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Rechnungserstellung Fragen aus Klientensicht

Cleeni

Neues Mitglied
Hallo liebe Teilnehmer dieses Forums,

ich habe mich jetzt etwas durchs Netz gesucht, aber nichts brauchbares gefunden.

Ich bin momentan in Behandlung bei einem HPP. Ich bin privat versichert und bekomme durch meine Versicherung Teilbeträge zurückerstattet. Meine Frage ist jetzt: Muss der Heilpraktiker den gesamten Betrag, den ich bezahle auch auf die Rechnung schreiben? Bei mir steht nicht der volle Betrag, sodass es vom eigentlichen Betrag ja noch einmal weniger ist, was ich zurückerstattet bekomme, weil es nur anteilmäßig zurückerstattet wird.

Für mich ist das unlogisch, ich sehe ja ein, dass ich den Betrag bezahle, doch wenn ich etwas bezahle, muss doch auch dafür die Rechnung erstellt werden. Deshalb kann ich das nicht nachvollziehen, finde aber keine passenden Beiträge in denen das Problem erklärt wird. Zum Beispiel, ob es eine Obergrenze gibt, die nur pro Sitzung erstattet wird. Doch, weil eben in der Rechnung weniger steht, bekomme ich ja weniger Geld zurück und ich bezahle für meine Versicherung ja mehr, damit eben HP-Behandlungen mit erstattet werden, wenn auch nur teilweise.

Viele Grüße
Cleeni
 
Hallo,
eine anteilsmäßige Erstattung von Rechnungsbeträgen, ausgehend von dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag, ist mir von den privaten Krankenversicherungen her nicht bekannt.

Eine anteilige Erstattung, jedoch immer bezogen auf 100% des zu erstattenden Betrags, gibt es allenfalls bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, wenn diese eine sogenannte Beihilfeergänzungsversicherung haben. Dort bleibt der übrige Prozentsatz, der üblicherweise der Beihilfe zufällt, offen.

Private Krankenversicherungen erstatten Honorare eines HPP in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sehr zur Freude der privaten Krankenversicherungen wurde dieses Verzeichnis, das im Übrigen niemals Gesetzeskraft erlangt hat, seit 1985 nicht mehr angepasst. So findet man dort Honorare für eine Psychotherapie für bis zu 90 Minuten von 25 € - 46 €. Davon kann verständlicherweise heutzutage keiner mehr seine Praxis betreiben. Entsprechend höher sind in der Regel die Honorare, die HPP verlangen.

Nach Erhalt einer Rechnung läuft es dann üblicherweise so, dass du als Patient den Rechnungsbetrag – mithin den vereinbarten und zu zahlenden Honorarsatz – an den HPP überweist, diese Rechnung deiner Krankenversicherung vorlegst und diese den entsprechenden Betrag, der in dem GebüH ausgewiesen ist, dir erstattet.

Grundsätzlich sollte daher eine Rechnung immer so ausgestellt sein, dass sie auch den tatsächlich an den HPP zu zahlenden Betrag ausweist.

Leider besteht diesbezüglich bei manchen Kollegen Unsicherheit und so mag ich nicht ausschließen, dass der betreffende HPP gutmeinend in der Rechnung den Honorarsatz auf die geringeren Sätze des GebüH zurechtgestutzt hat. Das ist für dich nicht unbedingt ein Schaden, wenn es sich dabei um die Höchstsätze des GebüH handelt; du wirst diese dann voraussichtlich vollständig, und nicht anteilig (außer es handelt sich, wie oben geschrieben, um eine Beihilfeergänzungsversicherung), erstattet bekommen.

Es wäre jedoch sicherlich sinnvoll, wenn du den HPP darauf hinweist, dass die Rechnung auch immer den Betrag, den er dir auch tatsächlich in Rechnung stellt, ausweisen sollte.

Viele Grüße
Henry
 
Ich ergänze noch mit einem Beispiel.

Rechnung:
Datum1 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 90 €
Datum2 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 90 €
Datum3 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 90 €
Gesamtbetrag: 270 €


Auf Basis dieser Rechnung würdest du bei einer privaten Krankenvollversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung folgendes erstattet bekommen:
Datum1: 46 €
Datum2: 46 €
Datum3: 46 €
Gesamtbetrag: 138 €
 
Hallo Henry,

vielen Dank für deine Erklärungen.
Ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ja, von der Versicherung bekomme ich den Betrag erstattet, aber nicht von der Beihilfe - Entschuldigung. Der Heilprakiker meint, dass er nicht mehr abrechnen darf. Ich kann nur nicht nachvollziehen, was das für ihn für einen Grund hat, denn ich bezahle doch den vollen Betrag, er hat doch das Geld von mir. Mir geht es darum, dass ich eben eine Rechnung bekomme, in der der Betrag steht, den ich zahle, damit ich dies so einreichen kann. Er hat doch keinen Nachteil davon, wenn in der Rechnung der reale Preis steht. Ich habe nur keine Argumente und kann es auch nicht nachvollziehen, warum die Rechnung einen anderen Betrag aufweist, als das was ich wirklich zahle. Es kommen eben nur die Argumente, dass er nicht alles in Rechnung stellen darf. Ich bezahle nach Ende der Sitzung den entsprechenden Betrag und die Rechnung kommt nach mehreren Sitzungen und das ist dann von der Gesamtsumme eben nicht das, was ich zahle. Deshalb reiche ich ja von vornherein eine Rechnung ein, die eh schon weniger enthält und davon eben noch einmal um einiges gekürzt, was ich von der Beihilfe bekomme. Das verstehe ich nicht.
 
