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Wer darf sich Therapeut nennen? Und wer darf Therapie anbieten?

BiewerGuttbier

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,
meine Heilpraktiker (Psychotherapie)-Prüfung liegt nun schon ein paar Jahre zurück. Damals war es so, zumindest wurde mir das vermittelt, dass Therapie nur jemand anbieten darf, der z.B. Arzt, Heilpraktiker, psychologischer Psychotherapeut ist. Das gleiche galt für den Begriff "Therapeut". Wenn ich als HP eine Fortbildung mache, z.B. in Gesprächstherapie, dann darf ich mich Gesprächstherapeut nennen und Gesprächstherapie anbieten. Wenn ich als Nicht (Arzt, HP etc.) eine Fortbildung in Gesprächstherapie mache, dann darf ich keine Therapie anbieten, mich nicht Therapeut nennen, sondern z.B. Coach, Analytiker etc.
Hat sich an diesen Richtlinien etwas geändert? Wie ist der aktuelle Stand?
Danke für eure Antworten.
Grüße, Katrin
 
Grundsätzlich stimmt das noch, wobei man differenzieren muss. Handelt es sich bei der Ausbildung/Tätigkeit um einen geregelten Bereich, dann darf nur der sich darauf berufen, der die Voraussetzungen dafür hat. Handelt es sich jedoch um einen ungeregelten Bereich, dann ist der Begriff Therapeut nicht geschützt. Ein Energietherapeut ist nicht geschützt, ein Lichttherapeut auch nicht etc. Soweit mir bekannt ist der Begriff Therapeut an sich nicht geschützt, nur in bestimmten Verbindungen wie Physiotherapeut (anerkannter Beruf mit Voraussetzungen), Psychotherapeut (anerkannter Beruf mit Voraussetzungen) usw.

Die Grauzone ist da groß. Ein "Streicheltherapeut" ist kein anerkannter Beruf, es gibt keine Voraussetzungen dafür. Auch der Begriff Therapie ist nicht so eindeutig geklärt, weil eine Therapie (Behandlung) nicht zwangsläufig der Behandlung von Krankheiten dienen muss - was dann entsprechende Voraussetzungen (Arzt, Psychot., HP) erfordern würde.

Auch ein Physiotherapeut (anerkannter Beruf) darf Krankheiten nur auf Anweisung/Verordnung behandeln, nicht auf eigene Faust. Außer er/sie ist zusätzlich HP.
 
Auch der Begriff Therapie ist nicht so eindeutig geklärt, weil eine Therapie (Behandlung) nicht zwangsläufig der Behandlung von Krankheiten dienen muss
Das ist mir neu. Per Definition des Wortes ist es eine Heilbehandlung https://www.duden.de/rechtschreibung/Therapie

Und es gibt diverse Urteile, die darauf abstellen, dass wo Therapie draufsteht auch Therapie drin sein muss - also der Gebrauch des Wortes Therapie eine Heilbehandlung impliziert und entsprechend eine Erlaubnis/Bestallung vorliegen muss. Wenn es da einen Wandel in der Rechtsauffassung gebegen hat, würde es mich sehr interessieren. Hast Du Quellen, Rudolf?

Therapieren tut auch der Physiotherapeut. Das Wort '...therapeut' sagt ja nicht, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen er eine Heilbehandlung durchführen darf, nur muss er es unter bestimmten Voraussetzungen dürfen. Was er ja darf, nur eben weisungsgebunden.
 
Gesprächstherapeut
meines Wissens ist das bei der Psychotherapie nochmal anders. Ich darf mich als HP nicht Psychotherapeut und folglich auch nicht "Verfahren nennen"-Therapeut nennen. Ich sage immer ich bin HP und habe im Angebot Gesprächs- und Gestalttherapie
Henry.H kennt sich da aber besser aus...

