Ich hatte Ende der 90er mal eine für 3 Geschäftsjahre.
Man bekommt die Ankündigung, wann der Prüfer vorbei kommt. Dass man einen Platz zum Arbeiten für ihn bereitstellen soll und dass man sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen, also auch Geschäftskorrespondenz etc. bereithalten soll.
Der Prüfer kommt dann, arbeitet alles durch, fragt da und dort, wenn ihm etwas unklar ist, macht sich seine Notizen (auch Kontrollbelege zu Rechnungsausstellern), vergleicht ggf. zu Dir vorhandene Kontrollbelege mit Deinen Unterlagen und macht eine Abschlussbesprechung.
Wenn er etwas zu beanstanden hat, musst Du das nachversteuern.
Der Prüfer kann auch zum Steuerberater kommen, wenn dort die Unterlagen sind und der Steuerberater einen Platz zur Verfügung stellen kann. Dafür nehmen die Steuerberater aber m.W. Gebühren.
Passieren kann das jedem Unternehmer. Bei bestehenden Unklarheiten, beispielsweise zur Aufteilung umsatzsteuerpflichtiger und nicht umsatzsteuerpflichtiger Umsätze und deren Aufwandszuordnungen wie bei mir damals, oder nach dem Zufallsprinzip, wo jeder irgendwann mal dran kommt.
Ich hatte übrigens damals kaum etwas nachzuversteuern, weil ich immer akribisch dokumentiert und gebucht habe und zudem einen hervorragenden Steuerberater hatte, der äußerst genau auch auf Kleinigkeiten beim Abschluss geachtet hatte.
das heißt, dass die bei der Steuerprüfung auch geguckt haben, ob überhaupt die Berechtigung nach Heilpraktikergesetz besteht?
Diese schlafenden Hunde wurden wohl erst durch den Widerspruch der Dame geweckt, in dem sie betonte, dass das, was sie täte, doch Therapie sei und sie keinen passenden Nachweis (Erlaubnis) liefern konnte. Da sie mehr als 17.500 Umsatz p.a. hatte war das eine teure Angelegenheit und sie versuchte sich halt zu wehren. Hätte sie sich schlau gemacht, was wirklich im Gesetz steht, hätte sie möglicherweise einfach den Mund gehalten und die Nachversteuerung akzeptiert.