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Prüfung ohne Ausbildung?

Mairead

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum,

Bei dem Titel denken jetzt wahrscheinlich viele erstmal ich spinne.
Der Hintergrund ist der, dass ich dieses Jahr mein Tiermedizin-Studium beende und mir überlege den Heilpraktiker im Oktober noch dran zu hängen.

Allerdings möchte ich ungern dazu nochmal Kurse besuchen, mir ist Geld und Zeit zu schade. Ich habe gerade Innere Medizin und Pathologie Prüfung gehabt, mir muss weder jemand den Aufbau der Niere noch die Entstehung von Hyperadrenokortizismus erklären.

Auf der anderen Seite möchte ich aber die Prüfung wirklich nicht unterschätzen, daher frage ich mich:

Gibt es hier jemanden, der die Prüfung ohne vorherige Ausbildung gemacht hat?

Gibt es Bücher bei denen man sagt "wenn du das kannst, kommst du durch"?

Und gibt es Schulen an denen man ganz gezielt einen Kurs zum Thema körperliche Untersuchung am Menschen belegen kann?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Liebe Grüße,
Mairead
 
Klar, Untersuchungstechniken u. Pathomechanismen u.v.a.mehr ähneln auch sehr..

>>> Gibt es Bücher bei denen man sagt "wenn du das kannst, kommst du durch"?

ja, Schnelle Brüter gibt es leider zu viele.

Hoffentlich lesen hier jetzt keine HP - Abschaffung - Entscheidungsträger mit !
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,
Vielen Dank für die Antwort! Leider habe ich nicht 100 %ig verstanden, was Sie mit "Schnelle Brüter" gemeint haben?

Ich habe hier schon mehrfach das Buch Naturheilpraxis heute von Frau Bierbach empfohlen gesehen.
Ich bin selber auf "Heilpraktiker-Ausbildungswissen" und "Heilpraktiker-Prüfungswissen" von Dagmar Döckel gestoßen und fand die Aufmachung sehr angenehm.
Hat da jemand Erfahrung mit?

Liebe Grüße
 
Ok, jetzt mal ernsthaft: ich kenne einen Dr. med. vet., der eine 2-jährige Ausbildung an einer HP Schule absolvierte, die Überprüfung dann schaffte und sie als 'sehr knackig' bezeichnete.

Noch Fragen, Hauser?
 
Vielen Dank für die Einschätzung!
Sehr gut auch mal eine andere Seite zu hören! Ich habe bisher mit einer Tierärztin gesprochen, die zwar nochmal ein Prüfungstraining gemacht hat, weil sie seit 4 Jahren nicht mehr in der Praxis war, aber die Prüfung als "Spaziergang" bezeichnet hat.

Ich finde es sehr schwer mich zur Zeit zurecht zu wühlen und herauszufinden was wie ist.
Da ich aber wirklich ganz aktuell Physio, Patho und Innere fürs Staatsexamen gelernt habe, ist denke ich schon eine sehr gute Grundlage da.

Ich bin deswegen einfach am überlegen, wie ich am sinnvollsten weiter mache um mich auf die Prüfung vorzubereiten?


Ich möchte später nicht als Heilpraktiker arbeiten, ich möchte eine rechtliche Absicherung um auch mal Bekannte oder Freunde akupunktieren zu können ohne meine Approbation zu verlieren.
 
Hej,

wenn es um die rechtliche Absicherung geht, dann reicht der HP-Schein alleine nicht aus, sondern man braucht für alle Therapieverfahren die man als HP anbietet auch ein Zertifkat, sprich rein rechltich gesehen einen Nachweis (Sorgfaltspflicht) welches einem als Therapeuten bescheinigt, dass man in der entsprechenden Therrapierichtung: hier TCM, Fachrichtung Akupunktur umfassend und entsprechend ausgebildet wurde. Ob das bei den Ärzten auch so ist, weiß ich nicht, aber anscheinend ja schon, wenn hier mit Approbationsentzug argumentiert wird... ?

