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Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 14 - Wie setzt ihr das um

Frekkja

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Hallo,
ich arbeite seit einigen Jahren als Reittherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie. Bisher habe ich als Kleinunternehmer (unter 17500€ Umsatz jährlich ) gearbeitet. Mein Angebot läuft gut und ich würde mich gerne vergrößern. Mein Steuerberater sagt mir um Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 14 zu erhalten, muss ich meinen Klienten in einem Erstgespräch selber ein Rezept für Reittherapie ausstellen und sie dann danach nach diesem Rezept zu behandeln. Für mich hört sich das sehr kompliziert an. und darf ich überhaupt Rezepte ausstellen? Wie macht ihr das?
vielen dank erst mal
Maike
 
Hallo,
eine Heilbehandlung bedarf immer einer Diagnose. Die stellst du sorgfältig und vermerkst dies in deiner Patientenakte. Wenn du daraus die Begründung für eine Reittherapie herleiten kannst, notiert Du das und führst die durch. Eine formelle Verordnung an dich selbst benötigst du nicht.
Viele Grüße
Henry
 
Also, dass man sich selbst ein Rezept ausstellt, um eine Behandlung durchzuführen, habe ich auch noch nie gehört.

Nein, es ist schon so, wie Henry sagt: Du musst ausführlich Diagnostik betreiben und abklopfen, ob eine Indikation für Reittherapie gegeben ist. Wenn das der Fall ist, vermerkst du das in der Akte - und gut ist.
 
Bisher habe ich als Kleinunternehmer (unter 17500€ Umsatz jährlich ) gearbeitet.
Heilberufe sind umsatzsteuerbefreit. Als Kleinunternehmer gilt es doch nur, wenn Du gewerblich unterwegs bist z.B. Wellnessreiten ;) anbietest
 
Noch zur zweiten Frage:
Natürlich darfst du auch Rezepte ausstellen. In manchen Bundesländern für homöopathische Medikamente, sofern du qualifiziert bist, und generell für Verordnungen bei Heilmittelerbringern (z.B. Ergotherapie, Logopädie), wenn das aus psychotherapeutischer Sicht notwendig erscheint und keiner körperlichen Diagnostik bedarf.
 
Wenn man davon ausgeht das Reittherapie und HPP-Praxis 2 getrennte Betriebe sind hat dein Steuerberater recht. Deine Kunden müssen erst in deine HPP-Praxis kommen wo du eine Diagnose stellst und die ensprechende Verordnung ausstellst und mit der kommen sie dann ich deine Reittherapie. Wobei ich mir nicht sicher bin ob Reittherapeut als Gesundheitsfachberuf anerkannt ist, das kann dir dein Finanzamt sagen.
 
Wenn es zwei getrennte Bereiche wären, dürfte das eine nicht Reittherapie heißen. Therapie = Heilkunde = umsatzsteuerfrei.
Auf eine Anerkennung als Gesundheitsfachberuf kommt es im steuerlichen Sinne überhaupt nicht an. Hier ist sie als HPP nach eigener Maßgabe im Sinne der Therapiefreiheit tätig - sofern sie therapiert. Hottehüh ohne Therapiebezug ist gewerblich.
Der Steuerberater hat nur insofern recht, als dass zuvor diagnostiziert werden muss, damit es überhaupt die Steuerbefreiung nach §4, Abs.14 UStG gibt.
 
Danke erst mal für die Antworten.
Das heißt ihr meint ich kann in einer "Praxis" machen. Muss ich die Praxis dann beim Gesundheitsamt anmelden? Bisher habe ich meine Erstgespräche mit Diagnose immer auf dem Pferdehof meist im Beisein eines Pferdes gemacht. Ich nutze die Reaktionen des Pferdes während des Gesprächs als wichtige Rückmeldungen (Spiegelungen, wenn man den Begriff auch Artübergreifend nutzen kann) und beziehe sie in das Gespräch mit ein. Die "Praxisräume" sind somit draußen. Die Atmosphäre allerdings geschützt und frei von fremden Personen. Komme ich damit durch oder muss ich einen Raum anmieten. Wegen den Diagnosen: müssen das ICD Diagnosen sein oder kann ich z.b. auch Burnout diagnostizieren. Bisher habe ich immer die verschiedenen Schwierigkeiten und Probleme aufgeschrieben. reicht das oder müssen die in eine übergreifende Diagnose (oder mehrere) zusammengefasst werden. nochmals vielen Dank
 
Ich bin gerade verwirrt - Du bist HP für Psychotherapie? Selbstverständlich muss Du Deine Praxis beim Gesundheitsamt anmelden ...
Also ich bin ja "nur" HP - und ohne Anmeldung beim Gesundheitsamt geht gar nix ...
Ist das bei HPP anders?
 