Ok, da nun klar ist, dass Du auch die Beihilfe (die dazu nichts erstattet) im Boot hast, schreibe ich das Beispiel mal daraufhin um:

Ich nehme dabei mal an, dass folgende Aufteilung besteht: Beihilfe 60%, Beihilfeergänzungsversicherung 40%

1.
Rechnung über den tatsächlich gezahlten Betrag:
Datum1 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 90 €
Datum2 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 90 €
Datum3 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 90 €
Gesamtbetrag: 270 €


Auf Basis dieser Rechnung würdest du von der Beihilfeergänzungsversicherung folgendes erstattet bekommen:
Datum1: 46 € x 0,4 = 18,40 €
Datum2: 46 €x 0,4 = 18,40 €
Datum3: 46 €x 0,4 = 18,40 €
Gesamtbetrag: 55,20 €

2.
Rechnung fälschlicherweise gekürzt:
Datum1 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 46€
Datum2 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 46 €
Datum3 - Psychotherapie - GebüH-Ziffer 19.2 - Dauer 60 Minuten - Honorar 46€
Gesamtbetrag: 270 €


Auf Basis dieser Rechnung würdest du von der Beihilfeergänzungsversicherung folgendes erstattet bekommen:
Datum1: 46 € x 0,4 = 18,40 €
Datum2: 46 €x 0,4 = 18,40 €
Datum3: 46 €x 0,4 = 18,40 €
Gesamtbetrag: 55,20 €



Du siehst, das Ergebnis der Erstattung ist das gleiche. Anders sähe es aus, wenn der HPP den Honorarsatz noch unter den Höchstsätzen des GebüH ausweisen würde.

Es kommen eben nur die Argumente, dass er nicht alles in Rechnung stellen darf.
Das ist natürlich Quatsch. Selbstverständlich darf und soll er auch immer das in Rechnung stellen, was er verlangt.

Oft sind gute Fachleute unwissende Kaufleute. Du kannst ihm ja mal mein Seminar empfehlen ;)
https://heilpraktiker-foren.de/threads/seminar-die-eigene-praxis-–-existenzgründung-und-praxisführung-wochenende-25-26-november-2017.25139/
 
Hallo Henry,

vielen Dank nochmal, auch wenn ich jetzt noch weniger verstehe, weil ich einen geringen Anteil von der Beihilfe bekomme. Ich dachte eben, dass der Anteil größer ausfallen würde (nur von der Logik her ;-)), wenn der Rechnungsbetrag auch der Betrag ist, den ich zahle.

Die Aufteilung ist 50%/ 50% und ich bekomme keine Beihilfeergänzung, weil ich als Risikoversicherter eh schon ander eingestuft bin (würde jetzt zu weit führen). Heißt, ich bekomme auch von der Versicherung nicht das, was die Beihilfe nicht zahlt (also die Ergänzung zu den 50% der Beihilfe). Deshalb dachte ich ja, dass es für mich besser wäre, wenn die Rechnung realistisch ausgestellt wird.

Das Seminar werde ich ihm mal empfehlen.
 
Mir ist jedoch klar, dass das bei mir Jammern auf hohem Niveau ist, weil andere gar nichts erstattet bekommen. Ich will aber nachvollziehen können, warum der Rechnungsbetrag nicht der Betrag ist, den ich zahle, weil ich das unlogisch finde. Denn ich zahle doch einen Betrag. Ich sehe es, wie beim Einkaufen, da steht doch auch der Betrag auf dem Kassenzettel, den ich zahle, auch wenn ich diesen Betrag nicht erhalte.
 
Wie gesagt: eine Rechnung gehört über den Betrag aufgestellt, der bezahlt wird.
Dieses falsche Handeln kann und muss man nicht verstehen.
 
