• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr. 14 - Wie setzt ihr das um

Ich kann mich @tigs nur anschließen. Ich wohne in Ba-Wü und musste eine formlose Anmeldung ans GA schicken. Das ist nicht optional, sondern MUSS erfolgen. Es gibt eben nur kein Antragsformular, das man ausfüllen müsste. Einfach kurz reinschreiben, ab wann und wo du eröffnest, was du machen wirst und eine Kopie der Zulassung beilegen.
 
Gibt es dafür überhaupt ein Formular? Davon habe ich nie gehört. Auch in Hessen erfolgt die Anmeldung formlos.
 
@tigs
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift müssen bei der Anmeldung/Niederlassungsanzeige Therapien genannt werden?

Wieso sollten die überhaupt der Aufsichtsbehörde genannt werden? Davon hab ich auch noch nie gehört.
 
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift müssen bei der Anmeldung/Niederlassungsanzeige Therapien genannt werden?

Ich weiß nicht, ob es eine Rechtsvorschrift dafür gibt. Ich habe es getan, allerdings nur um damit anzuzeigen: "Ich arbeite nicht invasiv." Das mag jetzt zwar blöd klingen, denn ich bin ja HPP und darf per se nicht invasiv arbeiten, aber der GA-Mitarbeiter hat bei einem vorherigen Anruf, bei dem ich alles abklären wollte, nicht wirklich verstanden oder verstehen wollen, dass ich nur psychotherapeutisch arbeite. Es machte sogar den Eindruck auf mich, als ob er den Unterschied nicht wirklich kannte. Ich wollte mir auf diesem Wege eine etwaige Praxisbegehung gleich am Anfang ersparen, war also eine reine Vorsichtsmaßnahme.
 
@tigs
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift müssen bei der Anmeldung/Niederlassungsanzeige Therapien genannt werden?

Wieso sollten die überhaupt der Aufsichtsbehörde genannt werden? Davon hab ich auch noch nie gehört.
Genau wie Yoma sagt. Es macht Sinn für die Einteilung invasiv und nicht-invasiv. Ich habe vor Anmeldung und Eröffnung beim GA angerufen und nach den Voraussetzungen für die Räumlichkeiten gefragt, vor allem weil ich keine Waschbecken im Raum hatte. Aus dem Telefonat ging für mich hervor, dass das GA mich anders einstuft je nachdem ob invasiv oder nicht. Außerdem meinte die Dame ich solle die Therapien mit erwähnen.
 
Ah, interessant, @tigs

@Yoma
wenn Du HPP bist und anzeigst, dass Du 'nur' psychotherapeutisch arbeitest könnte das implizieren, dass Du die Wahl hast bzw. davon ausgehst, eine zu haben. Das könnte wiederum unbegründet 'schlafende Hunde wecken' im Sinne von „kennst Du auch wirklich Deine Grenzen?“. Wenn man das wie Tina kurz und knackig persönlich abklären und abstimmen kann und dann mehr als gesetzlich erforderlich mitteilt ist das ja ok. Ansonsten meine ich, dass man Behörden nur das mitteilen sollte, was sie wissen wollen bzw. anfordern. Bürokraten sind oft mal schnell damit überfordert, wenn mehr auf dem Tisch liegt als sie erwarten.
 
Bei meinem GA gibt es ein Formular zur Anzeige eines Heilberufs. Einseitig für die Privat- und Praxisdaten und mit Option auf schriftliche Bestätigung für 15,00 €.
 
Von meinem GA hatte ich (in Schleswig-Holstein) gleich zusammen mit der Urkunde ein Formblatt zum Anmelden der Praxis bekommen. Einen "Ortstermin" machen sie aber nur, wenn invasiv gearbeitet wird, das wurde mir auf telefonische Anfrage mitgeteilt.
Die schriftliche Bestätigung kam allerdings automatisch und kostenlos (y)
 
Es wird wirklich offensichtlich landesweit unterschiedlich gehandhabt, wie man sieht. Ich hatte meine Praxis in Bayern zuerst bei der Erstanmeldung danach aus Umzugsgründen bei 2 verschiedenen Gesundheitsämtern anmelden müssen (zeitlich 2 Jahre auseinander) und jedesmal durfte ich nach meiner telefonischen Anfrage persönlich mit dem Original meiner Zulassung hintappen", weil sie explizit das Original sehen wollte, sich dann selbst eine Kopie davon zog und mir die abgestempelte Anmeldung wieder mitgab.

Vielleicht wird es hier in Teilen von Bayern so gehandhabt dass man persönlich vorbei kommen darf, es waren 2 unterschiedliche Landbezirke, vorher Unterfranken, jetzt Mittelfranken, wo ich tätig bin.
 
Es wird hier innerhalb des Saarlandes sogar unterschiedlich gehandhabt. Unsere Homöopathiedozentin (ich war bei mir ihr auch mal in Behandlung) musste in ihr Besprechungszimmer ein Waschbecken einbauen und musste in einem historischen Haus eine T30 zur Praxis einbauen - alles drumherum Holz, da fackelt das ganze Haus, der Boden, die Wände ab... Aber eine T30 Tür...
Kommt eben drauf an, wer gerade zuständig ist bei den Behörden
 
Das ist das Elend: jedes GA handhabt es anders, meines ist sehr entspannt, aber schon eine Kollegin eine Stadt weiter hat ein GA, das sogar den Abstand zwischen den Haken an der Garderobe vorschreibt :eek:
In meinem Fall musste ich übrigens schriftlich dort anzeigen, und das kostet immer. Keine Ahnung mehr wie viel - war aber nicht viel ich meine mich an 10 € zu erinnern.
 
