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wer kann zwangseinweisung anordnen?

kidchriss

Bekanntes Mitglied
Heilpraktiker
Therapien
Systemische Therapie
Status
HPP
hallo nochmal,

in der schriftlichen gabs auch eine frage zur zwangseinweisung.
wer kann eine zwangseinweisung anordnen?
anregen kann der HPP sie.
ordnet das gericht die zwangseinweisung an aufgrund eines gutachtens der klinik?

liebe grüsse und schon mal danke

tina
 
Tina,
ich würde in der prüfung nicht von Zwangseinweisung redn, sondern von Unterbringung...ist vielleicht haarspalterei, aber so heisst das jetzt.
Und ja das Gericht ordnet sie an auf Grundlage des Gutachtens der Klinik.
Zumindest ist es mein Gedanke...

Aber da das Unterbringungsgesetz in jedem Bundesland anders geregelt ist, musst du noch mal im bayrischen nach lesen
 
Hallo liebe Tina,

ich kann Dir das nur mal aus einem Fall in meinem Praktikum beim Notarzt erzählen. Bitte beachte aber, dass ich in Sachsen wohne und hier das Unterbringungsgesetz anders als bei Euch sein.

Die Nachbarn haben die Rettungsleitstelle informiert, dass mit einer Frau was nicht stimmt. Wir (der Notarzt, der Rettungssani und ich) sind dort hingefahren, nach kurzer Zeit war klar, dass Sie eine schwere Schizophrenie hat und ungehalten wurde, weil angeblich fremde Leute in ihrer Wohnung waren. Da war aber niemand.... - Sie beschimpfte und drohte den Nachbarn und lief im Treppenhaus hin und her und wurde immer aggressiver.
Da die Patientin nicht selbst mit in die Psychiatrie fahren wollte, hat der Notarzt (der zufällig Psychiater bei der Bundeswehr ist) über die Rettungsleitstelle das Lagezentrum der Polizei informiert und die Polizei kam.
Der Notarzt hat den Bogen ausgefüllt, der für jeden Notfall ausgefüllt werden muss und hat darauf eine akute schizophrene Psychose vermerkt und die Polizei hat der Frau gesagt, dass sie jetzt mitgenommen wird.
Ich war froh, dass sie keinen sehr großen körperlichen Widerstand leistete. Die Frau wurde in den Rettungswagen gesetzt und der Notarzt daneben und ab ging es in die Klinik.

In der Klinik gibt es eine Station wo diese Fälle erstmal aufgenommen werden, es kam sofort ein Arzt und kümmerte sich um die Patientin und machte die Eingangsuntersuchung.

Der Notarzt und die Polizei haben alle notwendigen Angaben hinterlassen, wer (Name, Funktion, Dienststelle, Tagebuchnummer) eingewiesen hat und warum.

Die Klinik ist dann verpflichtet bis 10 Uhr des Folgetages (Achtung, die Zeiten sind unterschiedlich je nach Bundesland) das Amtsgericht von der Einweisung in Kenntnis zu setzen.
In Kenntnis setzen heißt, ein Kurzgutachten (manchmal nur 1,2 oder 3 standartisierte Seiten) und die Angaben aller Beteiligten werden an das Gericht geschickt. Das Gericht muss bis zum Ablauf des Folgetages eine Entscheidung treffen, sonst muss der Patient entlassen werden.

Soweit meine Erfahrungen.

LG Nine


P.S. Wäre bestimmt besser von einer Unterbringung nach dem Gesetz zu sprechen.
 
Die Unterbringung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im allgemeinen ist es aber so, dass die Unterbringung, sofern der Patient nicht einverstanden ist, vom Vormundschaftsgericht angeordnet werden muss. Eine Einweisung kann nicht nur vom Notarzt, sondern von jedem Arzt unterschrieben werden. Dies ist vor allem aus versicherungstechnischen Gründen notwendig, nicht für den Vorgang der Zwangseinweisung an sich. In den meisten Bundesländern erfolgt die Unterbringung auf Initiative der zuständigen Gesundheitsämter (sozialpsychologischer Dienst u.a.)

Wenn der Beschluss des Vormundschaftsgerichtes nicht rechtzeitig einzuholen ist und bei weiterer Verzögerung eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist (juristisch heißt das Gefahr im Verzug), kann die Zwangseinweisung auch mit Polizeigewalt durchgeführt werden. In diesem Fall muss der Gerichtsbeschluss aber baldmöglichst nachgeholt werden, andernfalls muss der Betroffene wieder entlassen werden.

Aber wie gesagt, das genaue Verfahren ist in den einzelnen Unterbringungsgesetzen der Länder geregelt.
 
Hallo Zusammen,

ich frage mich dabei, wie das Prozedere für uns Heilpraktiker denn in der Praxis aussieht?!
Wenn ich einen Patient habe, bei dem ich zu dem Schluss komme, das er suizidgefährdet ist und dieser eine Selbsteinweisung ablehnt?
Wende ich mich da an die Polizei oder den ärztlichen Notdienst? Und können die eine Einweisung/Unterbringung erzwingen?

Danke für euer Feedback :)
 
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