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Rabatt für Menschen mit geringem Einkommen

RitaB.

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Status
HP
Hallo Kollegen,

jetzt habe ich gleich noch eine Frage. Soviel ich weiss, darf ich als Heilpraktiker keine kostenlose Behandlung anbieten und auch keinen Rabatt gewähren. Ist das streng reguliert oder gibt es eine Möglichkeit, Patienten einen Rabatt zu geben, die nicht viel Geld haben? Manchmal sehe ich auf Webseiten von HP genau das stehen: Initiative "Soziales Honorar"

Danke und Grüße
Rita
 
Es gibt kein Verbot des kostenlosen Behandelns. Allerdings schreiben die Berufsverbände in den Berufsordnungen meistens vor, dass man nicht kostenlos behandeln darf. Was aus ethischen Gründen auch richtig ist.
Klar definierte Nachlässe, z.B. soziales Honorar, sind aber möglich.
Wobei man sich auch immer fragen sollte, ob man das tut, um mehr bzw. überhaupt Patienten zu bekommen - was ich für nicht sinnvoll halte - oder ob man es aus tatsächlich sozialen Gesichtspunkten tut - was sinnvoll sein kann.

Viele Grüße
Henry
 
Hallo Henry,

also offen gesagt, verstehe ich das nicht. Es gibt kein Verbot des kostenlosen Behandelns, aber die Berufsverbände schreiben vor, dass man nicht kostenlos behandeln darf. Kann mir das vielleicht jemand erklären?

Übrigens sehe ich es genau so wie Du. Nachlässe zu gewähren, macht nur unter sozialen Gesichtspunkten Sinn. Und gut zu wissen, dass ich das darf.

Vielen Dank für die Auskunft!
Liebe Grüße
Rita
 
Es ist eben nicht alles gesetzlich geregelt. Mit der Mitgliedschaft in einem Berufsverband unterwirft man sich aber den dortigen Regelungen.
Beim VFP steht z.B.
Honorierung
(1)FP und PH steht für ihre Arbeit ausschließlich das vorab vereinbarte Honorar zu. Eine darüber hinaus gehende Honorierung dürfen sie weder annehmen noch sich versprechen lassen, auch nicht aus therapeutischen Gründen. In Ausnahmefällen dürfen FP / PH jedoch aus sozialen oder ethischen Gründen ganz oder teilweise auf ihr Honorar verzichten.
(2)FP /PH sind nicht berechtigt, ein Entgelt für Zuweisungen von Patienten zu zahlen oder anzunehmen
 
Hallo Rita,
Ich biete soziales Honorar an. Allerdings überlege ich, ob ich es nicht wieder zurück nehme.
Was ich jedoch mach, ich habe einen geringeren Preis für Privatzahler, weil ich da keine Rechnung schreiben muss - was mir ja Zeit erspart. Eine NAET-Behandlung z.B. dauert in der Regel 45 Minuten und ich nehme pauschal 45€, damit der Patient eine bessere Preiskontrolle hat und es passt - mal ist es eine Minute länger, mal kürzer.
Für Privatzahler kostet die Behandlung 40€. Ich fahre damit gut. Da ich für die PKV und ZV die Behandlung in viele Einzelschritte unterteilen muss und diese dann aufeinander abstimmen muss, geht für die Rechnungserstellung immer viel Zeit drauf. Diese Zeitersparnis vergüte ich dem Patienten mit dem günstigeren Preis.
 
Für Renter mit wenig Rente und Harzt4 Bezieher, muß irgendwie eine andere Lösung gefunden werden für die
sind schon 45Euro zuviel & und müssen dann zu Tafel gehen weil kein Geld mehr verhanden ist und bleibt
den unsere gute Medizin verwehrt obwoll sie benötigt wird.
 
Das mag in absoluten Ausnahmefällen Berücksichtigung finden können. Als Unternehmer muss man aber auch sehen, wo man bleibt.
Da hat man seine Kalkulation und kann nur, wenn man die in den meisten Fällen berücksichtigt, in wenigen unterschreiten.
Leider fallen so einige durch's Raster. So lange es keine Abrechnung mit gesetzlichen Kassen gibt, wird sich da sich nichts dran ändern.
 
Ich sagte auch schon mal, "dann geben Sie mir mir, was sie geben können" oder auch "werfen Sie mir einen Umschlag in den Briefkasten, wenn sie wieder Geld haben"
Aus Wettbewerbsgründen darf nicht kostenlos behandelt werden, so einfach ist das.
 
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