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Rechtliche Fragen von neuer HP.....

Nina33

Neues Mitglied
Hallöchen :),

ich habe nun vor einigen Wochen meine Prüfung bestanden und weiß noch nicht genau, wie ich weitermache.
Wäre nett, wenn mir jemand bei ein paar von meinen tausend Fragen weiterhelfen könnte.
Was muss ich beachten, wenn zunächst einmal alles beim Alten bleibt und ich vorerst keine eigene Praxis eröffne?
Wie ist das mit der Fortbildungspflicht und wer kontrolliert diese?
Ich habe zwar eh vor, noch etwas zu lernen, evtl. Ernährungsberater, und noch versch. Kurse zu machen, bin mir aber noch nicht sicher, wie u. was genau.
Was mir außerdem Kopfzerbrechen macht ist die Sache mit den Praxisanforderungen. Braucht man unbedingt ein Waschbecken im Zimmer, wenn man nur beratend oder nicht invasiv tätig ist und wie ist das bei Massagen und Bewegungstherapien. Wie sind da eure Erfahrungen mit den Ämtern?
Darf auf der Visitenkarte "Heilpraktiker" draufstehen auch wenn man noch keine Praxis hat und noch nicht arbeitet? Gibt es vielleicht ein schlaues Büchlein zu den Gesetzen oder Seminare.
Ich überlege auch bei einem Verein Mitglied zu werden, hab grad festgestellt, dass es doch einige gibt.
Kann jemand einen empfehlen, der einem auch berät.
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus
 
Hallo Nina,
zunächst mal gratuliere ich dir zur bestandenen Prüfung! (y)

Ein paar von deinen 1000 Fragen kann ich dir schon mal beantworten:

  • Wenn du keine Praxis eröffnest und als Heilpraktikerin nirgendwo – auch nicht mal nebenbei – tätig wirst, ändert sich nichts.
  • Die Fortbildungspflicht ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht. Inwieweit du dieser nachkommst, wird nicht kontrolliert. Geht aber mal etwas schief, ist es gut, Fortbildungen nachweisen zu können.
  • Die Anforderungen an Praxisausstattungen sind von Bundesland zu Bundesland und von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich. Hierzu gibt es im geschlossenen Bereich dieses Forums eine ganze Menge Threads. Am besten schickst du Jochen (Betreiber dieses Forums) deine Erlaubnisurkunde, dann wirst du für den internen Bereich freigeschaltet und kannst dich da schon mal schlau lesen.
  • Selbstverständlich darfst du auf der Visitenkarte Heilpraktiker(in) drauf schreiben. Du bist es ja schließlich. Anders sieht es natürlich aus, wenn du dort Praxis XXX draufschreibst und keine angemeldet hast oder auf der Visitenkarte – ohne Praxis – Behandlungen und Heilverfahren anbietest.
  • Nur ein schlaues Büchlein, das alles umfasst, kenne ich nicht. Ich gebe halbjährlich Seminare zu Existenzgründung in Gesundheitsberufen, du kannst ja mal die Seminarbeschreibung ansehen. Vielleicht ist das ja was für dich. http://www.paracelsus.de/a_sosemi.asp?sosenr=227266

Viele Grüße
Henry
 
Hallo Henry,

vielen Dank ! Zu der Visitenkarte hab ich was vergessen. Darf eine zusätzliche Berufsbezeichnung dabei stehen? Z.B. Heilpraktiker / Gesundheitsberater oder
Heilpraktiker /Masseur . etc...?
 
Du kannst an Berufen drauf schreiben, was du willst, sofern es sich nicht um geschützte Berufsbezeichnungen handelt, deren Berechtigung zum Führen du nicht hast.
Beispielsweise gehört Heilpraktiker zu den geschützten Berufsbezeichnungen, ebenso wie Masseur (als Teil der gesamten Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“). Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/mphg/BJNR108400994.html

Ansonsten müssen die Berufsbezeichnungen natürlich deinen Ausbildungen entsprechend stimmen und dürfen nicht irreführend sein.