Wenn ich mich recht erinnere, muss man psychologischer Psychotherapeut sein für die Therapeutenbezeichnung in der Psychotherapie
 
Die Grauzone ist da groß.
Ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Ist aber immer eine Entscheidung zum eigenen Standing...
Warum nicht Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie mit ....therapie.

Was anderes ist es, wenn mich jmd. als Psychotherapeutin bezeichnet. Dann muss ich nicht unbedingt ein Aufklärungsgespräch anhängen :rolleyes:
:)
 
Physiotherapeut und Psychotherapeut sind durch die jeweiligen berufsbezogenen Gesetze geschützte Berufsbezeichnungen. Psychotherapeut dürfen sich nur Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeuten nach dem neuen Psychotherapie-Studium mit Abschluss Master und Approbation, Ärzte mit Fachqualifikation Psychotherapie und natürlich Psychiater, also die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie nennen.

Ansonsten ist der Begriff „Therapeut“ nicht geschützt. Was aber nichts über eine möglicherweise irreführende Verwendung sagt. Man darf sich ja auch nicht Hausmeisterservice nennen, wenn man nicht mal in der Lage ist, einen Nagel einzuschlagen. Die Grenzen finden sich in den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die diversen Urteile, auf die ich mich bezog, wurden mal vom Berufsverband VFP in dessen Mitgliederforum vom Verbandsjustiziar veröffentlicht. Soweit ich erinnere, ging es dort jeweils um Verstöße gegen das UWG. Der angesprochene Verkehrskreis, resp. die Bevölkerung, erwarte beim Gebrauch des Begriffes „Therapie“, dass es sich um eine Heilbehandlung handele.
Interessanterweise – es hat mich nicht ganz losgelassen, ob es da Änderungen gegeben hat – habe ich aber nun ein Urteil gefunden, in dem es einem Ausbildungsinstitut gerichtlich gestattet wurde, Zertifikate zur Ausbildung zum „Massage- und Wellnesstherapeuten“ auszustellen. Das Gericht befand, dass mit der zusätzlichen Bezeichnung „Wellness“ dem angesprochenen Verkehrskreis hinreichend klargemacht werde, dass es sich nur um Wohlfühl-Behandlungen handele. Mit dieser Entwertung des Begriffes „Therapeut“ kann man also offensichtlich nach deren Auffassung das Wort auch in anderem Zusammenhang benutzen.
Zumindest im Zusammenhang mit der Bewerbung dieser Seminare und deren Abschlüsse gegenüber dem genannten Verkehrskreis, also der an der Ausbildung interessierten Personen.

Anders sieht es möglicherweise aus, wenn der Verkehrskreis ein anderer ist, nämlich der Verbraucher. Dann greifen möglicherweise wieder die von mir erwähnten Urteile.

Von daher wären die von RWH genannten Begriffe „Energietherapeut, Lichttherapeut und Streicheltherapeut“ daraufhin zu überprüfen, ob die angesprochenen Verkehrskreise, hier also die Verbraucher – ohne darüber getäuscht zu werden, ob oder ob nicht es sich um eine Heilbehandlung handeln könnte – aus diesen Begriffen erkennen könnten, dass es sich nicht um Heilbehandlung handelt. Sehe ich zwar nicht so, weil man sich da sonst was zusammenreimen kann, aber ich bin ja nicht das Maß aller Dinge. Vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand.


Wenn ich als HP eine Fortbildung mache, z.B. in Gesprächstherapie, dann darf ich mich Gesprächstherapeut nennen und Gesprächstherapie anbieten.
Hier wird von Juristen regelmäßig empfohlen, solche Fortbildungen/Qualifikationen unter dem Begriff Behandlungsschwerpunkte zu listen. Eben weil der Verbraucher irrtümlich annehmen könnte, dass „Gesprächstherapeut“ eine eigenständige Berufsqualifikation sei.

Also beispielsweise

Mona Muster
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Behandlungsschwerpunkte
- Gesprächstherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie
 
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