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Weiter HP trotz Behinderung-wie ist die Gesetzeslage?

Alexandra Janz

Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Wuppertal
Therapien
Homöopathie, Aromatherapie, Ohrakupunktur, Fußreflexzonenmassage, TCM+Akupunktur im Anfangsstadium ;-)
Status
HP
Hallo!

Ich habe leider ein Problem. Seit knapp einem Jahr hab ich jetzt einen GdB aufgrund eines essentiellen Tremors der Hände.

Da ich ja nicht nur Heilpraktikerin, sondern auch Arzthelferin bin, hab ich für den Arzthelferinnenberuf die Berufsunfähigkeit durch.

In der Tat kann ich kaum noch Blut abnehmen oder eine Infusion legen.

Als Heilpraktikerin nimmt man ja nun mal nicht zwingend immer Blut ab und muss ja auch nicht auf Biegen und Brechen nur Akupunktur anbieten.

Aber wie sieht das rein rechtlich für mich aus, wenn ich z.B. einen Notfall in der Praxis habe und ja eigentlich einen Zugang legen müsste?

Kann ich jetzt nicht mehr als Heilpraktikerin arbeiten, auch, wenn ich die "Nadelarbeiten" von vorneherein nicht mehr anbiete?

LG,
Alex
 
Wenn du nur Behandlungen anbietest, die du auch leisten kannst, ist das kein Problem.
Etliche HPs arbeiten nicht invasiv und könnten im Notfall mangels Material auch keinen Zugang legen. Dann wird eben der Rettungsdienst gerufen.
 
Ich habe selber linksseitig einen (allerdings leichten) Tremor. Wenn ich nervös bin (und das bin ich bei Blutabnahmen etc.) ist er stärker... das ist nicht prickelnd für die "Opfer". Lange Zeit habe ich gehadert und versucht meine Nervosität hinsichtlich Nadelarbeit abzubauen... Seit fast 2 Jahren bin ich jetzt für mich klar damit. Als meine Ehe auseinanderging habe ich mein Leben komplett erstmal in Frage gestellt und mich neu positioniert. Dabei kam dann auch das Thema auf's Tablett. Heute stehe ich dazu, dass Nadelarbeit nicht meines ist. Ich kenne genügend Menschen/Therapeuten, die das im Fall der Notwendigkeit für mich machen zB wenn ich auf anderem Wege nicht an die Laborergebnisse kommen kann.
Was den Notfall angeht: wenn Du nicht invasiv arbeitest, bist Du auch nicht gezwungen entsprechendes Handwerkszeug in der Praxis vorzuhalten. Was Du nicht da hast, musst Du auch nicht anwenden. Sonst müsste jeder HPP ja auch entsprechendes Material vorhalten... Dann solltest Du aber auch Deine Therapien darauf ausrichten. Ich arbeite überwiegend kinesiologisch und psychotherapeutisch und am Mindsetting, zusätzlich mit Akupressur. Hier kenne ich Notfallpunkte, die ich im Zweifelsfall drücken könnte (Schockpunkte).
Es gibt so viele andere schöne und hilfreiche Therapien - ganz frei von Nadeln :) und das ist das Schöne an unserem Beruf :love:
 
Oder Klasssiche Homöopathie.
Am Anfang habe ich auch "nur" Klassische Homöopathie angeboten.

Hast du denn Einschränkungen zur Selbstständigkeit durch deine Berufsunfähigkeitsrente?

Vllt beim Verband nachfragen?

Alles Gute für dich
lg Andrea
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Das beruhigt mich insgesamt sehr.

Ob ich durch die RV eingeschränkt bin, weiss ich noch gar nicht. Das Gespräch steht noch aus. Tatsächlich ging es erst mal darum, für welche Berufe ich überhaupt noch einsatzfähig bin (man hat ja etliche Stellen in der Pflege frei....). Ich habe halt einen recht starken und nicht unbedingt feinschlägigen Tremor. Essen reichen in der Pflege kann ich z.B. nicht, am PC kleinere Punkte oder Drag-und-Drop kann ich nicht, dann darf ich aufgrund meines Schulter-Unfall-Schadens nicht schwer heben...es könnte also recht schwierig werden, zumal ich auch noch (oh, wie böse! ;-) ) 50 werde dieses Jahr.

Und ich weiss, dass man halt, ehe man so gar nichts mehr arbeitet, doch dann gern in der Selbständigkeit gefördert wird.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man mir das nicht gestattet.

Ich bin ja "nur" berufsunfähig und zum Glück nicht arbeitsunfähig, obwohl man mir schon nahe gelegt hat, in Rente zu gehen.

Da habe ich aber nun mal gar keine Lust drauf....
 
in Rente zu gehen.
da würde ich mich dennoch informieren. Eine Freundin von mir ist aufgrund ihrer MS in Rente gegangen und kann aber geringfügig hinzuverdienen (diese 400-500€, ich weiß den genauen Betrag jetzt nicht) und kann sich dadurch besser um sich kümmern und gleichzeitig hat sie als alleinerziehende mehr Zeit und weniger Stress und coached eben geringfügig... Sie hat es sich vor 1,5 Jahren noch nicht vorstellen können und ist es seit letztes Jahr Mai...
Mach Dich schlau... Rente heißt nicht, nichts mehr tun zu dürfen/können...
 
Der Begriff Berufsunfähigkeit hört sich nach privater Rentenversicherung an.

Da gilt es danach zu schauen, ob ein 'Ausschluss der Verweisbarkeit' vereinbart ist. Ist das so und es wurde Berufsunfähigkeit für einen Beruf festgestellt, dann kannst du ohne Begrenzung in einem anderen Beruf tätig sein.
Ansonsten gelten Zuverdienstgrenzen.
 
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