• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Verschreibung von Medizinprodukten - Digitale Gesundheitanwendung (DiGA)

Ich wüsste nicht, was rechtlich dagegen spricht.

Sofern es sich auf Anwendungen beschränkt, die der Psychotherapie zuzurechnen sind. Und der HPP die Risiken und Nutzen für den Patienten genau einschätzen kann, also auch Zugang zur Fachinformation hat.

Ob der Patient dann einen Zugang bekommt steht auf einem anderen Blatt.
I. d. R. benötigen Patienten für den Download und die Funktionalität der Anwendungen einen Rezept-Code. Den gibt es jedoch nur von der Krankenkasse und dies auch nur über ein bestimmtes Arzneimittelrezept (Muster 16). Dies darf der HPP aber nicht verwenden.
 
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