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Schriftliche Heilpraktikerprüfung Oktober 2019: 09.10.19

Schriftliche Heilpraktikerprüfung Oktober 2019: 09.10.19

Ich wünsche auch allen Prüflingen für morgen viel Glück, die sich trotz aller derzeitigen politischen Widrigkeiten, Unsinnigkeiten und Unmöglichkeiten zu unserem Berufsstand nicht unterkriegen lassen und den Mut haben diesen wunderbaren Weg einzuschlagen. Wer morgen zur Prüfung antritt hat Unmengen und nächtelang gelernt und zwar Schulmedizin Hardcore auf Hammerexamen-Level und nicht wie für eine Führerscheinprüfung wie es ein Herr Hirrschhausenchen in einem seiner witzlosen Wunder-Bücher schreibt. Null Ahnung von nix, was Heilpraktiker angeht und so einen Schmarrn schreiben!

Der Erfolg bei unseren Patienten gibt uns Recht. Wir brauchen euch dringend als Verstärkung damit die Naturheilkunde niemals ihre lange Tradition verliert!
Alle Daumen sind auch bei mir gedrückt. Und nicht vergessen: voll konzentriert und immer bewusst und geschmeidig auf der Zielgeraden bleiben. Viel Glück!!!
 
Hallo,

mein Beitrag richtet sich insbesondere an alle HPP-AnwärterInnen, die die Oktoberprüfung absolviert haben. Ich bin selber Dozent und bilde seit 25 Jahren Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie aus, habe dabei v.a. in den HPP-Kursen weit über tausend Lehrtgangsteilnehmer gehabt und bilde mir dementsprechend ein, einige Erfahrung zu haben.

Nachdem heute der offiziele Lösungschlüssel vom Gesundheitsamt Ansbach veröffentlicht worden ist, möchte ich Euch meine Gedanken zu dieser Prüfung mitteilen, die ich insgesamt ganz okay und machbar fand, bei der sich aber in meinen Augen ein Fehler eingeschlichen hat, und zwar bei Frage 9 (Gruppe A) bzw. Frage 25 (Gruppe B). Diese Frage ist m.E. anfechtbar, da hier zwei Lösungen richtig sind, aber nur eine richtige Lösung gefragt war. Sollte es also bei einer/einem von Euch an einer flaschen Antwort gescheitert sein, und diese Frage ist dabei, wäre ein Widerspruch in Erwägung zu ziehen. Dabei solltet Ihr allerdings wissen, dass sich solche Widersprucksverfahren i.d.R. ewig lange hinziehen und der Ausgang immer unsicher ist. Andererseits: wenn sich ganz viele in ihrem Widerspruch auf dieselbe Frage beziehen, mag es vielleicht auch schneller gehen.
Mir sind seit einigen Jahren so manche Prüfungsfragen ein echter Dorn im Auge, insbesonder solche, die sparchlich einfach ungenau sind, daher fände ich es gut, wenn da mal viele Betroffene (HPP-Anwärter wie Schulen bzw. Dotenten) nein wenig Rabbatz machen. So oder so: protestieren schadet nicht!:):)

Herzliche Grüße

Thomas

Hier also die Frage und mein Kommentar dazu, den Ihr Euch gern zu eigen machen könnt:


9. Einfachauswahl (Frage 25 bei Gruppe B)
Welche Aussage über die bipolare affektive Störung (nachICD-10) trifft zu?
  • Akustische Halluzinationen sind mit der Diagnose einer manischen Episode im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung nicht vereinbar
  • Unter Rapid Cycling versteht man das ständige Umherlaufen manischer Patienten
  • Die depressive Episode im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung unterscheidet sich von der unipolaren Störung durch das Vorliegen parathymer Gedankeninhalte
  • Eine manische Episode ist von einer Schizophrenie gelegentlich nur im Verlauf unterscheidbar
  • Die Diagnose einer Dysthymia schließt eine bipolare affektive Störung aus

Richtig ist laut offiziellem Lösungsschlüssel Aussage D
(s. https://www.landkreis-ansbach.de/media/custom/2238_5726_1.PDF?1571303032 )

Kommentar:

Die Aussagen A, B und C sind eindeutig falsche Aussagen, da sollte es bei jemandem der die Prüfung bestehen will eigentlich keine Zweifel geben.

Zur Aussage D:

Bei den manischen Episoden werden 3 Schweregrade unterschieden: die Hypomanie, die Manie und die Manie mit psychotischen Symptomen. Dabei stellt die Hypomanie oft, aber nicht immer eine Art Übergangsstadium in die Manie (ohne oder mit psychotischen Symptomen) dar. Da die Betroffenen Patienten mit einer Hypomanie i.d.R. ihre alltäglichen Aktivitäten nicht unterbrechen und auch nicht so starke soziale Ablehnung erfahren, wird dieser Zustand oft übersehen. Zudem kann die Abgrenzung der gereizten Form der Hypomanie gegenüber den Anfangsstadien einer agitierten Depression schwierig sein.