Aber mal eine Frage: warum willst du weitere Berufsbezeichnungen außer „Heilpraktiker“ auf einer privaten Visitenkarte unterbringen?
 
Mercy, hab verstanden! Natürlich nur, wenn man berechtigt ist die Berufsbezeichnung zu tragen. War nur ein Beispiel mit dem Masseur.
Die Frage war interessehalber, da ich es bei einigen auf der Karte so gesehen habe.
 
ich habe auf meiner neuen Visitenkarte Heilpraktikerin, Bautechnikerin (offizielle Bezeichnung ist staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Hochbau - das ist mir zu lang) und Techn. Betriebswirtin (IHK) stehen.
Das aber nur, weil ich alle 3 Ausbildungen zu einem neuen Einsatzgebiet kombiniere.
Auf meiner Praxisvisitenkarte steht nur Heilpraktikerin

Gibt es vielleicht ein schlaues Büchlein zu den Gesetzen oder Seminare.
Ich habe schlaue Büchlein... die sind aber nicht mit einem Präsenzseminar zu vergleichen. Ich war bei Henry in Gießen auch wenn es 300km Fahrt beinhaltet hat.
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Braucht man unbedingt ein Waschbecken im Zimmer, wenn man nur beratend oder nicht invasiv tätig ist und wie ist das bei Massagen
Ich habe in meinem Zimmer die Vorrüstung zu einem Waschbecken.
Vor Praxiseröffnung habe ich in SB angerufen (in meinem ersten Raum gab es die Möglichkeit des WB nachrüstens nicht) und gefragt, weil ich nicht invasiv arbeite aber Massagen gebe. Die Antwort der Inspektorin war "solange das WB fußläufig erreichbar ist!" :D fußläufig ist alles in meiner Praxis erreichbar :kopfkratz:
Ich habe nachgefragt was sie damit meint: "das Waschbecken in einem unmittelbaren Nebenraum, schnell ohne Barrieren erreichbar und nicht über öffentlichen Raum zB Treppenhaus."
Am Besten rufst Du bei Deinem GA an. Die beantworten gerne die Fragen - so ist zumindest meine Erfahrung.
 
Hallo,

jetzt muss ich doch mal nachfragen, wieso du Visitenkarten hast, wenn du noch gar nicht arbeitest? Da macht es doch eigentlich gar keinen Sinn, oder? Ich frage v.a. aus dem Grund, weil wenn du bereits als Gesundheitsberaterin arbeiten solltest und dann die Visitenkarte rausgibst, dann denkt dein Gegenüber, du bist als Heilpraktiker tätig. Und dann solltest du die (Hausbesuchs-)Praxis beim Gesundheitsamt anmelden sowie das Finanzamt informieren, damit du auf der rechtlich sicheren Seite bist.

Ja, ein Waschbecken ist normalerweise Pflicht, auch wenn man nicht invasiv arbeitet. In manchen Gebieten kann es bei nur beratenden Tätigkeiten erlassen werden. Aber dies müsstest du beim Gesundheitsamt nachfragen, welches für dich zuständig ist.

Bezüglich Fortbildungspflicht hatte es Henry ja schon beantwortet. Ich denke, das sollte auch für jeden Therapeuten selbstverständlich sein, sich medizinisch UND in seinen Therapiemethoden auf dem neuesten Stand zu halten!

Ein Verbandsbeitritt würde ich empfehlen, schon allein, damit die Verbandsarbeit und somit auch der Heilpraktikerberuf gestärkt wird. Außerdem kann dich der Verband auch rechtlich unterstützen, was du darfst oder auch nicht.

