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Sinn vom HPP

Kullerkeks

Mitglied
Status
HPP
Halli-Hallo,

ich freue mich, dass ich dieses Forum entdeckt habe und habe auch gleich eine Frage an euch.
Kurz zu mir:
Ich bin Dipl. Päd mit abgeschlossener Ausbildung in systemischer Familientherapie und habe April nächsten Jahres die Überprüfung zum Hpp vor mir. Danach möchte ich selbständig als Familientherapeutin arbeiten.

Was mich nun interessiert ist die Rechtslage. Mir fällt auf, dass wirklich viele Leute in eigener Praxis selbständig therapeutisch tätig sind ohne Hpp Zulassung. Trotzdem steht dann auf der Visitenkarte: 'Psychotherapie' :eek:
Ich habe von Klienten schon einige haarsträubende Geschichten von selbsternannten Therapeuten gehört, die die Hilfesuchenden erst recht ins Leid gestürzt haben.

Jetzt frage ich mich natürlich: sind die alle so naiv und riskieren eine Menge Ärger nach dem HPG oder sind sie eher clever, weil sie sich die Lernerei sparen :confused:.

Überprüft denn niemand diese Praxen? Keine Nachfragen vom Gesundheitsamt ect.?
Mich würde da einfach mal eure Meinung interessieren. Kennt ihr Therapeuten, die Ärger bekommen haben, weil sie keine Zulassung hatten und trotzdem munter psychotherapeutisch gearbeitet haben?

Viele Grüße
Sandra
 
Guten Morgen liebe Sandra,

zuerst mal herzlich willkommen hier im Forum!:)

Das was du ansprichst ist in der Tat ein Problem. Wer "Psychotherapie" auf seine Visitenkarte druckt und kein Dipl-Psych. oder HPP ist, hat rechtlich gesehen ein Problem, wenn seine Tätigkeit gemeldet wird an entsprechender Stelle. Die Frage ist wer macht sowas? Was haben diese Leute für eine Grundausbildung und wenn mir Einzelfälle von Klienten zu Ohren kämen, die nachweislich geschädigt wurden durch einen "selbsternannten" Psychotherapeuten, der keine Erlaubnis hat, die Heilkunde ausüben zu dürfen , dann ist zu überlegen, ob ich nicht besser hingehe und denjenigen anzeige. Den Begriff "Psychotherapie" darf ich als HPP auch nur im Zusammenhang mit dem HPG nennen, egal ob auf Praxisschild, Visitenkarte oder Flyer, sonst laufe ich massiv Gefahr von z.B. einen Diplom-Psychologen angezeigt zu werden und der wäre im Recht.
Wenn du den HPP gemacht hast, hast du insgesamt 3 Qualifikationen(Dipl-Päd.,Familientherapeutin, HPPsych), die beste Voraussetzungen bieten verantwortungsvoll auch therapeutisch tätig zu werden und da solltest du dir überlegen, ob du nicht, wenn so ein "Nichtqualifizierter" zu Unrecht eine Therapiemethode in seinem Repertoire mit aufzählt und seine Praxis, oder was auch immer vor deiner Nase hat, ob du ihn nicht dazu verpflichtest, das "Psychotherapie" aus seiner karte wegnehmen zu lassen. Juristisch ist das eh nicht korrekt und irgendwie müssen wir uns ja auch schützen, denn sonst machen Ausbildungen und Weiterbildungen und Amtsarztüberprüfungen ja nicht wirklich einen Sinn.

Liebe Grüße
Hildegard
 
guten morgen hildegard,

vielen dank für deine rasche antwort.

was mich noch interessieren würde ist die rechtslage bei all den selbständigen praxen, deren inhaber eine 'therapie' in dem bereich ausüben, für den sie sich (hoffentlich) qualifiziert haben. also z.b.: gesprächstherapie nach rogers, gestalttherapie, logotherapie, kunsttherapie ect., die aber ganz bewußt auf den zusatz psychotherapie verzichten. siehe zum beispiel auf. www.therapeuten.de

auch hier findet man häufig keine hpp-zulassung. aus meinen lehrbüchern weiß ich aber, dass all dies ja auch zur psychotherapie gehört. gelten denn dann andere regeln oder greift da das HPG einfach zu kurz?
was könnte diesen therapeuten denn geschehen, wenn jemand sie anzeigt? oder passiert dann gar nichts außer einer verwarnung? im internet werde ich zu dem thema einfach nicht fündig.