Bei einer Manie, insbesondere natürlich bei einer Manie mit psychotischen Symptomen, kann die Abgrenzung zur Schizophrenie v.a. dann schwer sein, wenn sich sehr schnell das Vollbild entwickelt ohne dass es ein hypomanisches Prodrom gegeben hat, bzw. wenn der Patient erst auf dem Höhepunkt der Manie untersucht wird und keine Hinweise aus der unmittelbaren Vorgeschichte erhältlich sind. Das ideenflüchtige Denken kann dann beispielsweise so ausgeprägt sein, dass es mit dem inkohärenten Denken eines Schizophrenen verwechselt wird. Sind zudem ausgeprägte Wahnvorstellungen, Halluzinationen, hochgradige aggressive oder gar gewalttätige Erregung vorhanden, kann die eigentliche Störung des Affektes verdeckt sein, und die Differenzierung von der Schizophrenie fällt noch schwerer. Dies gilt natürlich v.a., wenn sich parathyme psychotische Symptome entwickeln….

So weit, so klar: Aussage D ist als richtig anzusehen.

Wie sieht es mit Aussage E aus?

„Die Diagnose einer Dysthymia schließt eine bipolare affektive Störung aus.“ – diese Aussage muss ja entsprechend der Logik des Multiple-Choice-Verfahrens eine falsche Aussage sein, obgleich doch im Taschenführer zur ICD10 (und auf diese bezieht sich ja die Frage ganz explizit) zu lesen ist: „Konstante oder konstant wiederkehrende Depression über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren. Dazwischenliegende Perioden normaler Stimmung dauern selten länger als einige Wochen, hypomanische Phasen kommen nicht vor.“

Wir wissen, dass sich auf dem Boden einer Dysthymia nicht selten auch einzelne oder rezidivierende depressive Episoden entwickeln, so dass dann eine sogenannte Double-Depression vorliegt, also eine Dysthymia und eine depressive Episode bzw. rezidivierende depressive Störung gleichzeitig diagnostiziert werden. Die Diagnose einer Dysthymia schließt allerdings wie gesehen nach ICD10 die gleichzeitige Diagnose einer Hypomanie, Manie oder bipolaren Störung aus.

Eine sehr eindeutige Aussage dazu habe ich hier gefunden:
https://www.mentalhelp.net/depression/major-episodes-and-mixed-episodes/

„Dysthymia cannot be diagnosed at the same time as bipolar disorder, however, because in order to qualify for a diagnosis of Dysthymia, you have to show evidence of consistently mild depressive symptoms occurring more days than not over a period of at least two years. The presence of manic or hypomanic episodes during the two year period would disqualify any dysthymic disorder diagnosis.“

Nun könnte der Steller der o.g. Frage bzw. Aussage argumentieren, dass ja nicht die Rede ist vom gleichzeitigen Vorhandensein einer Dysthymia und einer bipolaren Störung, und dass sich natürlich auch bei einem Patienten mit der Diagnose Dysthymia noch eine bipolare Störung entwickeln kann. Die Aussage ist hier allerdings im Präsens verfasst („schließt… aus.“), daher muss der Prüfling davon ausgehen, dass hier auch die Gegenwart gemeint ist, und somit ist die Aussage E ebenfalls als richtig anzusehen.

Zur Untermauerung meiner Argumentation folgendes Beispiel, welches in die gleiche Richtung geht: Wenn ich z.B. sage, die Diagnose eines Reizdarmsyndroms bei einem meiner Patienten schließt ein Kolonkarzinom aus, so ist das ebenfalls eine richtige Aussage, denn ein Reizdarmsyndrom darf nur diagnostiziert werden, wenn andere Ursachen für die Beschwerden, wie z.B. ein Kolonkarzinom ausgeschlossen sind. Wohl kein vernünftiger Arzt würde das also als falsche Aussage ansehen mit der Begründung, dass sich ja trotzdem noch ein Kolonkarzinom entwickeln könne.

Um die Aussage E als nicht richtige Aussage zu bewerten (wie ja geschehen), hätte die Aussage z.B. lauten müssen: „Die Diagnose einer Dysthymia schließt die Entwicklung einer bipolaren affektiven Störung aus.“ Da bei dieser Frage 2 Aussagen richtig sind, aber nur eine als richtig angesehen wird, ist hier offenbar (wie schon häufiger) ein Fehler unterlaufen, ergo kann die Frage 9 bzw. 25 nicht gewertet werden.
 
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