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Voraussetzungen Befähigung HPP

kanlu

Mitglied
Hallo,

ich bereite mich gerade für die Prüfung zum HPP beim Gesundheitsamt Karlsruhe vor und habe mir die Kriterien zur Überprüfung und Befähigung auf der selbigen Homepage genau durchgelesen. Voraussetzung zur Befähigung ist u.a. eine Ausbildung in einem Therapieverfahren, die mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhaltet. Wie realisiert Ihr das?? Ich müsste mich jetzt für ein Ausbildungsverfahren anmelden und kann dann erst nach Beendigung die Prüfung zum HPP angehen. Die Ausbildung zum systemischen Berater/Therapeut umfasst bei fast allen Instituten 2 Jahre, damit wäre ich dann auf der sicheren Seite. Was ist, wenn mich eher die Gesprächstherapie nach Rogers oder die Ausbildung zum Buddhistischen Psychotherapeuten interessiert? Die Ausbildungen werden auf der Grundlage von Wochenendseminaren angeboten und umfassen höchstens einen Zeitraum von 5 Monaten. So komme ich also nie an die Befähigung.
Ich freue mich auf euer Feedback!

Liebe Grüße
Kerstin
 
Hallo Kerstin,

ich stehe kurz vor der Prüfung (11.7.) in Bremen. Ich habe meine Ausbildung vor etlichen Jahren gemacht und habe mich nun auf die Prüfung autodidaktisch vorbereitet. Die schriftliche Prüfung war ok. Ich habe auch, wenn ich Prüfungsprotokolle aus den letzten Jahren lese, ganz gute Chancen, schätze ich. Allerdings habe ich mich heute mal mit eben diesen Veränderungen der Prüfungs-Leitlinien beschäftigt. Neben dem zu erbringenden Nachweis einer solchen Therapieausbildung habe ich auch gelesen, dass der Schwerpunkt nun auf die Praxis gelegt werden soll. Also eine simulierte Therapiesitzung, in der deine therapeutischen Fähigkeiten praktisch überprüft werden. Mir könnte dies komplett das Genick brechen, was mich gerade sehr frustriert und ängstlich macht, was die Prüfung angeht. Mindestens ebenso ärgerlich finde ich aber, dass man fast keine Informationen über den Ablauf der neuen Prüfungen erhält. Weder vom zuständigen Gesundheitsamt noch aus dem Netz.
Ich frage mich auch, ob ich der Einzige bin, der ohne eine Therapieausbildung in die Prüfung geht??? Und natürlich, ob die Änderung schon in dieser mündl.Prüfung Anwendung finden wird. Zu viele Fragen, die wohl offen bleiben werden. Vielleicht hast du mittlerweile Neues in Erfahrung bringen können. Wäre schön, wenn du das mitteilen könntest. Schade auch, dass hier im Forum so wenig dazu steht (...vielleicht hab ich es aber auch nur noch nicht gefunden..)
Viele Grüße
Claus
 
Schade auch, dass hier im Forum so wenig dazu steht
Du wirst hier einige Interpretationen finden, mehr aber auch nicht. Der Grund ist einfach: es weiß noch keiner. Nichtmal die Verbände, die hätten sonst schon längst was dazu veröffentlicht.

Wenn Du jetzt am 11.7. die mündliche Überprüfung hast ist das definitiv noch nach alter Vorgehensweise.
 
Hallo Ihr 2,

ich werde mich als HP, die ebenfalls psychotherapeutisch arbeitet dazu äußern - auch wenn ich keine Überprüfung als HPP gemacht habe und deshalb keine Erfahrung in dem Bereich habe.

