Blöderweise gibt es nur keine offiziellen Vorlagen. Außer für diejenigen, die sich im Bereich der kassenärztlichen Versorgung tummeln. Die müssen solche Vorlagen verwenden, damit die Kassen die Behandlungen erstatten.
Ärzte, die für Privatpatienten rezeptieren, so wie auch HP dürfen diese Vorlagen nicht mal verwenden. Hier steht dem nämlich unter anderem das Urheberrecht entgegen.
Weil nämlich diese Vorlagen ausschließlich für die Verwendung innerhalb des Verbundes der kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen wurden. Dies ergibt sich schon aus den vorgesehenen Feldern für das IK, Feldern für die Gebührenpflicht etc. pp. Ein Feld für „privat“ fehlt entsprechend. Alleine daraus erschließt sich, dass diese Vorlagen für privatärztliche Verordnung wie auch für Verordnungen durch HP nicht geeignet sind. Erläuterungen und Muster findet man unter anderem hier:
https://heilmittelkatalog.de/index.php/prinzip-der-heilmittelverordnung.html
Übrigens kommt man ohne Kassenzulassung nicht mal so eben an die Formulare ran. Man kann sie sich meines Wissens nicht so ohne weiteres auf dem freien Markt bestellen. Zudem darf seit 2017 für das Ausfüllen der Formulare nur noch eine von der KBV zertifizierte Verordnungssoftware eingesetzt werden! Selbstredend, dass diese Software nur denjenigen zur Verfügung steht, die den KV angeschlossen sind. Siehe
http://www.kbv.de/html/22246.php
Alleine daraus ergibt sich schlüssig selbst für einen Finanzbeamten die Unmöglichkeit wie auch der Unsinn der Verwendung solcher Formulare für HP.