die frage ist für mich einfach deshalb interessant, weil ich für den hpp lerne und schon häufiger gefragt wurde, warum ich nicht einfach so eine praxis eröffne, wie viele andere therapeuten auch. ich argumentiere dann mit meiner sorgfaltspflicht, haftungsfragen und verantwortlichkeit dem klienten gegenüber. aber erklären, was den therapeuten ohne hpp blüht kann ich leider nicht.
danke dir für deine antwort und wünsche dir noch einen schönen tag
viele grüße
sandra
 
Hallo Sandra,

ich bin juristisch gesehen Laiin, deshalb sind meine Antworten auf deine ganz speziellen Fragen nur meine persönliche Einschätzung.

Es kommt wohl immer darauf an, was diese "Therapeuten" für Grundausbildungen haben. Der Begriff "Therapie" ist sicher nicht geschützt, d.h. den Begriff kann sich jeder gebrauchen und es hat juristisch gesehen auch keine negativen Konsequenzen. Nenne ich mich aber "Psychotherapeut", dann sieht die Sache schon ganz anders aus, da komme ich als HPP schon ins schwimmen, da für den Klienten immer völlig klar sein soll, was ist das für ein Psychotherapeut, ein psychologischer, ein ärztlicher oder ein Heilpraktiker für Psychotherapie? Das muss klar erkennbar sein! Nenne ich mich Psychotherapeut und habe keine von diesen Qualis, dann riskiere ich eine Abmahnung, die meist mit einer saftigen Geldstrafe und ich glaube auch mit einer Anzeige gekoppelt ist, denn streng genommen ist das ja Betrug! Frag dazu doch mal Frau Oberhauser, die Juristin des VFP, die beantwortet im Forum auch schon mal Fragen von interessierten Usern, die noch kein Vollmitglied sind und ich denke das ist eine Frage, die ja allgemein interessant wäre.

Ich denke die, die du meinst, die teilweise auch unter Therapeuten. de aufgeführt sind, die vermeiden tunlichst den Begriff Psychotherapie und umschreiben ihn, selbst der Titel psychologische Beraterin ist nicht geschützt:( und wird auch häufig einfach so benutzt. Das macht das Geschäft der HPP´s auch schwieriger denke ich.

Aber wie gesagt, es wäre Sinnvoll in dieser Frage mal einen juristischen "Profi" um argumentative Schützenhilfe zu bitten...

Liel Glück!

Hildegard
 
hier noch eine Antwort einer Juristin aus unserem Rechsforum:

Sie haben Recht, die Gesprächspsychotherapie darf nur vom HpPsy und approbierten Psychotherapeuten ausgeübt werden. Wollen Sie als psychologische Beraterin außerhalb der Heilkunde dennoch darauf hinweisen, so finden Sie bitte eine Formulierung, die auf geleitete und moderierte Gesprächsformen hinweist.

Liebe Grüße
Sybille

und das noch zum Verständnis:
Als HpPsy dürfen Sie sämtliche Bereiche der Psychotherapie ausüben, sofern Sie hierfür nicht Medikamente einsetzen. Sie dürfen also jede Form der Psychotherapie anbieten, außer Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Verfahren und Verhaltenstherapie. Diese Therapieformen sind den approbierten Psychotherapeuten in vollem Umfang vorbehalten, Sie jedoch dürfen analytische Bestandteile, tiefenpsychologisch-orientierte (!) und verhaltenstherapeutische Ansätze verwenden. Der Unterschied liegt also hier in der Intensität der methodischen Bausteine.

und noch was; den Titel Psychotherapeut dürfen nur diese Personen verwenden:
Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke :)Sybille für die Ergänzung. Das Thema ist im VFP von Frau Oberhauser schon öfters beantwortet worden;);)
Als Heilpraktikerin hat man diese Überschneidungen mit anderen Berufsgruppen wohl nicht so. Da regelt das das HPG!

Liebe Grüße
Hildegard
 
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