Nein, das ist nicht anders. Ich frage mich gerade, wie sie mit so wenig Rechtskenntnis irgendwann durch die Prüfung gekommen ist.

Bitte nicht falsch verstehen - ich finde es gut, dass du fragst.
Aber wer sich so unwissend als HPP aufstellt, schadet nicht nur sich selbst, sondern dem ganzen Berufsstand.

Du solltest deshalb, glaube ich, hier noch ziemlich viel fragen;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Frekkja,

Wenn Du immer auf dem gleichen Reithof bist, dann klärst Du mit denen, ob Du dort Deinen Praxissitz anmelden kannst. Dann schaust Du noch, ob Du einen Raum bekommst, der abschließbar ist oder bei Nutzung von mehreren, schaffst Du dir einen abschließbaren Aktenschrank an in dem Du die Patientenakten aufbewahrst. Es geht nicht, dass Du sie frei zugänglich irgendwo, auch nicht zuhause, hast.
Dann meldest Du dich beim GA an und informierst das FA, dass Du ab sofort (oder rückwirkend dem 1.1.16) heiltherapeutisch tätig bist und meldest Dein Gewerbe ab.
Mein Steuerberater hat mich vor der gewerbl. Tätigkeit gewarnt, denn wenn Du mehr als die 17.500€ verdienst fällt Umsatzsteuer an, wenn Du angemeldet bist - egal ob Du das eigentlich nicht musst. Dann ist es schwer zurückzurudern.
Lass Dich für die Schritte gut beraten - auch wenn Du deine Steuererklärung sonst selber machen solltest.

Ansonsten denke ich nicht, dass es etwas dagegen zu sagen gibt, dass Du dein Therapiemittel Pferd in der Anamnese und für die Diagnosestellung dabei hast.
ICD10 musst Du nicht nutzen. Ich persönlich finde es vereinfachend. Allerdings wird Psychotherapie von den wenigsten Kassen bezahlt und Du hast es idR mit Selbstzahlern zu tun.
LG Tina
 
Vllt schickst Du Jochen erstmal Deine Heilerlaubnis. Dann hast Du Zugang zum internen Bereich und der thread kann dahin verschoben werden.
Da ich davon ausgehe, dass es nicht allzu viele HPPs mit Reittherapie gibt, kann es sonst von einem Patienten gelesen werden und schlecht aufstoßen...
 
Wenn es zwei getrennte Bereiche wären, dürfte das eine nicht Reittherapie heißen. Therapie = Heilkunde = umsatzsteuerfrei.


Reittherapeut ist kein anerkannter/geschützert Beruf. Jeder darf sich so nennen und auch Reittherapie anbieten, mit Heilkunde hat das also gar nichts zu tun. Ich kenne 3 Höfe mit Reittherapie, da hat niemand was mit Heilkunde am Hut. Alle 3 laufen als Gewerbe/ Kleinunternehmen, die "Behandlungen" auf Verordnung sind Umsatzsteuerfrei.
Wenn die Reittherapie im Rahmen der HPP Behandlung ausgeführt wird sieht es natürlich anderst aus.


ps: Physiotherapie= keine Heilkunde, Umsatzsteuerbefreit auf Verornung
 
Reittherapeut ist kein anerkannter/geschützert Beruf
Es geht hier auch nicht um die Anerkennung und Schützung eines Berufes.
Es geht um den Begriff Therapie. Therapie ist Heilkunde und Heilkunde ist im Heilpraktikergesetz geschützt und geregelt - in Deutschland.