Liebe Grüße und alles Gute für den Praxisstart
Petra
 
Ich frage v.a. aus dem Grund, weil wenn du bereits als Gesundheitsberaterin arbeiten solltest
wo steht das? :kopfkratz:

Die Frage ist sicherlich, wozu Visitenkarte wenn keine Praxis.
1. auf Privatkarten würde ich nicht meinen Beruf draufschreiben (ich hatte noch nie Privatkarten)
2. Jetzt Praxiskarten anfertigen macht keinen Sinn, wenn die Adresse nicht klar ist.
Und dann kommt bei Punkt 2 noch die Irreführung, dass jmd. daraus lesen kann, dass dort eine Praxis ist (und die würde ich dann in jedem Fall auch anmelden)
 
Tigs, ich hatte es aus diesem Zitat. Aber vielleicht wars falsch interpretiert. Aber daher hab ich ja auch geschrieben "falls du bereits als Gesundheitsberaterin arbeiten solltest, ..."

Hallo Henry,

vielen Dank ! Zu der Visitenkarte hab ich was vergessen. Darf eine zusätzliche Berufsbezeichnung dabei stehen? Z.B. Heilpraktiker / Gesundheitsberater oder
Heilpraktiker /Masseur . etc...?
 
die Berufsbezeichnung "Gesundheitsberater" finde ich für eine HP absurd und ich frage mich, was diese Zusatzbezeichnung bringen soll.
Aus meiner Sicht sind die Bezeichnungen Gesundheitsberater und/oder Gesundheitspraktiker erfunden worden, um graues Heilen zu teillegalisieren
 
Aus meiner Sicht sind die Bezeichnungen Gesundheitsberater und/oder Gesundheitspraktiker erfunden worden, um graues Heilen zu teillegalisieren
Ich habe eher den Eindruck, daß sie geschaffen wurden, um mit einem neuen Ausbildungsangebot Interessenten anzulocken um denen dafür möglichst mit falschen Bildern viel Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was macht denn ein Gesundheitspraktiker denn genau bzw. was und wozu praktiziert er denn?
Nachdem er keine Kranken behandeln darf, muß er sich wohl um die Gesunden kümmern dürfen. Haben die Gesunden eine Veranlassung, sich beraten zu lassen? Ich meine nein.
Da beißt sich wohl die Katze in den Schwanz. :kopfkratz:
 
Hallo,

Tina u. Petra danke für eure Buch- und sonstigen Tipps! Ich denke, ich werde mal alles aufschreiben was ich wissen will und mich mal nach einem Seminar umschauen.
Um das mit den Visitenkarten nochmal klar zu stellen : Ich habe noch gar keine Visitenkarten und bin auch keine "Gesundheitsberaterin" oder "Masseurin". Arbeiten tue ich auch noch gar nichts in der Richtung, also bitte keine Sorge. Ich bin lediglich dabei mir gerade neue Karten zu entwerfen und habe ein bisschen überlegt. Es ist mir bei anderen Karten so aufgefallen mit der Berufsbezeichnung, ob das nun sinnvoll ist oder nicht, sei dahingestellt. Wie ich Henry verstanden habe, ist es in Ordnung , wenn man zur Berufsbezeichnung berechtigt ist und keine Praxis vorgegaukelt wird bzw. Behandlungen angeboten werden. Das es trotzdem evtl. irreführend sein kann u. der ein oder andere denkt, man würde auch arbeiten, kann ich mir vorstellen, deshalb überlege ich es mir auch nochmal.

Ich denke mit dem Gesundheitsberater ist es wie mit vielen anderen Zertifikaten und Kursen auch . Manch ein Patient wird davon vielleicht beeindruckt sein, man kann noch ein Zertifikat an die Wand hängen und ein paar Punkte nachweisen. Nochmals recht herzlichen Dank und ein schönes Wochenende :)
 
Liebe Nina,

schön, dass wir ein wenig helfen konnten. Ok, dann hatte ich es falsch verstanden. Wusste halt irgendwie sonst keinen Grund, wieso man sich Karten mit Heilpraktiker drauf machen lassen sollte. Denn als Privatmann benötigt man doch eigentlich keine. Ich zumindest nicht.

