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Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.
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Das reicht nicht (mehr) überall. Viele Gesundheitsämter fordern stattdessen einen bestehenden Mietvertrag, ansonsten muss man am Ort des ersten Wohnsitzes zur Prüfung.Du must das nicht buchen. Es reicht alleine das Angebot. Vor der Überprüfung darfst Du eh nicht praktizieren und warum solltest Du dann schon einen Raum buchen?
Wie gesagt, es ist bei jedem Gesundheitsamt unterschiedlich. Viele akzeptieren nur den Erstwohnsitz aus Deinen o.g. Gründen. Manche aber auch einen Mietvertrag/Anstellungsvertrag und bei manchen wiederum reicht die Absicht, dass man die Praxis in einem bestimmten GA-Gebiet eröffnen wird.
Früher wars einfacher, aber da es durch lange Wartezeiten für die Prüfung (in Köln bis zu 2,5 Jahren) schon zu vielen Ummeldungen gekommen ist, möchten die Ämter einen Prüfungstourismus vorbeugen und haben ihre Bedingungen verschärft.
Das geschieht doch. Als Gießen mal zu viele Anmeldungen hatte, haben die in Absprache nach Lauterbach verwiesen. So kenne ich mehrere Fälle auch bei anderen GA hier im weiterem Umkreis.Es ist unverständlich, dass die GA sich nur für "ihre" Gemeinde zuständig erklären - wenn sie Zeit haben, Prüflinge von außerhalb anzunehmen, sollten sie es tun.
in SB = 200.000 Einwohner, K = 800.000 Einwohner nehmen 4 AÄ die Überprüfung ab. Welchen Luxus wir hier habenIn Köln nimmt normalerweise nur eine Amtsärztin die Prüfung ab,
in SB = 200.000 Einwohner, K = 800.000 Einwohner nehmen 4 AÄ die Überprüfung ab. Welchen Luxus wir hier haben
Streiche 'Millionen', dann passt es990.000 Millionen Einwohner.
Hihi, das kommt davon, wenn man überlegt, ob man auf 1 Mio. runden sollte oder auf die 990.000 . So kommt ne lustige Mischung dabei rausStreiche 'Millionen', dann passt es
Köln hat rd. 1,1 Mio Einwohner.
plus das grenznahe Frankreich, denn die Franzosen wissen durchaus die deutsche Gesetzgebung (Heilpraktikergesetz) zu schätzen und machen die Überprüfung und eröffnen dann für die grenznahen Franzosen eine Praxis auf deutschem BodenSaarbrücken nimmt für das gesamte Saarland die Prüfungen ab