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Private Behandlungen von Freunden

Brina

Aktives Mitglied
Heilpraktiker
Status
HP
Hallo zusammen,

ich bin HP, habe aber derzeit keine eigene Praxis und behandle daher auch nicht offiziell.

Es kommt ca. 1 mal im Monat vor, dass mich Freunde oder gute Bekannte um naturheilkundlichen Rat fragen. Bisher habe ich es immer so gemacht, dass ich kein Geld verlangt habe und gesagt habe, dass es ein reiner Freundschaftsdienst und keine Heilbehandlung ist. Und ich mache das auch nur bei Leuten, die ich gut kenne. Darf ich das so oder mache ich mich da strafbar? Und wie sieht es aus, wenn jemand auf einen Ausgleich bzw. eine Gegenleistung besteht und mir z. B. einen Korb Obst etc. mitbringt?

Vielen Dank!
Sabrina
 
Du darfst als HP behandeln und auch Geld oder sonstwas dafür nehmen, selbst wenn du keine gemeldete Praxis hast. Allerdings darfst du es nicht "im Umherziehen" tun. D. h. solange es gelegentlich von zuhause aus passiert und deine Patienten persönlich bekannt sind, du nicht am Markt aktiv neue Patienten suchst und annimmst, kann dir kein Vorwurf gemacht werden.

Die Grenzen der möglichen Behandlungen unter hygienischen Gesichtspunkten musst du natürlich beachten, da du keine eingerichtete Praxis hast. Es geht nur das, was auch bei Hausbesuchen möglich wäre.

Beachte auch, dass du alles wie üblich dokumentierst. Einerseits der Sorgfaltspflicht wegen, andererseits auch, um mögliche falsche Vorwürfe betreffend einer vermeintlich umfangreicheren Tätigkeit zu entkräften.

Wird deine Tätigkeit doch etwas umfangreicher melde deinen Wohnsitz doch beim GA als Hausbesuchspraxis an. Bei den meisten GA geht das mit entsprechender Begründung wie z. B. nur gelegentlicher Tätigkeit ohne invasive Verfahren etc.
 
Ergänzend zu dem Beitrag von Henry möchte ich jedoch sagen, dass man sich beim Gesundheitsamt sicherheitshalber rückversichern sollte, dass auch eine Hausbesuchspraxis erlaubt ist.

Wenn die Behandlung mit Vergütung ist (Geld oder sonstiger Gegenleistung), dann muss man zuvor auch beim Finanzamt Bescheid gegeben haben, denn ansonsten wäre es Schwarzarbeit. Ein kostenfreier Rat unter Freunden zählt da nicht darunter, aber wenn es wiederholend ist und die Ausübung der Heilkunde ersichtlich, dann bist Du da ganz schnell im Graubereich. Hinzu kommt, dass wenn was passiert und Du z.B. ein Phytotherapeutika empfiehlst, auf die eine Freundin anaphylaktisch reagiert, dann bist Du der Depp.

Daher würde ich Dir dringend empfehlen, eine Praxis anzumelden (ggf. als Hausbesuchspraxis), dem Finanzamt und der BGW (Berufsgenossenschaft) und Haftpflicht Bescheid zu geben und Dich somit auf sicherem rechtlichen Terrain zu bewegen.

Liebe Grüße, Petra
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Behandlung mit Vergütung ist (Geld oder sonstiger Gegenleistung), dann muss man zuvor auch beim Finanzamt Bescheid gegeben haben, denn ansonsten wäre es Schwarzarbeit.
Das kann man auch im Nachhinein tun, wenn es sich um gelegentliche Tätigkeiten handelt. D. h. Einkünfte bei der Steuererklärung angeben.
Die Grenze lag früher mal bei 2.500 Euro p. a.
Tut man das nicht, ist es Steuerhinterziehung.
 
Das kann man auch im Nachhinein tun, wenn es sich um gelegentliche Tätigkeiten handelt. D. h. Einkünfte bei der Steuererklärung angeben.
Die Grenze lag früher mal bei 2.500 Euro p. a.
Tut man das nicht, ist es Steuerhinterziehung.
Ja stimmt, das wäre bei so niedrigen Einnahmen auch möglich. Ich persönlich würde es trotzdem lieber dem Finanzamt schon im Vornherein angeben, wenn Wiederholungsabsicht von Beratungen/Behandlungen geplant ist.

Hinzu kommt, dass viele schon die Kosten für die Heilpraktikerschule und die Bücher beim Finanzamt abgesetzt haben und das Finanzamt dann nach einer bestimmten Zeit auch sehen will, dass derjenige vorhat, eine Praxis zu eröffnen. Ansonsten könnten die Kosten der Ausbildung als Liebhaberei angesehen und Geld zurückgefordert werden.
 
wie ist es dann mit einer Berufhaftpflichtversicherung?
Jedenfalls wichtig.

Geht allerdings innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung - sofern vorhanden - auch über die Vorsorgeversicherung, sofern sich die gelegentliche Tätigkeit zeitlich begrenzt darstellt, einzuschließen. D. h. wenn nach Beginn der Tätigkeit die Hauptfälligkeit noch nicht gewesen ist, tritt die private Haftpflichtversicherung bei gleichzeitigem Abschluss einer Berufhaftpflichtversicherung ein.