Ich bin TCM-Therapeutin und habe dafür bisher bereits mindestens 2000 Stunden an nachgewiesener Ausbildung nur in TCM hinter mir (die anderen Qualifikationen für diverse Therapierichtungen sind hier gar nicht mit eingeschlossen und auch nicht die 2 Jahre Vorbereitung an der HP-Schule!) und für alle erlenten Beriche TCM Akupunktur, TCM Pharmakologie sowie TCM Ernährungstherapie eine eigene praktische und schriftliche Prüfung abgelegt. Meine Ausbildung fand bei Xie Ru Ritzer, TCM-Ärztin (nebst anderen) statt, welche selbst lange Zeit als Oberärztin in Chengdu gearbeitet hat. Die gesamte Ausbildung belief sich einschließlich Studienreise nach China an die Chengdu University of TCM über bisher insgesamt (samt Zusatzkursen und -fortbildungen) alleine nur in diesem Bereich auf insgesamt mehr als 5 Jahre. Es ist nämlich extrem wichtig, dass lege artis gearbeitet wird (z. B. Pneumothoraxgefahr durch Akupunktur usw.)

Ich finde man sollte hier schon differenzieren. Es gibt nämlich auch Ärzte, die in ein paar wenigen Wochenenden einen Basiskurs TCM belegen und sich diese Therapierichtung dann auf das Praxisschild schreiben, im Grunde genommen aber über keine ausreichende fachliche Qulifikation in diesem naturheilkundlichen Verfahren verfügen, sich zwar schulmedizinisch optimal auskennen, jedoch von der Arbeitsweise und dem Grundansatz der Naturheilkunde keine Ahnung haben. Leider, denn Naturheilkunde umfasst nun einmal eine völlig andere Herangehensweise als die Schulmedizin. Wer ernsthaft mit naturheilkundlichen Verfahrensweisen arbeiten will muss in meinen Augen auch willens sein das wunderbare Gesamtgebäude Natiurheilkunde auch wirklich in seiner ganzen Tiefe und aus ganzem Herzen heraus erfassen zu wollen.

Original HP-Prüfungen zum findet man, nebst anderen z. B. bei https://www.kreawi.de/kostenlose-heilpraktiker-pruefungsfragen-mit-loesung
Dabei ist die Oktober-Prüfung 2019 in meinen Augen eine eher tendenziell "leichte" Prüfung der letzten 10 Jahre gewesen.... ;-)

Die HP-Überprüfung umfasst rein schulmedizinische Fakten, freilich Humanmedizin und ist anders als unwissende Poltiker sie bzeichnen (ähnlich der schriftlichen Führerscheinprüfung) eine nicht zu unterschätzende hoch anspruchsvolle Prüfung. Eine gute Buchreihe zum Vorbereiten finde ich ist: die Heilpraktiker-Akademie von Rudolf Schweitzer. Mit der Bierbach habe ich, obwohl zu Hause und sicher gut, gar nicht gearbeitet, viel zu viel Blabla drumrum in meinen Augen. Ich mag es lieber kurz und knapp auf den Punkt kommend. Später für die Prüfung habe ich mir dann die Vorbereitungshefte der Ärzte auf das Hammerexamen geholt, was mir persönlich den letzten Schliff und das Hintergrundwissen für die anstehende Prüfung gab, sowie der intensive Prüfungsvorbereitungskurs an der HP Schule Lotz in München.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe Schwertfee!

Vielen, vielen Dank für deine lange ausführliche Antwort!

Zuallererst um Verwirrung vorzubeugen:

Es geht um meine TIERmedizinische Approbation. Als Tierärztin darf ich vom Gesetz her keine Menschen therapieren und riskiere den Verlust meiner TIERärztlichen Approbation.

Das mit den Therapie-Scheinen wusste ich noch nicht, da bist du die erste, die mir das sagt, aber da mache ich mich gleich mal schlau.
Diese Zertifikate sind ja aber wieder nicht staatlich geregelt?