Es gibt tatsächlich Patienten und Menschen, die durch durch Aushängen von Zertifikaten beeindruckt sind. Aber auch einige, die es eher abschreckt, wenn die Wände damit tapeziert sind ;-)

Herzliche Grüße und viel Erfolg wünsch ich dir!
Petra
 
Ich habe eher den Eindruck, daß sie geschaffen wurden, um mit einem neuen Ausbildungsangebot Interessenten anzulocken um denen dafür möglichst mit falschen Bildern viel Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was macht denn ein Gesundheitspraktiker denn genau bzw. was und wozu praktiziert er denn?
Nachdem er keine Kranken behandeln darf, muß er sich wohl um die Gesunden kümmern dürfen. Haben die Gesunden eine Veranlassung, sich beraten zu lassen? Ich meine nein.
Da beißt sich wohl die Katze in den Schwanz. :kopfkratz:

Es ist beides: Eine Scheinlegalisierung von grauen Heilern und ein Mittel, um Leuten, denen die HP-Prüfung zu anspruchsvoll ist, Geld aus der Tasche zu ziehen.

Welcher Gesunde geht schon zu einem Gesundheitsberater?
 
Gesundheitsberater beraten jeden Menschen zur Gesund-Erhaltung, also nichts schlechtes, meiner Meinung nach. Ich finde Prävention genauso wichtig, wie heilen! Wenn man sich zum Beispiel gesund ernähren möchte um Krebs oder anderen Zivilisationskrankheiten vorzubeugen ist das positiv.
 
Gesundheitsberater beraten jeden Menschen zur Gesund-Erhaltung, also nichts schlechtes, meiner Meinung nach. Ich finde Prävention genauso wichtig, wie heilen! Wenn man sich zum Beispiel gesund ernähren möchte um Krebs oder anderen Zivilisationskrankheiten vorzubeugen ist das positiv.

Stimmt. Nur tun die meisten GB eben nicht nur das. Es wäre ja schön, wenn die Leute sich beraten lassen würden, bevor sie krank werden. Aber leider tun das nur die wenigsten. Und daher bewegen sie die GB in einem Graubereich, weil sie natürlich auch Kranke "beraten". Der GB ist eine Erfindung der Schulen, die damit Leute anziehen wollen, die sich scheuen, die HP-Prüfung anzulegen. Der Begriff "Gesundheitsberater" ist ebenso wenig geschützt wie der Begriff "Therapeut".
 
Ich finde Prävention genauso wichtig, wie heilen!
absolut
ABER...
jemand der gesund ist, macht wohl alles richtig. Muss ich den noch präventiv beraten? Der kann sich weiter richtig verhalten und bleibt gesund

wir können jetzt sicher definieren, was Gesundheit ist...
und ob es wirklich gesunde Menschen heute gibt...

gibt es die nicht, ist der Gesundheitsberater arbeitslos, denn er darf Kranke nicht beraten wegen ihrer Krankheit - also wegen ihrem falschen Verhalten...

Wenn Du dir die Seiten von Gesundheitsberatern, Präventologen etc. ansiehst, so gehen die doch auf Erkrankungen ein...
Und da sind sie schon über ihre Grenzen getreten.

Wenn jeder Gesundheitsberater Klienten mit Gesundheitsproblemen weiterleiten würde, wie es das Gesetz vorsieht, wären die gesundheitsberater arbeitslos - abgesehen von allgemeinen Informationsvorträgen
 
Wenn jeder Gesundheitsberater Klienten mit Gesundheitsproblemen weiterleiten würde, wie es das Gesetz vorsieht, wären die gesundheitsberater arbeitslos - abgesehen von allgemeinen Informationsvorträgen

So ist es. Im Grunde ist die Ausbildung zum "X-Berater" oder zum "Y-Therapeuten" immer eine Aufforderung zum Handeln im (illegalen) Graubereich.

Ich halte ja seit vielen Jahren Vorträge zu Gesundheitsthemen. Und es ist selten, dass unter den Zuhörern "Gesunde" sind, die sich nur mal informieren wollten. In der Regel kommen die Leute, weil sie bereits Probleme haben und sich erhoffen, beim Vortrag Tipps zu bekommen. Ist ja grundsätzlich auch OK, aber es zeigt, woher die Motivation kommt.
 
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