Hallo Cleeni,

ich habe auch Versicherte die Beihilfeberechtigt sind. Ich stelle immer die Komplettsumme des Bezahlten in Rechnung. (Muss ich allein schon der Steuer wegen, damit keine Differenz zwischen Einnahme und Rechnungssumme ensteht)
Mir und auch dem Versicherten Klienten ist natürlich klar, dass die Beihilfe oft moniert, denn die haben eine noch geringere Erstattungshöhe als die uralte GebH. Nichts destotrotz ist es für dich zu Nachteil, wenn dein HPPsych nicht die komplette Summe in Rechnung stellt, denn zumindest der Hauptversicherung wie die DeBeKa beispielsweise, erstatten die Kosten bei meinen Klienten meist zu 100%. Beihilfe ist immer ein "Verweigerer" , wobei sie sich nur auf ihre Sätze beziehen und für sich genommen natürlich korrekt arbeiten. Aber wegen der Krankenversicherung selbst ist es wichtig, dass er die Komplettsumme in Rechnung stellt. Er selbst hat davon keine Nachteile, er trägt aber auch nicht die Verantwortung dafür, was die Beihilfe dann macht und was die alles kürzt. Wie gesagt in meinen Augen solltest du in jedem Fall auf die Komplettsumme bestehen, dann kannst du ja an der nächsten Abrechnug sehen, ob dir nicht insgesamt mehr erstattet wird.
Viel Glück!
 
Also ich handhabe es genauso, wie Henry und Hildegard es soeben beschrieben haben. Egal, welche Summen die Beihilfe und die tatsächlich angehängte private Versicherung erstatten, es wird immer der gesamte Rechnungsbetrag aufgeführt. Weil ja auch dann nur die Möglichkeit besteht, gegebenenfalls die nicht erstteten und selbst zu tragenden Kosten als besondere Ausgaben bei der Lohnsteuer/Einkommenssteuer ggf. Geltend zu machen! Weil, bezahlt hast Du ja die ganze Summe, das muß dann auch irgendwo aus Deinen Unterlagen hervorgehen.

Verstehen muß man es nicht, warum Dein Heilpraktiker es anders handhabt und es wäre ihm der Kurs vom Henry ganz sicher aus Herz zu legen!

Liebe Grüße,

Marta
 
Hast du keine Quittung für die einzelnen Zahlungen bekommen?
Verstehe ich das richtig, du zahlst in bar nach jeder Sitzung Summe x und bekommst dann eine Sammelrechnung mit Summe y, die aber niedriger ist, als das, was du bezahlt hast?
 
Ja, die Sammelrechnungssumme entspricht nicht dem, was ich einzeln in den Sitzungen zahle. Es fühlt sich falsch an, ich dachte dann aber immer so, dass weil ja andere Personenen gar nichts zurückbekommen, weil sie nicht privat versichert sind, dass ich es doch gut habe, weil ich wenigstens einen Teil zurückbekomme und ich mich nicht aufregen brauche.
 
Normalerweise, wenn Du am Ende eine Sammelrechnung vom Heilpraktiker bekommst, müßte diese die Rechnungsziffern und Beträge für die von ihm in Rechnung gestellte Höhe und die explizit aufgeführten Leistungen beinhalten und zusätzlich abzüglich die daraus sich ergebenden einzelnen von Dir geleisteten Zahlungen mit Tag der Einzahlung. Ergibt dann Summe X -minus Zahlungen X,Y,Z und unten dann die sich daraus ergebende restliche Summe. So ist mein Verständnis, wenn Rechnungsstellung erfolgt.

Die Kasse interessiert ja nicht, was Du schon bezahlt hast, da sie eh nur die Beträge nach deren Leistungskatalog und Höhe erstattet und daher die in Rechnung einzeln gestellten Gebührenziffern mit Beträgen, ggf. kürzt oder gar nicht erstattet. Ich frage nochmals bei Dir nach, weil Susanne es schon erwähnt hatte - hast Du für die von Dir in bar bereits bezahlten Beträge jeweils eine Quittung erhalten?
 
Ich bekomme keine Quittung. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich als Nachweis eben die Rechnung habe und immer nachfragte, weil dies ja nicht die Höhe des tatsächlich geleisteten Betrags ist. Wie schon erwähnt, dachte ich dann aber, dass ich mich ja nicht beschweren muss, weil andere Personen gar nichts bekommen und dann schon ein schlechtes Gewissen bekam.
 
Das ist in der Tat ein sehr fragwürdiges Verfahren. Und würde dann gerne wissen, wie der Kollege dann seine Zahlungseingänge verbucht? Und versteuert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, also eine Quittung muss er Dir auf Verlangen ausstellen. Siehe § 368 BGB.
Und zwar über die tatsächlich verlangten und erhaltenen Beträge.

Was mich aber noch interessiert:
Du bist beihilfeberechtigt mit 50%, hast aber keine Beihilfeergänzungsversicherung?
Die Beihilfe übernimmt bei heilpraktischer Psychotherapie nichts. Das ist m.W. überall (Bund/Länder) ausgeschlossen.
Welche Versicherung soll Dir denn nun etwas erstatten?

Und würde dann gerne wissen, wie der Kollege dann seine Zhalungseingänge verbucht? Und versteuert?
Der Gedanke kam mir auch.
 
Ich bezahle ja bar am Ende der Sitzung. Das was du ansprichst, habe ich nur gedacht und wollte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wie schon geschrieben, kamen bei den Diskussionen nur Anmerkungen, dass er nicht alles anrechnen kann, nur bis zu einer bestimmten Höhe. Mehr kann er nicht, weil er ja auch auf sich aufpassen müsse.
 
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