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Registrierkassenpflicht ab 01.05.16 Update!

Neues von meinem Steuerberater- ich hatte heute einen ausführlicheren Termin.
Grundsätzlich und auch im Besonderen sei es für Freiberufler alles wie bisher, nur er meint er müsse auf Nummer sicher gehen, da niemand wisse, wie die FÄ ab 2017 prüfen werden. Also gesetzlich bleibt für uns alles so wie gehabt. Wir brauchen nicht zwingend Registrierkasse oder Kassenbuch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Mitteilung, Sabine!

Das sollte nun hoffentlich allen „Verunsicherten“ die Sicherheit geben, dass sich nichts, aber auch gar nichts, für uns Freiberufler ändert.
 
Die ganzen Aussagen von vor der GoBD sind doch nicht mehr gültig. Die ganzen Änderungen kommen doch erst mit der GoBD, und die ist von 2015.
Da ist mW die Rede von bargeldintensiven Unternehmen. Eine Definition habe ich nicht gefunden und ich befürchte es ist Auslegungssache.
Da die GoBD auch Selbständige betrifft, würde ich diesbezüglich konkret nach GoBD Anforderungen fragen. Und falls ein Steuerberater meint, die GoBD würde hier nicht greifen, dann würde mich interessieren warum.


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Hallo Papick,
lies doch mal den ganzen Thread hier. Sämtliche Rechtsgrundlagen, insbesondere warum das für Freiberufler nicht gilt, habe ich hier verlinkt. Dann solltest Du auch Klarheit haben.
Viele Grüße
Henry
 
Die GoBD hat aber nun rein gar nichts mit der für Freiberufler nicht vorhandenen Registrierkassenpflicht zu tun.
 
Danke, Denkfehler.

Die GoBD beschreibt nur was die Kasse alles können muss, wenn man eine braucht.
Und die GoBD gilt für alle, ändert aber nicht, wer diese braucht.

Wenn wir schon dabei sind - eine Pflicht zur Kassenbuchführung gibt es auch nicht, wenn ich das richtig sehe?

Nicht zur Führung von Büchern und damit nicht zur Führung eines ordnungsgemäßen
Kassenbuchs verpflichtet sind lediglich

  • Freiberufler,
  • Nicht-Kaufleute, also Handelsgewerbe mit einfach strukturierten und überschaubaren Geschäftsbeziehungen,
  • Einzelkaufleute, die gewisse Schwellenwerte nicht überschreiten und
  • Land- und Forstwirte, die nicht als Kaufleute gelten.
(Quelle)
 
Wenn wir schon dabei sind - eine Pflicht zur Kassenbuchführung gibt es auch nicht, wenn ich das richtig sehe?
Richtig, Deine verlinkte Quelle fasst das kurz und treffend zusammen.
'Kassenbuch' im steuerlich/rechtlichen Sinne ist etwas anderes als die in diesem Sinne sogenannte 'offene Ladenkasse'. Letztere muss mit nachvollziehbaren Aufzeichnungen geführt werden, mehr aber auch nicht.
 
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