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Rechnungs-Storno

Petra Ochs

Heilpraktikerin, Dozentin, Autorin
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Nähe Heilbronn
Therapien
Frauenheilkunde, Psychologische Beraterin, Dozentin
Status
HP
Hallo,

kann man im Programm irgendwo einstellen, wie es mit der Rechnungs-Nummern-Vergabe bei Storno ist?

Wenn ich eine Rechnung storniere, finde ich nur noch die Rechnungsstorno-Nummer und nicht die ursprüngliche Rechnungs-Nummer. Ich benötige aber dafür zweierlei Rechnungsnummern, denn ansonsten fehlt mir ein Beleg in der digitalen Buchhaltung, die ich über DATEV mache.

Herzliche Grüße
Petra
 
Hallo Petra,

die Rechnung erhält keine neue Nummer. Die Rechnungsnummer bleibt, es wird nur das Wasserzeichen "Storniert" hinzugefügt.

Viele Grüße,
Anja
 
Hallo Petra,

die Rechnung erhält keine neue Nummer. Die Rechnungsnummer bleibt, es wird nur das Wasserzeichen "Storniert" hinzugefügt.

Viele Grüße,
Anja
Vielen Dank für Deine Antwort Anja.

Genau, und das ist eigentlich das, was für mich buchhalterisch nicht passend ist. Ich habe eine digitale Buchhaltung und muss alle Vorgänge mit fortlaufenden Rechnungsnummern und Rechnungsbelegen in meinem DATEV-System ablegen.

Wenn ich die stornierte Rechnung raus lasse, würde sie bei den Rechnungsnummern fehlen. Nehme ich sie rein, dann habe ich durch das Storno ein Guthaben beim Patienten, da ich zuvor die Rechnung nicht gebucht habe, weil mir dazu der Beleg fehlt. Und ein "Storno" kann ich nicht als Rechnung deklarieren.

Ich benötige somit zwei Vorgänge, um das buchhalterisch sauber abzubilden. Eine Rechnung für den Postausgang und ein Storno für die Gegenbuchung. So zumindest hatte ich es vor einigen Jahren in einer Buchführungsfortbildung gelernt. Falls eine Betriebsprüfung kommen sollte, könnte ich mir vorstellen, dass es Probleme gibt, da ich eine reine digitale Buchhaltung habe.
 
Hallo Petra,

wieso hast Du ein Guthaben? Da stehe ich gerade auf der Leitung.
Nur, weil die Rechnung geschrieben ist, ist ja noch keine Finanzbuchung/Einnahme erfolgt.

Hast Du bereits eine Einnahme verbucht, musst Du sie vorher stornieren.
Erst dann kann die Rechnung/das Papier storniert werden.

Es braucht keinen zweiten Beleg für das Finanzamt/den Prüfer. Die Rechnungsnummer auf den Belegen ist fortlaufend, also vorhanden und als storniert gekennzeichnet. Das reicht. Damit ist eine Verbuchung von Einnahmen auf der Rechnung nicht mehr möglich.
Eine Rechnung, die storniert wurde, wird auch nicht verbucht. Du kannst sie aber als Beleg mitgeben, um die fortlaufende Nummerierung nachzuweisen.

Viele Grüße,
Anja
 
Liebe Anja,

nein, ich habe keine Einnahme verbucht. Aber wenn man eine Rechnung in das Buchhaltungsprogramm aufnimmt, dann steht dies ja als offen drin. Und wenn ich ein Storno einbuche, dann steht es somit als Gutschrift/Guthaben bei dem Kunden im Programm. Und wenn ich nur eine davon einbuche, dann bleibt es als Differenz drinstehen.

Entweder müsste es mit 3 Rechnungsnummern laufen, jeweils eine Rechnungsnummer für die 1. Rechnung, eine Rechnungsnummer für das Storno und eine Rechnungsnummer für die 2. Rechnung. Oder es läuft als eine Rechnungsnummer, so dass sich durch die Vorgänge die Rechnung nicht ändert. Aber buchhalterisch ist es nicht korrekt, nur das Storno und die neue Rechnung zu nummerieren.
 
Hallo Petra,

da müsstest Du bitte mal bei Deinem Buchhaltungsprogramm nachfragen, wie Du das in so einem Fall machst.
Nach unserem Wissen (und bislang hat auch ehrlich gesagt noch niemand anderes danach gefragt, obwohl wir das immer schon so machen), reicht ein Vermerk, dass die Rechnung storniert ist.
Ob Du die Rechnung dann evtl. 2 x in Deinem Buchhaltungsprogramm einlesen musst, also einmal als Rechnung, einmal als Storno oder wie es in Deinem Programm gehandhabt wird, müsstest Du dann bitte dort erfragen.