Zu deinen Ausführungen in der TCM bin ich ganz bei dir. Meine Grund-Ausbildung umfasste ebenso 1400 Stunden und war sehr tiefgreifend. Ich habe ein halbes Jahr nach Abschluss die nächste spezifischer Fortbildung angefangen und ja, ich kenne es auch, dass Tiere zu mir kommen, die zuvor schon ohne Erfolg "akupunktiert" wurden und bei Nachfrage was gemacht wurde, wird mir dann auch klar, warum das bisher nichts gebracht hat.

Ein schöner Nebeneffekt der HP-Bezeichnung wäre für mich aber auch die Möglichkeit humane Fort- und Weiterbildungen zu besuchen um sie auf meine tierischen Kunden zu übertragen, da gibt es leider viel mehr und spezifischer Angebote als für Tiere.

Deine von dir vorgeschlagenen Seiten gucke ich gleich mal an, vielen Dank!
 
Hallo ,
schau doch mal regional, ob eine HP-Schule Prüfungsvorbereitung anbietet und mach eine Schnupperstunde dort. Ein guter Dozent hat damit kein Problem und kann evtl. sogar zeitnah einschätzen, ob Dein Wissen reicht oder nicht.
Auch "Probe-Prüfungen" simulieren wir in unseren Schulen.

Oder schau mal hier: https://www.fit-fuer-die-heilpraktikerpruefung.de/heilpraktikerbuecher
das empfehle ich sehr gern zur Prüfungsvorbereitung. Der Link lässt sich nur momentan leider in der Bücherliste nicht öffnen.

Petra Ochs - schau mal, was da los ist.
 
Betr. angewandter Therapien:

Niemand schreibt Zertifikat X oder Y vor. Es besteht jedoch eine gesetzliche Sorgfaltspflicht, der nachzukommen ist. Was bedeutet, dass man das, was man anwendet, auch beherrschen muss. Und im Zweifel - ergo wenn was schief gegangen ist - ist darüber natürlich ein Nachweis zu führen.

Zudem verlangt das Patentenrechtegesetz, dass
Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
§630a, Abs. 2 BGB
 
Vielen Dank für die Erklärung! Das ist natürlich absolut richtig und wichtig!

Meine persönliche Situation ist wie gesagt so, dass ich Tiere behandel und das auch weiter hauptsächlich machen werde.


Ich war aber schon sooo oft in der Situation, dass ich von einer Freundin oder Familie gebeten wurde nicht auch mal bei ihnen zu helfen.

Einer entfernt bekannten Kollegin ist folgendes passiert:

Sie (Tierärztin) hat ihre an Rheuma erkrankte Mutter akupunktiert. Dieser ging es endlich wieder gut.
Die Mutter hat es freudig ihrem Hausarzt erzählt und dieser hat die Tierärztin dann bei der Kammer gemeldet und die Approbation war weg.

Deswegen möchte ich gerne den Heilpraktiker haben.


Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, dann brauche ich solch einen Ausbildungsnachweis nicht per se um zu therapieren, sondern "nur" um im Falle eines Falles einer Anklage eine Ausbildung nachzuweisen?
 
Ja, richtig. Allerdings geht der Trend derzeit dahin, dass HP ihre Therapiemethoden dem GA nennen müssen. Insbesondere invasive Methoden stehen dabei im Fokus.
Akupunktur ist auch invasiv.

Stell dir mal vor, dein Familienangehöriger erkrankt oder stirbt gar 5 Tage nach der Akupunktur an einer Sepsis. Wenn sonst nichts an Ursachen zu finden ist "muss" die Akupunktur causal sein. Ergo bist du dran. Ohne Nachweis des fundierten Könnens bzw. einer Ausbildung schwappt die Anschuldigung ganz schnell von "fahrlässig" auf "grob fahrlässig". Mit den Folgen: Entzug der HP Heilerlaubnis UND der vet. Approbation UND ggf. Knast statt 'nur' Geldstrafe.
 