Eine Bekannte von mir hat jahrelang als Reittherapeutin mit zusätzlicher Heilpädagogischer Ausbildung die Umsatzsteuerbefreiung für Therapeuten in Anspruch genommen und musste nach einer Steuerprüfung (erst dann wird sowas nämlich beanstandet!) rückwirkend alle Betriebsjahre versteuern! Also aufpassen, Reittherapie gilt nicht als umsatzsteuerbefreite Therapie, wie z. B. die Tätigkeit als HP. Das muss deutlich getrennt werden und nur als Reittherapeutin kommt dann eine Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG in Frage.
 
Das geht ja ggf. noch weiter: ich kenne einen Fall, in dem aus der (falschen) Inanspruchnahme des §4, Abs.14 UStG ein Verstoß gegen das HeilprG geschlossen wurde.
Die 'Lerntherapeutin' (Therapeutin ist sie nicht, da keine Bestallung und keine Erlaubnis nach HeilprG vorliegt und sie auch keinen Gesundheitsfachberuf wie Ergo, Logo etc. ausübt) hätte Heilbehandlungen am Menschen vorgenommen, was sie ja steuerlich so auch dokumentiert habe. Da kam dann gleich noch eine saftige Geldstrafe (einige tausend Euro, den genauen Betrag kenne ich nicht) obendrauf.
 
Da kam dann gleich noch eine saftige Geldstrafe
das heißt, dass die bei der Steuerprüfung auch geguckt haben, ob überhaupt die Berechtigung nach Heilpraktikergesetz besteht?
Cool... ;)
Ja, "graue" Heiler sind gewerbesteuerpflichtig, weil kein Heilberuf (egal was sie sich auf die Fahne oder das Schild schreiben)
 
Mal nebenbei gefragt:
Wie läuft so eine Steuerprüfung eigentlich ab?
Was wird da genau geprüft?
Hat hier vielleicht schon jemand eine Prüfung hinter sich?
Kommt das irgendwann auf jeden zu oder gibt es bestimmte Voraussetzungen?
 
Ich hatte Ende der 90er mal eine für 3 Geschäftsjahre.
Man bekommt die Ankündigung, wann der Prüfer vorbei kommt. Dass man einen Platz zum Arbeiten für ihn bereitstellen soll und dass man sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen, also auch Geschäftskorrespondenz etc. bereithalten soll.
Der Prüfer kommt dann, arbeitet alles durch, fragt da und dort, wenn ihm etwas unklar ist, macht sich seine Notizen (auch Kontrollbelege zu Rechnungsausstellern), vergleicht ggf. zu Dir vorhandene Kontrollbelege mit Deinen Unterlagen und macht eine Abschlussbesprechung.
Wenn er etwas zu beanstanden hat, musst Du das nachversteuern.

Der Prüfer kann auch zum Steuerberater kommen, wenn dort die Unterlagen sind und der Steuerberater einen Platz zur Verfügung stellen kann. Dafür nehmen die Steuerberater aber m.W. Gebühren.

Passieren kann das jedem Unternehmer. Bei bestehenden Unklarheiten, beispielsweise zur Aufteilung umsatzsteuerpflichtiger und nicht umsatzsteuerpflichtiger Umsätze und deren Aufwandszuordnungen wie bei mir damals, oder nach dem Zufallsprinzip, wo jeder irgendwann mal dran kommt.

Ich hatte übrigens damals kaum etwas nachzuversteuern, weil ich immer akribisch dokumentiert und gebucht habe und zudem einen hervorragenden Steuerberater hatte, der äußerst genau auch auf Kleinigkeiten beim Abschluss geachtet hatte.

das heißt, dass die bei der Steuerprüfung auch geguckt haben, ob überhaupt die Berechtigung nach Heilpraktikergesetz besteht?
Diese schlafenden Hunde wurden wohl erst durch den Widerspruch der Dame geweckt, in dem sie betonte, dass das, was sie täte, doch Therapie sei und sie keinen passenden Nachweis (Erlaubnis) liefern konnte. Da sie mehr als 17.500 Umsatz p.a. hatte war das eine teure Angelegenheit und sie versuchte sich halt zu wehren. Hätte sie sich schlau gemacht, was wirklich im Gesetz steht, hätte sie möglicherweise einfach den Mund gehalten und die Nachversteuerung akzeptiert.
 
Mal nebenbei gefragt:
Wie läuft so eine Steuerprüfung eigentlich ab?
Was wird da genau geprüft?
Hat hier vielleicht schon jemand eine Prüfung hinter sich?
Kommt das irgendwann auf jeden zu oder gibt es bestimmte Voraussetzungen?
jaa. Ich hatte schon eine Betriebliche Steuerprüfung. Es werden die gesamte Buchhaltung geprüft, keine Karteikarten.
 
Er saß mehrere Tage bei meinem Steuerberater und brütete über meinen Büchern, ebenfalls wurden auch die privaten Konten geprüft. Ich musste alte Sparbücher vorlegen etc. Habe ohne Beanstandungen bestanden. Warum ausgerechnet ich eine hatte, keine Ahnung.
 
Zurück
Oben