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Abrechnung mit verschiedenen Nummernkreisen/Briefpapier

ManuGer

Neues Mitglied
Hallo, ich bin neu hier und muss erstmal probieren wie alles funktioniert.
Ich habe eine Frage bezüglich Rechnungslegung. Bei der Abrechnung möchte ich zwei Nummernkreise nutzen, da ich steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen erbringe. Ich möchte die Rechnungen jeweils auf verschiedenes Briefpapier drucken. Kann mir jemand sagen ob das geht?
Meine zweite Frage ist: Wie erstelle ich eine Sammelrechnung für einen Patienten über mehrere Termine?
Vielen Dank vorerst.
Manuela
 
Hallo, ich bin neu hier und muss erstmal probieren wie alles funktioniert.
Ich habe eine Frage bezüglich Rechnungslegung. Bei der Abrechnung möchte ich zwei Nummernkreise nutzen, da ich steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen erbringe. Ich möchte die Rechnungen jeweils auf verschiedenes Briefpapier drucken. Kann mir jemand sagen ob das geht?
Meine zweite Frage ist: Wie erstelle ich eine Sammelrechnung für einen Patienten über mehrere Termine?
Vielen Dank vorerst.
Manuela
Hi Manuela,
1. es können verschiedene Nummernkreise angelegt werden, dies ist aber abhängig vom abgeschlossenen Vertrag und damit dem Funktionsumfang, manche Optionen müssen auch über "Schnickschnack" hinzugebucht werden.
2. man kann verschiedene Briefpapiere hinterlegen in Lemniscus (Einstellungen Briefpapiere), diese kannst Du dann bei Rechnungsstellung auswählen
3. Termine müssen erstmal als "wahrgenommen" im Termin selbst markiert werden, bei strikter Abrechnung auch als "fertig" markiert werden, wenn dann mehrere Termine aufgelaufen sind und Du auf Rechnungserstellung gehst sammelt Lemniscus die nicht abgerechneten Termine ein und druckt sie zusammen auf die Rechnung.

Falls Du gerade in der Testphase bist kannst Du auch den Support kontaktieren, es ist da alles freigeschaltet!
 
Wenn ich mal ganz blöd fragen darf:
Braucht man denn überhaupt zwei unterschiedliche Nummernkreise, nur weil man Leistungen mit und ohne UST erbringt?
Reicht es nicht, unterschiedliche Leistungen zu hinterlegen, die dann mit dem entsprechenden Steuersatz versehen werden?
Oder wo ist mein Denkfehler?

Nicht, dass es nicht hochprofessionell aussehen würde, mit unterschiedlichen Kreisen zu arbeiten. Aber als Verfechterin des Einfachen war mein Plan, auf alles Unnötige (also auch auf unterschiedliche Nummernkreise) zu verzichten...
 
Du musst keine zwei Nummernkreise verwenden. Wenn die Abrechnungen von deinem Finanzamt so akzeptiert werden ist doch alles gut.
Bei mir fallen monatlich viel steuerpflichtige Einnahmen an, so dass ich diese Einkommen sauber trenne. Deshalb nutze ich zwei Nummernkreise und seit gestern hab ich auch das neue Briefpapier im Einsatz. Jetzt geht alles fix und ist für mein Finanzamt steuerlich korrekt.
Danke an Lemniscus für die vielen unterschiedlichen Möglichkeiten.
 
Nicht, dass es nicht hochprofessionell aussehen würde, mit unterschiedlichen Kreisen zu arbeiten. Aber als Verfechterin des Einfachen war mein Plan, auf alles Unnötige (also auch auf unterschiedliche Nummernkreise) zu verzichten...
Ich habs zwar nicht probiert aber Du kannst dann auch unterschiedliche Auswertungen besser unterscheiden, was war jetzt mit oder ohne UST? Evtl. ist auch eine Trennung gut wenn Du es dem Steuerberater vorlegst, dann kann freiberuflich und gewerblich sofort unterschieden werden.

Ich finde es gut, wie ManuGer es schreibt, daß man unterschiedliche Möglichkeiten hat, was man dann für sich und seinen Betrieb dann nutzt hängt ja auch von den persönlichen Vorlieben ab.
 
Du musst keine zwei Nummernkreise verwenden. Wenn die Abrechnungen von deinem Finanzamt so akzeptiert werden ist doch alles gut.

Aaah, danke!
Das beruhigt mich jetzt aber!
Ich sah schon meine ganze geplante Orga den Bach runtergehen...

Ich finde es gut, wie ManuGer es schreibt, daß man unterschiedliche Möglichkeiten hat, was man dann für sich und seinen Betrieb dann nutzt hängt ja auch von den persönlichen Vorlieben ab.

Ja, Sepp, das unterschreibe ich sofort.
Und ich freue mich sehr, dass ich Lemniscus entdeckt habe. Danke an das Forum, ohne das ich wohl nie auf Lemniscus gekommen wäre!


Wo wir beim Thema sind: Ich gehe jetzt mal meine frisch eingetroffene neue Steuernummer für die Praxis in die Rechnungsbögen einfügen...
 
