sowieso etwas, was Du bestenfalls Dein Therapeutenleben lang machst.

Ich habe innerhalb meiner Ausbildung eine Übungsgruppe vor Ort gebildet. Die Übungsgruppe hat sich aus einer Selbsterfahrungsgruppe gebildet
Also:
- Ich habe 2010 im Herbst 10 Tage Selbsterfahrung in Gesprächs- und Gestalttherapie gemacht und mich während dessen zu der 2-jährigen Ausbildung entschieden (ich war bei der Überprüfung des GA noch nicht fertig, wollte aber auch nicht psychotherapeutisch überprüft werden, da HP)
- Die Ausbildung ging von Anfang 2011 bis Dez. 2012 (ziemlich genau 2 Jahre)
- Die Ausbildung war 300km entfernt und ich hatte anfangs 2 Mitbestreiter, die aber nach ein paar Monaten aufgehört haben. So habe ich Teilnehmer aus der Selbsterfahrungsgruppe von 2010 angesprochen und die hatten Interesse an einer Übungsgruppe
- wir sind schon lange alle fertige HP(P)s und aus der Übungsgruppe ist inzwischen eine Supervisionsgruppe geworden. Wir treffen uns seit 2011 monatlich 1x für 3-4 Stunden
 
Hallo Katharina,
willkommen im Forum!

Diese Anforderungen sind zwar nicht explizit so gesetzlich geregelt. Gesetzlich geregelt ist aber, „dass der Prüfling einen Patienten entsprechend der Diagnose auch behandeln können muss“. Das steht so in allen Durchführungsverordnungen zum Heilpraktikergesetz der Länder.

6. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen.
Das weist auf die „kognitive Verhaltenstherapie“ hin, denn kein anderes wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren bietet ein so breites Indikationsspektrum für psychische Störungen. Sicherlich reicht auch eine Ausbildung in einem tiefenpsychologischen Verfahren aus, da hier auch ein relativ breites Indikationsspektrum besteht.
 
Hallo Katharina,

herzlich willkommen bei uns im Forum und viel Spaß beim Lesen und Schreiben.

Bei meiner Prüfung damals war es eine ungeschriebene Grundvoraussetzung Methoden erlernt zu haben.
Dies galt für die mündliche Prüfung. Sie wollen dort ein fachärztliches Gespräch auf Augenhöhe mit Dir führen und Du solltest Dich klar abgrenzen können (Thema; psychiatrischer Notfall)
Wichtig sind erlernte Therapieverfahren, egal ob wissenschaftlich fundiert oder nicht.

Gesundheitsämter mögen einfach keine Hausfrauen, die mal so ein bisschen im ehemaligen Kinderzimmer herumtherapieren wollen...
Sie wollen feststellen, ob Du eine Gefahr für die Volksgesundheit bist oder nicht.

BG
Jessica
 
Hallo zusammen,

ich danke euch allen vielmals für eure ausführlichen und wirklich sehr informativen Antworten! Das hat mir schon einmal sehr weitergeholfen - ich fühle mich nicht mehr ganz so 'überfordert' mit all den Anforderungen/Auflagen etc. Vielen Dank auch für die genannten Institute bzgl. Selbsterfahrung etc. Werde da gleich mal auf der Homepage vorbeischauen ;)

Insgesamt kann ich allem nur zustimmen und finde es auch wirklich sehr sehr gut, dass das GA so großen Wert auf eine gute Ausbildung legt und gewisse Voraussetzungen stellt/vorgibt. Damit bekommt der Beruf bzw. die Ausbildung noch einmal mehr Gewichtung, denn wie Painkiller schon sagte, es gibt genug Hausfrauen, die meinen sie könnten in gemütlicher Atmosphäre ein paar nette Gespräche führen. Insgesamt denke ich, bin ich schon einmal gut aufgestellt. Wie gesagt ich mache ab Februar für 18 Monate eine Ausbildung bei der ALH und habe mir auch schon eine Ausbildung zur Verhaltenstherapie ausgesucht bei einem Institut in Köln.

