- Ort
- Wuppertal
- Therapien
- Homöopathie, Aromatherapie, Ohrakupunktur, Fußreflexzonenmassage, TCM+Akupunktur im Anfangsstadium ;-)
- Status
- HP
Hallo!
Ich habe leider ein Problem. Seit knapp einem Jahr hab ich jetzt einen GdB aufgrund eines essentiellen Tremors der Hände.
Da ich ja nicht nur Heilpraktikerin, sondern auch Arzthelferin bin, hab ich für den Arzthelferinnenberuf die Berufsunfähigkeit durch.
In der Tat kann ich kaum noch Blut abnehmen oder eine Infusion legen.
Als Heilpraktikerin nimmt man ja nun mal nicht zwingend immer Blut ab und muss ja auch nicht auf Biegen und Brechen nur Akupunktur anbieten.
Aber wie sieht das rein rechtlich für mich aus, wenn ich z.B. einen Notfall in der Praxis habe und ja eigentlich einen Zugang legen müsste?
Kann ich jetzt nicht mehr als Heilpraktikerin arbeiten, auch, wenn ich die "Nadelarbeiten" von vorneherein nicht mehr anbiete?
LG,
Alex
Ich habe leider ein Problem. Seit knapp einem Jahr hab ich jetzt einen GdB aufgrund eines essentiellen Tremors der Hände.
Da ich ja nicht nur Heilpraktikerin, sondern auch Arzthelferin bin, hab ich für den Arzthelferinnenberuf die Berufsunfähigkeit durch.
In der Tat kann ich kaum noch Blut abnehmen oder eine Infusion legen.
Als Heilpraktikerin nimmt man ja nun mal nicht zwingend immer Blut ab und muss ja auch nicht auf Biegen und Brechen nur Akupunktur anbieten.
Aber wie sieht das rein rechtlich für mich aus, wenn ich z.B. einen Notfall in der Praxis habe und ja eigentlich einen Zugang legen müsste?
Kann ich jetzt nicht mehr als Heilpraktikerin arbeiten, auch, wenn ich die "Nadelarbeiten" von vorneherein nicht mehr anbiete?
LG,
Alex