Ach übrigens: stirbt ein Tier aufgrund falscher Behandlung entsteht, rechtlich gesehen, allenfalls ein Sachschaden. Beim Mensch ist das anders....
 
Auf der einen Seite macht es Sinn, aber auf der anderen Seite, wenn jemand 5 Tage nach einer Injektion beim Arzt an einer Sepsis stirbt, der Arzt aber ordnungsgemäß desinfiziert hat, ist er seine Approbation doch auch nicht los...?

Wenn ich also desinfiziere und sterile Akupunkturnadeln verwende (was ich natürlich tue!), kann mir ja keine Sepsis angehängt werden?
Zumal eine Ausbildung in Akupunktur ja sowas nicht verhindern würde?

Und eine internistische Erkrankung auf eine Akupunktur zurück zu führen... ich glaube so fortschrittlich sind die Gerichtsgutachter noch nicht (wären sie es würde ich es sogar begrüßen 😅)

Das mit dem Tier stimmt nicht sooo 100 %ig, ja, es gibt einige Situationen in denen Tiere vor Gesetz als Sache gewertet werden, aber je nach Behandlungsfehler/Hergang greift auch das Tierschutzgesetz und da kann es dann auch um Straftaten, Approbationsentzug etc. gehen
 
Genau das, was du zur Sprache bringst, macht den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit aus..

wenn jemand 5 Tage nach einer Injektion beim Arzt an einer Sepsis stirbt, der Arzt aber ordnungsgemäß desinfiziert hat
= ggf. fahrlässig. Arzt (humanmedizin) = nachgewiesene Ausbildung, zumindest betr. Injektionen.

Wenn ich also desinfiziere und sterile Akupunkturnadeln verwende
ebenfalls ggf. nur fahrlässig, wenn...
eine Ausbildung in Akupunktur am Menschen
vorliegt. Liegt das nicht vor bzw. keine nachweisbare Fachkenntnis, ist es grob fahrlässig.

Das mit dem Tier stimmt nicht sooo 100 %ig
Doch. Ein Tier ist immer eine Sache. Es entsteht nur Schaden an einer Sache.

Tierquälerei, auch durch Behandlungsfehler, ist nochmal etwas anderes, besonders geschützt und strafbewehrt. Auch hier steht bei sowas immer die Frage nach Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und ggf. sogar Vorsatz im Raum.
 
Prinzipiell hat aber doch erst mal der Kläger die Beweislast und müsste erstmal nachweisen, dass ich nicht ordnungsgemäß desinfiziert habe?

Und desinfizieren und injizieren ist ja Teil der HP Prüfung... ich desinfiziere vor einer Akupunkturnadel ja nicht anders...

Dh. eigentlich habe ich doch mit dem Heilpraktikertitel dann den Nachweis, dass ich weiß welche Risiken es gibt, welche Desinfektionsmittel es gibt, wie ich sie verwende und bei welchen Patienten ich auf eine Zerstörung der Hautoberfläche vielleicht verzichten würde.

Eine Sepsis würde ja nicht durch eine falsche Behandlung (kontraindizierter Akupunkturpunkt), sondern durch das Handling bzgl. durchstoßen der Hautoberfläche ausgelöst werden? Das wiederum ist ja Teil der HP Prüfung und nicht Teil eines Akupunkturkurses (vielleicht auch).

Dass ich meiner Aufklärungspflicht nachgekommen bin, die Person über etwaige Folgen wie bspw. eine Sepsis aufgeklärt habe und sie mir das unterschrieben hat, setze ich voraus :)


Ja, bzgl Tier und Sache meinte ich, dass ein Kunstfehler für Tierärzte nicht nur eine Anklage wegen Sachbeschädigung, sondern auch wegen Verletzung anderer Gesetze nach sich ziehen kann.
 
Und ja, dass bei grober Fahrlässigkeit die Beweislastumkehr mit rein spielt ist klar, nur die Frage ist eben ob es wirklich grobe Fahrlässigkeit ist, wenn ich ja mit der HP Prüfung den Nachweis habe, dass ich desinfizieren kann
 
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