Voraussetzung zur Befähigung ist u.a. eine Ausbildung in einem Therapieverfahren, die mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhaltet.
Meine ehrliche Meinung dazu ist, dass das gerade innerhalb der psychotherap. Verfahren auch notwendig ist. Ich habe eine 2-jährige Ausbildung in Gestalttherapie n. Fritz Perls plus 9 Tage Gesprächstherapie n. Rogers. Rogers ist für mich (vor allem bei HPPs) Basiswissen - so wie das Wissen über Hygiene Basiswissen sein sollte.
Ihr wollt psychisch kranke Menschen diagnostizieren und therapieren. Dazu gehört eine fundierte Ausbildung.
Die darf später gerne mit anderen Verfahren erweitert werden und womit ihr dann arbeitet, ist nochmal etwas anderes. Es geht darum, dass ihr das Fundament für Eure Praxis errichtet. Die bestandene Überprüfung ist sowas wie eine Baugenehmigung - deshalb steht da noch kein Haus (um bei der Metapher zu bleiben).
Zu meiner Ausbildung gehörte eine Behandlungsstudie über 10 Sitzungen mit Verlaufsprotokoll und Analyse. Dabei wurde nicht nur der Klient analysiert und dessen Verlauf protokolliert, sondern auch der eigene. Ein Kernfrage der Ausbildung war (über die 2 Jahre hinweg und vor allem bei der Studie) "an welchem meiner Themen hat mein Klient heute gearbeitet!"
Es ist unsagbar wichtig, dass Ihr als Therapeut zwischen den eigenen Themen und Triggern und den Themen des Klienten unterscheiden könnt. Das heißt, dass ihr Eure eigenen Grenzen kennenlernt.
Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass eine Psychotherapeutin (Dipl. Psychologin und HPP) eine Aufstellung abgebrochen hat, weil sie Muffen wegen dem aufgekommenen Thema hatte und mich dann um 21.00 Uhr (die Aufstellung war abends) mehr oder weniger alleine mit komplett kaputtem Gefühl nach Hause geschickt hat mit der Empfehlung einen Traumatherapeuten auszusuchen. Das ist ein nogo! Ein Patient/Klient darf die Praxis erst wieder verlassen, wenn er/sie stabil ist.
Ich frage mich auch, ob ich der Einzige bin, der ohne eine Therapieausbildung in die Prüfung geht???
Hier bei uns im SAL ist es schon lange üblich, dass ein Therapieverfahren bei der mündlichen Überprüfung angegeben werden muss und daraufhin dann geprüft werden muss. Kommt hier jmd. in die Mündliche OHNE eine Therapie zu können, so wird er/sie wieder nach Hause geschickt. Ich kann das sehr gut verstehen, denn ab Bestehen der Überprüfung darf therapiert werden und da der Amtsarzt dafür gerade stehen muss, dass ihr keine "Gefahr für die Volksgesundheit" seid, muss er/sie auch sehen, dass ihr therapieren könnt.

Ich kann das Ganze auch von Eurer Warte aus verstehen...
...aber OHNE Therapie in die Überprüfung zu gehen und ab dem nächsten Tag therapieren zu dürfen...
Schaut Euch das auch mal aus der Warte der Amtsärzte an, die mit ihrer Unterschrift haften.

Ich bin in meiner Schule darauf hingewiesen worden, dass ich Therapien bei der Überprüfung beherrschen muss und darauf habe ich meine Ausbildung aufgebaut und parallel Theorie und Therapien erlernt.

Also eine simulierte Therapiesitzung, in der deine therapeutischen Fähigkeiten praktisch überprüft werden.
Hier möchte ich Euch die Angst nehmen. Amtsärzte und Beisitzer sind auch Menschen. Es wird Kompetenz geprüft und geschaut wie ihr mit stressigen und/oder unsicheren Situationen umgeht. Ihr dürft dabei auch durchaus zu Lücken stehen - ich hatte einen Blackout am Anfang meiner Überprüfung und habe den ganz einfach ausgesprochen. Ich bin bestimmt 15-20 Minuten stockend gefragt worden bis es dann klar war und als dann das Wissen sprudelte, habe ich auch sofort bestanden. Glaubt mir, dort sitzen nicht Eure Feinde. Meine Erfahrung mit meiner Amtsärztin ist, dass sie nur wirklich ein Bild davon haben wollte, wie kompetent ich bin und wie ich mit Stress umgehen kann. (ich habe meine Beisitzer später im Treppenhaus getroffen und sie meinten ich wäre sehr souverän gewesen - nun, also habe ich souverän gewirkt obwohl ich einen Blackout hatte...)
Es kann Euch durchaus auch in der Praxis passieren, dass Ihr gerade mal verwirrt seid. In der Gestalttherapie wird diese Verwirrung dann mit einbezogen. Natürlich darf das nicht grundsätzlich der Fall sein - aber ob das der Fall ist merkt der Amtsarzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe alle,

danke für euer Feedback!
Ich habe mich in den letzten Wochen, seit ich meine Frage hier im Forum veröffentlicht habe, intensiv mit dem Thema Therapieausbildung beschäftigt und auch mit dem Gesundheitsamt Karlsruhe telefoniert.
Mir ist zwischenzeitlich voll bewusst geworden, dass die Therapieausbildung unablässlich für das Bestehen der mündlichen Prüfung ist, obwohl das Gesundheitsamt Karlsruhe darauf hinweist, dass fehlende Therapieausbildungsnachweise formal keinen Hinderungsgrund für die Zulassung zur Prüfung darstellen. Ich habe nun zum Glück eine Therapierichtung gefunden, die mich sehr anspricht und erfüllt und auch die geforderten Kriterien wie 2-jährige Ausbildung, Abschlussarbeit, Selbsterfahrung, Supervision ... beinhaltet.

Ich möchte nur noch einmal betonen, dass es für mich vollkommen klar war, dass ohne Therapieausbildung keine Ausübung des HPP möglich ist.
Mir war nur der Stellenwert der Therapieausbildung für die mündliche Prüfung nicht bewußt. Ich wollte mit der Ausbildung erst nach Bestehen der Prüfung beginnen ... step by step, aber so funktioniert es nicht :).

@Claus, dir wünsche ich alles Gute für deine Prüfung in Bremen am 11.07.!!!!

Viele Grüße
Kerstin
 
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