Edit: bei Interesse ist das hier detailliert nachzulesen
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure vielen Antworten!
Mobile Praxis und Berufshaftpflichtversicherung würden für mich bedeuten, dass ich am Ende noch Geld drauflegen müsste (auch wegen GEZ), da ich das ganze eben wirklich nicht zu Gewinnerzielungsabsichten mache und es eher Beratungen und leichte Massagen sind, also nichts riskantes.
Auf 2500 Euro im Jahr komme ich damit nie und nimmer, höchstens auf 200 Euro im Jahr (Naturalien eingerechnet). Muss ich das dann trotzdem dem Finanzamt melden?
 
Brina, ich kann Deine Bedenken verstehen, dass sich das nicht lohnt.

Aber wenn die Person bei Dir ausrutscht und sich ein Bein bricht, dann ist es schon problematisch mit der Haftung.

Darf ich fragen, wieso Du Heilpraktikerin geworden bist, wenn Du nicht damit arbeiten bzw. nicht mehr als 200 EUR im Jahr Geld verdienen möchtest? Die Naturalien musst Du bei Deinem Umsatz strenggenommen auch mit einbeziehen. Denn das ist auch eine Vergütung.

Es ist natürlich Deine Entscheidung, was Du machen möchtest. Solltest Du aber Deine Ausbildungskosten steuerlich abgesetzt haben, wird das Finanzamt in den nächsten Jahren sowieso auf der Matte stehen und nachhaken.
 
Ich hatte tatsächlich über mehrere Jahre eine Praxis und nur Verluste damit eingefahren, egal was ich versucht habe. Daher ist das Thema für mich endgültig durch.
Und jetzt suche ich einfach einen Weg, ohne dass mich jemand belangen kann und ohne dass ich am Ende noch dafür finanziell drauflege, zumindest ein wenig im privaten Rahmen Freunden und Bekannten naturheilkundlich zu helfen.
 
Nein, die Praxis habe ich schon vor längerer Zeit komplett abgemeldet.
Aber wenn alles nur in einer Grauzone oder mit Kosten verbunden ist, lasse ich das lieber ganz. Echt schade.
Trotzdem vielen Dank!
 
Ich muss das mal etwas korrigieren. Natürlich sollte eine Berufhaftpflichtversicherung vorhanden sein, wenn man auch nur gelegentlich behandelt. Die kostet incl. privater Haftpflichtversicherung jedoch keine 200 Euro pro Jahr beim günstigsten Anbieter. Also grad mal rd. 100 Euro mehr.
GEZ fällt bei Praxissitz zuhause nicht zusätzlich an. Die Anmeldung bei der BG muss sein, ist aber kostenfrei.
200 Euro Einnahmen deklariert man nebenbei in der Steuererklärung.

Dafür behältst du deinen Spaß und die Kontakte, denn sonst würdest du das ja wohl nicht bisher auch tun.

Behandeln darfst du. So oder so. Du hast schließlich eine Heilerlaubnis. Du machst dich nicht strafbar.
Der Rest sind nur formale Erfordernisse, die aber je nach Umfang notwendig sind.

Ich an deiner Stelle würde das so machen, wie es viele Ärzte als Pensionäre tun. Haftpflichtversicherung haben, Einnahmen deklarieren und fertig. Keine Anmeldung eines Praxissitzes.
 
GEZ fällt bei Praxissitz zuhause nicht zusätzlich an.
Ergänzung: sofern Du nicht auf die Idee kommst, doch eine Hausbesuchspraxis zu eröffnen und die Fahrten zum Patienten anzusetzen. Dann ist Dein privater PKW zum Firmenwagen mutiert und kostet GEZ
 
Wenn der private PKW nicht im Betriebsvermögen ist, wird er bei der GEZ auch nicht angegeben. Da kann dir keiner was. Fertig ;)

PS: die 30ct pro km kann man dennoch geltend machen. Keiner beim FA fragt danach, welches Fahrzeug man benutzt hat.
 
Habe zu meiner großen Freude gerade festgestellt, dass meine private Haftpflichtversicherung tatsächlich geringfügige selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten mitversichert (Personen - und Sachschäden)! Na dann bin ich ja Gott sei Dank auf der sicheren Seite was das anbelangt! :)
 
Ich greife dieses Thema mal mit dem Praxis/Firmenwagen ernaut auf und zwar mit der Fragestellung, ob ihr ein Leasing gemacht habt und ob sich das lohnt? Z.B. auch wenn der Wagen privat genutzt wird und Co. und ob ihr die 1%-Regel, oder ein Fahrtenbuch führt? Ist sowas steuerlich interessant, oder sollte man lieber seinen kleinen privat Wagen pflegen und z.B. seine Kilometerpauschale von 30ct. behalten? Danke für euer Feedback :))
 
Ich greife dieses Thema mal mit dem Praxis/Firmenwagen ernaut auf und zwar mit der Fragestellung, ob ihr ein Leasing gemacht habt und ob sich das lohnt? Z.B. auch wenn der Wagen privat genutzt wird und Co. und ob ihr die 1%-Regel, oder ein Fahrtenbuch führt? Ist sowas steuerlich interessant, oder sollte man lieber seinen kleinen privat Wagen pflegen und z.B. seine Kilometerpauschale von 30ct. behalten? Danke für euer Feedback :))
Ich denke, da solltest du mit deinem Steuerberater sprechen. Je nach Situation ist das durchaus interessant.
 
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