• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Teilstorno

Kesseler

Mitglied
Ort
VETTWEIß
Therapien
KLASSISCHE HOMÖOPATHIE
Status
HP
Hallo,
ich bin noch neu hier, habe mich bis 2016 durch die Fragen durchgelesen, aber keine Antwort für mein "Problem" gefunden.
Sachverhalt: Behandlung, Rechnung, Patient überweist nur einen Teilbetrag dieser Rechnung (nämlich das was er von KV erstattet bekam), Rest soll nun storniert werden. (Einigung mit dem Patienten)
Wie mache ich sowas?
Ich hatte die Teilzahlung als solche erfasst. Danach ist jedoch der Button für die Stornierung nicht mehr anklickbar, so dass ich jetzt nicht den fehlenden Betrag stornieren kann.
Lieben Dank.
Maren
 
Hallo Maren,


Ich hatte mal einen ähnlichen Fall in meiner Praxis und habe dann mit meinem Steuerberater gesprochen, wie ich das verbuche.

Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder die alte Rechnung stornieren (inkl. des Zahlungseinganges), dann eine neue, reduzierte Rechnung schreiben und den Zahlungseingang darauf verbuchen.

Bei mir war es damals so, daß mein Steuerberater mir davon abgeraten hat, weil die Rechnung und Zahlung schon zu lange her waren. Zu lange bedeutete in meinem Fall, daß es schon ans Finanzamt gemeldet war. Deswegen habe ich die zweite Möglichkeit genommen, die er mir dann empfohlen hat:

Zahlungseingang des Restbetrages auf die Rechnung mit Datum heute einbuchen.
Dann eine Minus-Rechnung/Gutschrift (also Rechnung mit Minus-Betrag) erstellen und da den minus-Zahlungseingang ebenfalls mit Datum heute buchen. Wenn dasselbe Datum für die Zahlungseingänge (plus und minus) genommen wird, dann ist es ergebnisneutral in dem Monat.

Als Leistung in der Minus-Rechnung/Gutschrift hatte ich als Leistung eingetragen: "Forderungsausfall zu Rechnung Nr XY vom 01.01.2019". Dadurch konnte der Steuerberater und das Finanzamt eine Verbindung herstellen.

Hilft das weiter?
Und falls ich irgendwas genauer erklären soll... einfach nachfragen bitte.


Viele Grüße,
Anja Flörke
 
Hallo Anja,

vielen lieben Dank für deine Antwort. Soweit habe ich deine Ausführungen verstanden. Die zweite Variante ist mir lieber, da ansonsten ja ein Zahlungseingang auf meinem Konto zu einer stornierten Rechnungsnummer wäre.

Für Variante zwei:
Ich muss dann eine Leistungskette mit "Gutschrift zur Rechnung Nr. vom" erstellen, richtig? Dort dann den Minusbetrag eingeben.
Und dann mache ich das doch am besten über Kasseneingang, weil auf dem Konto ja keine Buchungen dieses Teilbetrages sind, oder?

Lieben Dank.

Aber vielleicht könnte Lemniscus ja in Zukunft auch noch einen Button "Forderungsausfall Teilbetrag" einbauen. Das wäre dann einfacher. Ob sowas geht, weiß ich natürlich nicht. Aber wäre ein Vorschlag.

Liebe Grüße
Maren
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Maren,

es muß keine LeistungsKETTE sein, eine Leistung würde reichen. Ist aber auch ein bißchen Geschmackssache.
"Gutschrift zur Rechnung Nr. vom" ist super, dann ist es in der Buchhaltung klar zu erkennen und auch nach Jahren noch nachzuvollziehen, falls nötig.

Ob Du das über das Konto oder die Kasse buchst ist eigentlich ganz egal.
Wichtig ist, die beiden Buchungen mit demselben Datum zu machen, damit es sich sofort wieder aufhebt.
Ich hatte es damals über das Konto gemacht... mein Steuerberater war zufrieden damit.

Viele Grüße,
Anja
 
Hallo Anja,

super, hat alles so geklappt.

Ich habe es auch über das Konto gemacht und ich meinte eine "Leistung" nicht Leistungskette .... vertausche die Begriffe noch manchmal ;-)

Du hast mir echt super geholfen. Ganz lieben Dank. Jetzt stimmt wieder alles :)

Liebe Grüße

Maren
 
Um eine Minusrechnung zu erstellen, muss ich doch vorher einen Termin anlegen, richtig? Gibt es bei dem Datum noch etwas zu beachten? Sollte es das Datum der ursprünglichen Behandlung sein oder von dem Tag, an dem ich die Gutschrift erstelle - oder ist das egal?
Außerdem fürchte ich, dass ich es immer noch nicht ganz verstanden habe. Mein Patient hat 50 ct zu wenig überwiesen, die ich nicht einfordern werde. Wenn ich die von Anja vorgeschlagene 2. Version nehme, buche ich jetzt also die 50 ct erst ein, so als hätte er sie bezahlt und buche sie dann über die Minusrechnung/Gutschrift wieder aus? Oder buche ich sie nur aus?

LG Dorothea
 
Zurück
Oben