Viele Grüße,
Anja
 
Hallo Petra,

die meisten Therapeuten sind "ist Versteuert" - es werden nur Zahlungseingänge erfasst. Eine gestellte Rechnung erscheint nur im Jahresausgangsbuch, dort ist sie in lemniscus als Forderungsausfall vermerkt.

Eine Gutschrift können wir nicht erstellen, da nichts gutgeschrieben wird, da kein Zahlungseingang erfasst wurde.

lg

Papick
 
Hallo Anja,

war das wirklich schon immer so? Ich bin der Meinung, dass es zuvor nur eine Rechnungsnummer gab und für das Storno keine separate. Und das wäre buchhalterisch auch richtiger. Oder halt Rechnung - Storno - Rechnung mit jeweils einer Nummer.

Ich frag mal bei meiner Steuerberaterin nach, ob man es so durchlaufen lassen kann.

Herzliche Grüße, Petra
 
Hallo Petra,

die meisten Therapeuten sind "ist Versteuert" - es werden nur Zahlungseingänge erfasst. Eine gestellte Rechnung erscheint nur im Jahresausgangsbuch, dort ist sie in lemniscus als Forderungsausfall vermerkt.

Eine Gutschrift können wir nicht erstellen, da nichts gutgeschrieben wird, da kein Zahlungseingang erfasst wurde.

lg

Papick

Hallo Papick,

ich möchte auch keine Gutschrift, sondern ein Storno mit einer eigenen Rechnungsnummer. ;-) Beispielsweise weil ich versehentlich auf den falschen Nummernkreis zugegriffen habe oder ein falscher Text drin steht. Das ist dann kein Forderungsausfall, sondern lediglich ein Storno einer Rechnung, die danach wieder neu geschrieben wird.

Auf die Schnelle hab ich beim Googeln dieses hier gefunden, da steht, dass die Stornorechnung eine neue Rechnungsnummer bekommen sollte. Und so hatte ich es auch früher in der Buchhaltung gelernt. https://www.buhl.de/meinbuero/was-i...MZ0KflMg4SkeoZk13WOg65NreYbbztRxoC6IoQAvD_BwE

1655908965394.png

Auch Amazon und Co. legen separate Nummern an, wenn eine Rechnung storniert wird.

Herzliche Grüße
Petra Ochs
 
Wir hatten schon immer die gleiche Nummer.
Nun bin ich endgültig verwirrt... Nicht dass wir aneinander vorbeireden.

Beispiel:
Ich schreibe eine Rechnung --> Rechnung Nr. 1115
diese storniere ich --> Kommentar "storniert" steht auf der Rechnung Nr. 1115 (auf die Originalrechnung kann ich nimmer zugreifen)
Ich schreibe eine neue Rechnung --> Rechnung Nr. 1116

Früher wars (soviel ich noch weiß) so, dass die neue Rechnung dann auch bei 1115 geblieben ist.
 
Nun bin ich endgültig verwirrt... Nicht dass wir aneinander vorbeireden.

Beispiel:
Ich schreibe eine Rechnung --> Rechnung Nr. 1115
diese storniere ich --> Storno steht auf der Rechnung Nr. 1115 (auf die Originalrechnung kann ich nimmer zugreifen)
Ich schreibe eine neue Rechnung --> Rechnung Nr. 1116

Wir reden nicht aneinander vorbei - ich erkläre nur, was wir umgesetzt haben. Eine Faktura-Lösung für Bilanzierende Unternehmen/ Soll-Verteuerte Unternehmen wird eine Rechnung automatisch gegen Forderungen buchen, die Stornorechnung entsprechend rückwärts. Primär geht es hier um die MwSt die bei Soll-Versteuerung auch dann anfällt, wenn kein Geld geflossen wurde. Das ist auch der Grund, warum das überhaupt kein Sinn bei Ist-Versteuerungen gibt.

So war es schon immer.

Rechnungen sind erstmal nur Belege und keine Buchungen. Erst durch Erfassung eines Zahlungsein-/ abgangs erscheint eine Rechnung in der Buchführung. Bei einer Ist-Versteuerung erscheint eine offene Rechnung nicht in der Buchhaltung (was wiederum der Grund ist, warum wir dann Rechnungsausgangsbücher brauchen). Bei der Soll-Versteuerung geht es in den Konten zur Mehrwertsteuer und Forderungskonto rund.