Nun hätte ich noch eine weitere Frage, wenn ich mich zur Prüfung beim GA anmelde, muss ich dann die Ausbildung im Therapieverfahren schon abgeschlossen haben oder reicht es, dass ich mich in Ausbildung befinde? Sollte diese bereits abgeschlossen sein, ab wann würdet ihr im Selbststudium empfehlen diese anzufangen?

Vielen lieben Dank euch für all die Informationen und ich wünsche euch einen schönen und hoffentlich stressfreien Tag so kurz vor Weihnachten.

Liebe Grüße
Katharina
 
nochmal ich ;)

Habe noch eine Frage bzgl. der Ausbildung zur Verhaltenstherapie. Meine Ausbidlung würde sich auf 13WE belaufen aber gem. GA Verordnung verlangen sie ja zwei Jahre? Nun bin ich wie wild am recherchieren im Netz wo ich eine Ausbildung finden kann, die sich auf zwei Jahre erstreckt. Habt ihr hier Vorschläge? Oder würde hierzu auch die Ausbildung mitzählen, die ich bei der ALH mache? Denn diese geht 18 Monate.

Danke für eure Unterstützung!

LG
Katharina
 
Nun hätte ich noch eine weitere Frage, wenn ich mich zur Prüfung beim GA anmelde, muss ich dann die Ausbildung im Therapieverfahren schon abgeschlossen haben oder reicht es, dass ich mich in Ausbildung befinde? Sollte diese bereits abgeschlossen sein, ab wann würdet ihr im Selbststudium empfehlen diese anzufangen?
Eine Therapieausbildung im Selbststudium kann ich persönlich nicht empfehlen...
und erst recht nicht eine Psychotherapieausbildung.

Was Du im Selbststudium lernen kannst sind die ganzen Krankheitsbilder und die Theorie hinter der Therapieausbildung.
Ansonsten sind die Ausbildungen in erster Linie Praxis, Praxis, Praxis...
Ich habe es in meiner Ausbildung so erlebt, dass wir erst zugucken konnten, wie unser Ausbilder gearbeitet hat (jeden Morgen gab es den "heißen" Stuhl), dann bekamen wir kleine Übungen, die wurden anschließend besprochen, dann kam die Theorie dazu und dann folgten Übungen mit der Integration des vorher Gelernten und anschließend nochmal eine Reflektion von allem.
So integriert sich das Wissen gut.
Zu unterschätzen ist auch nicht - gerade bei psychotherapeutischen Ansätzen - der gruppendynamische Prozess. So sind innerhalb der Gruppe Dinge in Sitzungen von 20 Minuten zu klären, die in Einzelsitzungen schonmal eine Stunde dauern. Die Gruppe hält und trägt mit diese Energie.
Jede psychotherapeutische Ausbildung beinhaltet aus meiner Sicht auch die Klärung der eigenen Themen. Ein Kern meiner Ausbildung war die Frage "an welchem meiner Themen hat mein Klient heute gearbeitet?"
In der Umsetzung in die Praxis bedeutet das: Du musst Dir immer bewusst sein, dass Dein Klient Dich auch an Deine Themen heranbringen kann. Idealerweiser bist Du Deinem Klienten immer einen Schritt voraus. Sollte das mal nicht der Fall sein, so ist es wichtig das wahzunehmen und die Sitzung abzubrechen, die Sache für Dich zu klären und den Klienten an einen Kollegen verweisen oder zu einem späteren Termin behandeln.

Wie weit Du mit der Ausbildung zum Zeitpunkt der Überprüfung sein musst, ist sicher von GA zu GA unterschiedlich. Fakt ist, dass Du sofort nach bestandener Überprüfung arbeiten darfst - und dafür ist es wichtig dem AA das Gefühl zu vermitteln, dass Du das auch kannst.
Meine Ausbidlung würde sich auf 13WE belaufen aber gem. GA Verordnung verlangen sie ja zwei Jahre?
Warum nimmst Du zu der Frage nicht konkret mit dem GA Deiner Wahl Kontakt auf? Das sind auch nur Menschen und die freuen sich idR wenn jmd. die Anforderungen ernst nimmt.
Alles was wir hier vermuten sind und bleiben Vermutungen...