Ich kenne 3 Höfe mit Reittherapie, da hat niemand was mit Heilkunde am Hut. Alle 3 laufen als Gewerbe
Wo kein Kläger da kein Richter... und das Finanzamt prüft das nicht. Das ist Sache des Gesundheitsamtes
Der Übergang zwischen Therapie und Wellness ist fließend
 
Wenn 10 Leute klauen wird es dadurch noch längst nicht legal... ;)

Die Verwendung des Wortes „Therapie“ impliziert die „Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden“ und bedarf einer Bestallung oder Erlaubnis (siehe §1 Heilpraktikergesetz). Genau genommen dürfen diese Höfe nicht mit Reittherapie werben, wenn man dort gewerblich tätig ist, also dort niemand über eine Heilerlaubnis verfügt oder dies im Rahmen eines Gesundheitsfachberufes ausübt - Reiten therapeutisch in eine Ergotherapie einzubetten wäre vorstellbar.

Aber wie immer: wo klein Kläger, da kein Richter.

Allerdings: wenn Du schreibst, dass die Behandlungen auf Verordnung umsatzsteuerfrei sind, hört es sich doch so an, als ob dort jemand einen anerkannten therapeutischen Gesundheitsfachberuf, beispielsweise als Ergotheapeut, ausübt. Angehörige der Gesundheitsfachberufe dürfen nur auf Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker hin tätig werden, außer sie verfügen über eine entsprechende Heilerlaubnis, wie sie beispielsweise aus genau diesem Grund der HP für Physiotherapie erhalten kann. Zur Umsatzsteuerbefreiung und den Voraussetzungen lohnt sich der Blick ins Umsatzsteuergesetz, §4, Abs. 14. „Umsatzsteuerbefreit sind ... Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.“
Es wäre ja durchaus denkbar, dass Dir diese Voraussetzungen nicht bekannt sind und dort ganz normales Reiten ohne therapeutischen Bezug und Reittherapie mit entsprechender Erlaubnis angeboten wird.

Zu Deinem PS: selbstverständlich ist Physiotherapie Ausübung der Heilkunde. Wie oben geschrieben darf ein Physiotherapeut (Gesundheitsfachberuf) üblicherweise nur auf Verordnung hin tätig werden, da er weder Arzt noch Heilpraktiker ist.


PS: Tina war schneller ;)
 
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Hallo liebe Berater, so alles erledigt. Meine Heilerlaubnis ist beim Forum angekommen und wir könnten den thread in den inneren Bereich verschieben, falls ihr wisst, wie das geht. Für euch eine kurze Rückmeldung wegen Anmeldung beim Gesundheitsamt. In Baden Württemberg ist keine Anmeldung erforderlich. Ich kann ihnen eine formlose Mail schicken, dass ich eine Heilpraktiker Praxis eröffnen möchte, aber das muss nicht sein. Es gibt eine Seite mit Hygienevorschriften, die ich einhalten soll, wobei die meisten den HP für Psych nicht betreffen. Vielen Dank euch, Frekkja
 
Ich mag das nicht glauben, dass es richtig ist, was dir da mitgeteilt wurde. Wenn es so wäre, würden die Behörden gegen geltendes Bundesrecht verstoßen (§3 HeilprG). Ein/e HP/HPP kann nur dann keine Heilkunde im Umherziehen betreiben, wenn er/sie einen festen Praxissitz hat. Ergo muss die Praxis angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: nämlich dem Gesundheitsamt.

Das solltest Du schriftlich tun und es dir bestätigen lassen.
 
In Baden Württemberg ist keine Anmeldung erforderlich. Ich kann ihnen eine formlose Mail schicken, dass ich eine Heilpraktiker Praxis eröffnen möchte
mehr muss ich im Saarland auch nicht machen. Auf dieser formlosen Mitteilung muss das Eröffnungsdatum, die Praxisadresse und meine Therapien stehen. Aber diese formlose Benachrichtigung muss sein. Antwort darauf war, dass ich meiner Pflicht nachgekommen bin, mich bei Änderungen melden muss und danke.
Änderungen heißt auch, wenn sich das Praxisprofil ändert, z.B. von nicht-invasiv auf invasiv

Ich würde dieses formlose Schreiben in jedem Fall zum GA schicken. Ich denke das "keine Anmeldung" bezog sich darauf, dass es formlos sein kann.

@Jochen Pippir kannst Du den thread verschieben. Danke.
 
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