Lieber Marcus, ich bin Gitam M. Gekeler und unterrichte seit 20 Jahren in der Heilpraktikerausbildung (Thalamus-Heilpraktikerschule Stuttgart). Eine unserer Schülerinnen hat mich auf diese Seite aufmerksam gemacht. Zum Einspruch: es sind dieses mal in meinen Augen viel mehr Fragen unzulässig! Selbst wenn man die richtig haben sollte, kann man sich beschweren, da solche Fragen einen völlig aus der Bahn werfen können. Ich habe meinen Schülern allen geraten, sich zu beschweren. #2: Punkt 4: In der Definition eines (Bauchaorten-) Aneurysma findet man normalerweise keine cm-Angaben! Es heißt immer nur: Erweiterung der Gefäßwand. Und Punkt 1: Ein Ultraschallscreening sit erst seit 21018 für Männer über 45 Jahren einmalig empfohlen - gehört dies zum Grundlagenwissen der Medizin? # 11 Punkt 4: Durch Druck und Wärme kann man nicht "Urtikaria" auslösen, sondern nur "Urtica", also die Quaddeln. Und nur, wenn jemand Urtikaria hat. Dies ist eine IgE-Allergie. Wenn jemand diese Allergie nicht hat, kann man durch Wärme und Druck auch nicht die Krankheit Urtikaria auslösen! #18: Dies sind 2 Fragen in einer!! Hepatitis und AIDS. Damit wären es 61 Fragen und nicht 2 Fragen. Wegen den "Weil"-Fragen ging früher jemand vor Gericht und bekam Recht: dies seien 2 Fragen und nicht eine. Genauso verhält es sich mit #18, es sind 2 Fragen! #26: Dura mater als äußere Hülle des Gehirns - ist Euch bekannt. #29: M. Meniere sind Drehschwindel-Anfälle, und kein Dauerschwindel! #41: Nach Akupunktur dürfen sie nicht fragen!!! Dies gehört nicht zu den "Grundlagen der Medizin"; außerdem ist ein Heilpraktiker nicht verpflichtet, Akupunktur zu lernen, und was man nicht lernen muss, darf nicht abgefragt werden!!! Ich hoffe, viele beschweren sich und ihr habt Erfolg. Liebe Grüße, Gitam