Was ich auch klären würde, inwieweit Wert auf "wissenschaftlich anerkannt" gelegt wird.
Wir HP(P)s arbeiten jenseits der wissenschaftlichen Anerkennung und dieses Kriterium schließt einige Therapieformen aus, was ich persönlich schade finde.

Und kläre vorher, welche Therapieform Dir persönlich am besten liegt. Du bist als Therapeut im Zentrum Deiner Arbeit. Ich habe viele Jahre an mir gearbeitet um mir die invasive Technik nahezubringen... viele Kurse gemacht und mich unter Druck gesetzt...
das bin ich nicht und das will von mir anerkannt werden.
Würde ich damit arbeiten, wäre ich nicht ich.
Heute kenne ich Kolleginnen, die bereit sind diese Arbeit für mich zu erledigen...
 
Hallo Tigs,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Eventuell habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich will meine Therapieausbildung nicht im Selbststudium machen, sondern hierzu 'richtige' Kurse belegen. Meine Ausbildung zum kleinen Heilpraktiker mache ich bei der ALH --> Fernstudium mit Präsenzphasen als auch Selbststudium. Meine Frage, ab wann am Besten mit der Fachausbildung angefangen werden kann/soll hat sich auf den Fortschritt meines Fernstudiums bei der ALH bezogen. Hoffe nun ist es verständlich.

Dein Tipp beim GA selbst einmal nachzufragen werde ich auf jeden Fall in die Tat umsetzen. Hatte da zuerst ein wenig bedenken, da Behörden einen ja gerne auch mal abwimmeln und auf ihre Verordnungen verweisen etc. Aber du hast Recht, lieber zeigen, dass man 'echtes' Interesse hat und alles genau verstehen will, als später eine böse Überraschung zu erleben.

Bei der Fachrichtung bin ic h mir schon sehr sehr sehr sehr sehr sicher. Insgesamt bringe ich sehr viel Erfahrung mit, was die ganzen unterschiedlichen Therapie-Richtungen angeht. Von der analytischen bis hin zur systemischen habe ich selbst schon alles kennengelernt und weiß daher sehr genau, was mir persönlich am Besten zusagt und mich am Meisten weitergebracht hat. Ebenso habe ich jetzt schon mein Steckenpferd/Konzept gefunden, auf welches ich meine spätere Praxis aufbauen will. Hierzu habe ich seitenweise Konzepte, Ideen, Möglichkeiten, Finanzierung usw. zusammengetragen über die letzten Jahre. Also insgesamt würde ich sagen bin ich da schon ganz gut aufgestellt. Mir fehlt jetzt quasi 'nur' noch das Fachwissen ;) Aber auch das wird sich nach und nach ansammeln. Bin da sehr zuversichtlich.

Nichtsdestotrotz bin ich natürlich über sämtliche Tipps, Vorschläge, konstruktive Kritik usw. offen ebenso bzgl. Vorschläge zur Ausbildung in kognitiver Verhaltenstherapie.

LG
Katharina
 
Hallo Katharina!

Ich habe das Thema gerade gelesen und hatte das gleiche "Problem".
Ich sehe das auch recht kritisch, würde halt erst die Überprüfung machen, die Ausbildung ist bei mir dann eben noch nicht zuende sondern noch in den Kinderschuhen
und ich war auch am Zweieln. Meine zukünftige Ausbilderin, die selbst HPP ist, meint jedoch, ich kann das genauso machen.
Da ich immer noch am Zweifeln war, habe ich beim GA in Hannover angerufen und nein, es ist keine Voraussetzung, die Prüfung sei nicht ohne und man solle sich gut auskennen, was verschiedene
Therapieformen angeht.
So wage ich nun quasi den Sprung ins kalte Wasser und habe mit dem Lernen begonnen, nach dem Besuch eines nicht so dollen Prüfungsvorbereitungskurses nochmal in Eigenregie.
Würde mich dennoch interessieren, wie du für dich entschieden hast.

Liebe Grüße aus Hannover
 
Hallo zusammen, weiß einer von euch schon wo die schriftliche HP Prüfung in München stattfinden wird?
 
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