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Wer setzt von Euch in der Praxis Technik ein?

Ja genau, wer es einreichen kann bekommt eine Rechnung mit Diagnose, Gebührenordnungsziffern etc. und dem Hinweis, dass der Betrag bereits mit EC-Karte beglichen wurde.
 
Ja richtig.

Achte nur darauf, nicht doppelt zu quittieren.
 
Achte nur darauf, nicht doppelt zu quittieren.
den Hinweis mit der doppelten Quittierung hast Du schon öfters gemacht. Irgendwie verstehe ich das nicht...
Ist es schon eine doppelte Quittierung, wenn eine Rechnung erstellt wird und am Ende steht "Betrag dankend erhalten"?
 
Sofern du bei Erhalt des Betrages bereits eine Quittung rausgegeben hast, ja.
 
Muss nicht sein. Bei mir steht nur Therapie drauf.

Geht halt nur, solange man Selbstzahler hat. Privatkassen (und Zusatzkassen) benötigen eine ausführliche Rechnung inkl. GebüH und Diagnose.
 
Das bezog sich auf eine Quittung, und nur da schreibe ich kurz 'Therapie' drauf. Die reicht ohnehin nicht für die Krankenkasse aus. Selbst wenn dort eine Diagnose drauf steht.

Ist der Patient privat versichert, bekommt er natürlich zusätzlich eine Rechnung, auf der alles notwendige drauf steht.
 
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Osteopathie- zertifizierte Hps bei ihrer Rechnung für die GKV keine! GebüH -Ziffern verwenden sollten, damit keine versteckte Akzeptanz interpretiert werden kann. In meiner Abrechnungssoftware schreibe ich statt dessen 000. hin, ein Leerkästchen wird vom Programm nicht akzeptiert.

Gruß Hans
 
Osteopathie- zertifizierte Hps bei ihrer Rechnung für die GKV
Osteopathie kann vom HP bei der GKV abgerechnet werden, sofern zertifiziert (ich weiß, ist jetzt OT). Das ist mir neu... ich dachte da können nur PTs mit Zusatzqualifikation der HP(PT)...
Ist ja etwas schräg mit der Osteopathie...
 
Das weiß ich, deshalb habe ich geschrieben, dass die PTs die Zusatzqualifikation haben müssten
Ich dachte dadurch wäre es unmöglich geworden, es per Rezept zu "verschreiben" und somit auch abzurechnen...
Also, dass der Arzt es nur noch selber für die GKV machen kann und ansonsten die PTs wenn sie auch HP(PT) sind.
Den eingeschränkten HP auf Physiotherapie gibt es jetzt immer mehr...
 
Sorry; jetzt verstehe ich auch was du mit Zusatzqualifikation meinst. Ich dachte hier wäre die Osteopathie -Ausbildung mit gemeint. Und ja , der sektorale Hp für Physiotherapeuten ist immer beliebter, besagt aber auch nur, dass Physiotherapie ooohne Rezept verabreicht werden darf, und auch dazu zählt wiederum nicht die Osteopathie, sondern nur Therapien die im Curriculum enthalten sind.

(Jetzt bin ich aber ganz weit OT)

Gruß Hans
 
Ich arbeite ebenfalls mit Sumup.
 
Hallo Zusammen,

In meiner Fußpflegepraxis nutze ich bisher i-Zettel und würde das gern auch in meiner HP-Praxis anbieten.
Bisher finde ich es wirklich sehr praktisch, aber DSGVO ??? Hat jemand damit Erfahrungen bezüglich Datenschutz ?
 
Erfahrungen mit der DSGVO?
Wie meinst du das?

Eine Stellungnahme eines Landesdstenschutzbeauftragten habe ich noch nicht gesehen. Von SumUp habe ich die Datenschutzbestimmungen gelesen und bin seither sehr skeptisch.

Ich persönlich gehe davon aus, dass man eine Einwilligung des Patienten benötigt, genauso und aus dem gleichen Grund wie man eine benötigt, wenn man über eine Abrechnungsstelle gehen würde. Schließlich findet hier keine Datenverarbeitung im Auftrag sondern ein Datenherrschaftswechsel statt.

Ich sortiere diese Bezahldienste gedanklich in die gleiche Kiste wie PayBack ein. Payback mag ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, an alle,
was ich hier so gar nicht finde beim Thema Technik ist das Thema Betriebsschutz.
Für die die es noch nicht wissen, die Genossenschaften haben angefangen seit letztem Jahr das Thema Tiefer und mehr zu kontrollieren - vor allem auch im Gesundheitsbereich.
Das trifft Ärzte, HP, Physio.... - nicht nur dass man ab 2 Mann/Frau in der Praxis einen Betriebsarzt bräuchte (kann im Augenblick noch durch 1 enstprechendes Seminar alle 5 Jahr bei uns kleinpraxen umgangen werden) - sind Feuerlöscher erforderlich und alle technischen Geräte von der elektrischen Liege bis hin zur Kaffeemaschine im Aufenthaltsraum müssen jährlich über den TÜV (geprüft werden von speziellen Firmen... die dann die Prüfplakette draufkleben...) - kostet richtig Geld....

Daher ist wahrscheinlich je weniger Technik umso besser die kostengünstiger Lösung
 
Benutze seit Jahren sumup. Die Patienten sind von begeistert, über erleichtert bis fasziniert. Quittung gibts dann über den Kassen-Bon mit Stempel drauf (akzeptiert das Finanzamt).
Rechnungen gibts nur für Beamte und Privatversicherte, kleiner Prozentanteil, mit SoliPrax
 
Benutze seit Jahren sumup. Die Patienten sind von begeistert, über erleichtert bis fasziniert. Quittung gibts dann über den Kassen-Bon mit Stempel drauf (akzeptiert das Finanzamt).
Rechnungen gibts nur für Beamte und Privatversicherte, kleiner Prozentanteil, mit SoliPrax
Servus,

ich arbeite für die Kartenzahlungen mit iZettle (ähnlich sumup).

Bei mir bekommt trotzdem ausnahmslos jeder Patient eine Rechnung (mittels Lemniscus).

So wähne ich ich auf der sicheren Seite, was das Thema Umsatzsteuer anbelangt. Eine ausführliche GebüH-Rechnung inkl. individueller Diagnose ist ein wichtiges Element, um die Umsatzsteuerbefreiung vor dem Finanzamt zu rechtfertigen. Ansonsten könnte ggf. die Leistung als Kosmetik/Wellness-Leistung ausgelegt werden = Umsatzsteuerpflichtig. Natürlich könnte man mithilfe der Patientendokumentation einen Nachweis führen, ich finde es aber einfacher, praxisgerechter und auch im Hinblick auf eine etwaige kommende Betriebsprüfung nachvollziehbarer, wenn bereits aus den Rechnungsdaten der heilkundliche Zweck hervorgeht.

Grüße Tom
 
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