Hallo,
ich arbeite seit einigen Jahren als Reittherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie. Bisher habe ich als Kleinunternehmer (unter 17500€ Umsatz jährlich ) gearbeitet. Mein Angebot läuft gut und ich würde mich gerne vergrößern. Mein Steuerberater sagt mir um Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 14 zu erhalten, muss ich meinen Klienten in einem Erstgespräch selber ein Rezept für Reittherapie ausstellen und sie dann danach nach diesem Rezept zu behandeln. Für mich hört sich das sehr kompliziert an. und darf ich überhaupt Rezepte ausstellen? Wie macht ihr das?
vielen dank erst mal
Maike
ich arbeite seit einigen Jahren als Reittherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie. Bisher habe ich als Kleinunternehmer (unter 17500€ Umsatz jährlich ) gearbeitet. Mein Angebot läuft gut und ich würde mich gerne vergrößern. Mein Steuerberater sagt mir um Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 14 zu erhalten, muss ich meinen Klienten in einem Erstgespräch selber ein Rezept für Reittherapie ausstellen und sie dann danach nach diesem Rezept zu behandeln. Für mich hört sich das sehr kompliziert an. und darf ich überhaupt Rezepte ausstellen? Wie macht ihr das?
vielen dank erst mal
Maike