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Zählprotokolle jetzt direkt in lemniscus

pgtaboada

Papick G. Taboada
Forumsunterstützer
Ort
Karlsruhe
Status
Interessierte(r)
Wir haben bereits zwei Kassen-Naschauen im Kreis unserer Anwendys durchgeführt bekommen. Hat uns dann doch etwas überrascht - es wurde jedes Mal gefragt: wie oft machen Sie ein Kassensturz und wie wird das Dokumentiert?

Die Rücksprache mit den Betriebsprüfys hat dann ergeben: bei Bargeldintensiven Unternehmen erwartet man ein Kassenabschluss/ ein Zählprotokoll - halt irgendwas. Bargeldintensiv ist man ja bereits wenn man einen nennenswerten Anteil an Bargeld hat - also Schwammiger geht es kaum. Liegt der Bargeldumsatz anteilig über 20%, dann würde ich mal davon ausgehen, dass man als Bargeldintensives Unternehmen verstanden wird.

Na dann - auf gehts - wir können helfen! Da man die Kassenbestand eh regelmäßig zählen und mit den Aufzeichnungen gegenprüfen sollte (aka Kassensturz), dann kann man das dann auch gleich aufschreiben und dokumentieren.

Unsere Anwendys haben jetzt die Möglichkeit, Zählprotokolle direkt in lemniscus zu erfassen! Das Zählprotokoll wird mit dem aktuellen Datum und der aktuellen Uhrzeit gespeichert. Nach dem Speichern ist es nicht mehr änderbar und kann auch nicht gelöscht werden. Bargeld-Erfassungen mit einem Datum vor dem letzten Zählprotokoll können dann nicht mehr erfasst werden. Dieses kann auch auf keine Weise umgangen werden.

 
Zählprotokoll
wir zitie

Das Zählprotokoll ist eine Aufstellung der Stücklungen aller Scheine und Münzen und die Addition derselben einer Kasse. Also wieviel 1 Cent-Münzen, 2-Cent-Münzen, 5-Cent-Münzen, 10-Cent-Münzen, 20-Cent-Münzen, 50-Cent-Münzen und 1-Euro und 2-Euro-Münzen in der Kasse waren. Ebenso wieviele 5-, 10-, 20-, 50-, 100-, 200-, und 500-Euro-Scheine in der Kasse waren. Das Gesamtergebnisse jeder Stückelung wird festgehalten und schließlich alle Münz- und Scheinbestände addiert und so der Kasseninhalt nach seiner Stückelung festgehalten.

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Eine Verpflichtung ein Zählprotokoll aufzustellen oder gar aufzubewahren gibt es nicht. Die Kasse muss allerdings gezählt werden, da sie nicht nur rechnerisch geführt werden darf, sondern das rechnerische soll mit den tatsächlichen ist abgeglichen werden muss. Warum? Das ist vom Prinzip eine gegen Kontrolle, eine Art vier -Augen -Prinzip, ob die Kasse stimmt oder nicht. Denn etwaige Tippfehler bei der Eingabe etwaige vergessene Bonierungen, oder der vergessene Eintrag über die bar bezahlte Betriebsausgabe müssten dann am Abend bei Kassenabschluss auffallen, wenn es Kassendifferenzen zwischen rechnerischen Kassenbestand und tatsächlich ausgezählt Kassenbestand gibt.

Quelle

 
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