Wo wir beim Thema sind: Ich gehe jetzt mal meine frisch eingetroffene neue Steuernummer für die Praxis in die Rechnungsbögen einfügen...
USt-ID? Ansonsten gehört keine Steuernummer auf das Briefpapier!
 
Das ist nicht richtig. Entweder Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID. Aber nur bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.

Anders beim Impressum: dort gehört nur die Umsatzsteuer-ID rein, falls vorhanden. Niemals die Steuernummer.
Und das auch dann nur, wenn über die Website umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten angeboten werden.
 
Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen der Steuernummer und der Steuer ID?
 
Die Steuernummer bekommst du immer vom Finanzamt, sobald du eine Steuererklärung machst oder eine selbständige Tätigkeit anmeldest.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommt man nur auf Antrag. Man braucht sie für Geschäfte innerhalb der EU.
Man braucht sie, wie aus der Bezeichnung ersichtlich, nur für umsatzsteuerpflichtige Umsätze.
 
Die Steuernummer bekommst du immer vom Finanzamt
ich dachte über die Steuernummer bekommt dann jeder auch ggfs. Auskunft beim FA über einen... oder ist das wieder die ID, die jeder jetzt hat sobald geboren (wurde ja irgendwann mal eingeführt...)
 
Aber nur bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.
weshalb unterschiedliches Briefpapier auch Sinn macht. Ob nun mit einem oder zwei Nummernkreisen. Für unsere Heilbehandlungen OHNE Ust brauchen wir ja keine Nummer auf dem Briefpapier
 
ich dachte über die Steuernummer bekommt dann jeder auch ggfs. Auskunft beim FA über einen... oder ist das wieder die ID, die jeder jetzt hat sobald geboren (wurde ja irgendwann mal eingeführt...)
Du meinst die Identifikationsnummer.
 
Ja, es ist richtig, dass wir bei Heilbehandlungen keine Umsatzsteuer abführen müssen. Wir sind jedoch einkommenssteuerpflichtig und auf eine korrekte Rechnung gehört auch die entsprechende Steuernummer. Vielleicht ist das ja auch in den verschiedenen Finanzamtbereichen oder Bundesländern unterschiedlich. In unseren Praxis-Gründungs- und Abrechnungsseminaren wird die ordentliche Rechnungslegung geschult, die besagt: Steuernummer ist anzugeben.
Allen schöne Weihnachten
 
Ja, es ist richtig, dass wir bei Heilbehandlungen keine Umsatzsteuer abführen müssen. Wir sind jedoch einkommenssteuerpflichtig und auf eine korrekte Rechnung gehört auch die entsprechende Steuernummer. Vielleicht ist das ja auch in den verschiedenen Finanzamtbereichen oder Bundesländern unterschiedlich. In unseren Praxis-Gründungs- und Abrechnungsseminaren wird die ordentliche Rechnungslegung geschult, die besagt: Steuernummer ist anzugeben.
Allen schöne Weihnachten
Ich habe mich auch beraten lassen und habe deswegen auch die Steuernummer auf meinem Briefkopf.
 
Das liest sich alles hochinteressant.
Dazu passt vielleicht die Info, dass wir letzte Woche eine Außenprüfung vom FA hatten. Und es gab nicht die kitzekleinste Anmerkung dazu, dass die Ausgangsrechnungen keine Steuernummer (weder UST-ID noch die reguläre Steuernummer) beinhalteten.
Es scheint sich also zu lohnen, bei seinem zuständigen Finanzamt nach den örtlichen Gegebenheiten zu fragen, wenn man gerne auf die Steuernummer auf der Rechnung verzichten möchte.
Denn auch wenn es eigentlich verpflichtend ist: Ich habe bis jetzt auf die Angabe verzichtet, weil mir das auch nicht ganz geheuer ist. Und wenn das FA nicht auf die Angabe besteht...

Anderseits ist die Angabe der Nummer wichtig für die professionelle Außenwirkung, wenn man für Unternehmen arbeitet...
 
Es reicht doch, einfach mal im Gesetz nachzulesen, was erforderlich ist.
Steht im Wesentlichen alles in §14 UStG.
Das gilt bundesweit!
Da sollten sich vielleicht auch manche Berater bzw. Dozenten mal schlau machen.

Da Berufe nach Nr. 8-28 gemäß §4 von den Regelungen des UStG ausgenommen sind gelten die Vorschriften nach §14, 4 nicht. Also auch nicht die Vorschrift zur Angabe der Steuernummer.
 
Übrigens: weil sich das 'Problem' der fehlenden Formvorschriften nicht nur für uns, sondern auch für Ärzte stellt hat der Gesetzgeber für diese im §12 GOÄ Mindestanforderungen für Rechnungen definiert.
https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html


Das kann entsprechend auch für uns eine Orientierung darstellen.
 
Kleine Anmerkung: in den Einstellungen der Nummernkreise kann man jeweils ein Briefpapier dem Nummernkreis zuordnen.


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