Weder das Therapeuty noch das Patienty sind üblicherweise Soll-Versteuert. Wenn du allerdings eine Rechnung an einer Firma schreibst, die Soll-Versteuert ist, dann kann es sein, dass sie eine Stornorechnung haben will. Dann darfst du bei dir eine identische Rechnung mit negativem Betrag erstellen (diese bekommt dann eine neue Nr.) und automatisch die Überschrift "Gutschrift". Das können wir auch schon sehr sehr lange, haben wir allerdings nur zum Spass gemacht, braucht keiner.

Was man dazu noch erwähnen sollte: wenn du unbedingt offene Rechnungen und Gutschriften einsetzen willst, dann musst du diese auch Buchen, also Eingang und Ausgang auf Forderungskonto. Denn nur dann ergibt das Sinn und erscheint auch in der Buchhaltung. Jedenfalls, wenn du das in lemniscus machen willst. Wenn du eine externe Buchhaltungssoftware benutzt, dann musst du schauen, wie dort die Ist-Versteuerung umgesetzt werden kann. Üblicherweise werden nur die Rechnungen erfasst, für die es auch ein Zahlungseingang gibt.
 
Wir reden nicht aneinander vorbei - ich erkläre nur, was wir umgesetzt haben. Eine Faktura-Lösung für Bilanzierende Unternehmen/ Soll-Verteuerte Unternehmen wird eine Rechnung automatisch gegen Forderungen buchen, die Stornorechnung entsprechend rückwärts. Primär geht es hier um die MwSt die bei Soll-Versteuerung auch dann anfällt, wenn kein Geld geflossen wurde. Das ist auch der Grund, warum das überhaupt kein Sinn bei Ist-Versteuerungen gibt.

So war es schon immer.

Rechnungen sind erstmal nur Belege und keine Buchungen. Erst durch Erfassung eines Zahlungsein-/ abgangs erscheint eine Rechnung in der Buchführung. Bei einer Ist-Versteuerung erscheint eine offene Rechnung nicht in der Buchhaltung (was wiederum der Grund ist, warum wir dann Rechnungsausgangsbücher brauchen). Bei der Soll-Versteuerung geht es in den Konten zur Mehrwertsteuer und Forderungskonto rund.

Weder das Therapeuty noch das Patienty sind üblicherweise Soll-Versteuert. Wenn du allerdings eine Rechnung an einer Firma schreibst, die Soll-Versteuert ist, dann kann es sein, dass sie eine Stornorechnung haben will. Dann darfst du bei dir eine identische Rechnung mit negativem Betrag erstellen (diese bekommt dann eine neue Nr.) und automatisch die Überschrift "Gutschrift". Das können wir auch schon sehr sehr lange, haben wir allerdings nur zum Spass gemacht, braucht keiner.

Was man dazu noch erwähnen sollte: wenn du unbedingt offene Rechnungen und Gutschriften einsetzen willst, dann musst du diese auch Buchen, also Eingang und Ausgang auf Forderungskonto. Denn nur dann ergibt das Sinn und erscheint auch in der Buchhaltung. Jedenfalls, wenn du das in lemniscus machen willst. Wenn du eine externe Buchhaltungssoftware benutzt, dann musst du schauen, wie dort die Ist-Versteuerung umgesetzt werden kann. Üblicherweise werden nur die Rechnungen erfasst, für die es auch ein Zahlungseingang gibt.
Wir reden wohl doch aneinander vorbei... Mir geht es nicht um Soll-/Istversteuerung, sondern darum, dass eine Rechnung IMMER fortlaufend nummeriert sein muss - egal ob eine Zahlung erfolgt oder nicht. So gebietet es die GoBD.

Und ja, ich buche das auch tatsächlich so. Denn wie gesagt, durch die digitale Buchhaltung muss ich alle Vorgänge so abbilden, dass das Finanzamt auch für jede Rechnungsnummer einen Beleg sehen kann. Vermutlich werde ich es über eine Generalumkehrbuchung dann bewerkstelligen müssen, wenn ihr es nicht anders regeln könnt. Aber buchhalterisch sauberer wäre es (nicht nur für mich, auch für andere), wenn es für jeden Vorgang eine eigene Rechnungsnummer geben würde.

Und auch bei Ist-Versteuerung erscheint eine offene Rechnung in der Buchhaltung, das nur am Rande bemerkt... ;)

Hier steht auch nochmals was zum Thema https://www.rechnung.de/ratgeber/rechnung-erstellen/rechnungen-stornieren/
 
Hallo Petra,

wie Papick schrieb: Bei einer Ist-Versteuerung erscheint eine offene Rechnung nicht in der Buchhaltung
Die stornierte Rechnung gehört nicht in die Buchhaltung.
Die lückenlosen Rechnungsnummern weist Du durch das Jahresausgangsbuch im Programm/lemniscus nach, wenn Du Ist-versteuert bist.

Viele Grüße,
Anja
 
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