So absurd es klingt - die Aussage, dass der Therapeut die Daten auch gerne weitergeben darf und das es die Daten des Therapeuten sind, reicht nicht. Aus diesem Grund frage ich nach.
Die Datei soliprax.mdb hat zweierlei Informationen: zum einen sind in der Datei die Patientendaten, Rechnungsdaten. Diese Daten gehören definitiv dem Therapeuten, da besteht Einigkeit, das wird von niemandem in Frage gestellt.
Die soliprax.mdb ist andererseits eine Datenbank.
Somit ist in dieser Datei auch die Struktur, also wie und wo welche Informationen gespeichert werden. Diese Struktur wurde von Soliprax definiert, ist somit geistiges Eigentum von Soliprax.
Bei der Migration der Daten in ein anderes Programm müssen diese ausgelesen werden. Zwar werden nur die Daten übernommen, dennoch muss sich der Mitbewerber mit der Struktur der Daten in der Datenbank auseinander setzen. Ob die Struktur der Daten nach Urheberrecht schützenswert ist entscheidet die Höhe der schöpferischen Leistung, Gutachten und letztendlich ein Richter.
Oder Hr. Engels erklärt einfach, dass die Daten für den Zweck einer Migration ausgelesen werden dürfen.
Ohne eine klare Aussage, riskiert jeder Mitbewerber abgemahnt zu werden. Da Soliprax viele Kunden hat, darf ein hoher Streitwert erwartet werden, die Folge sind dann hohe Gerichts- und Anwaltskosten.
Ohne eine klare Aussage, betreibt m. E. Soliprax aus Sicht eines Mitbewerbers Anwenderbindung durch Datengeisselung.
Treffen tut es letztendlich die Anwender die irgendwann, egal aus welchem Grund, wechseln wollen oder müssen, und nicht die, die gerade zufrieden sind.
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