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Behandlungsverträge

Iceangel

Ice
Heilpraktiker
Ort
Bayern
Therapien
Akupressur, LnB, Schmerztherapie, Hypnotherapie
Status
HP
Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, ich bin hier richtig und habe nicht irgendetwas überlesen und das Thema gibt's schon 1000x :kopfkratz:

Meine Frage ist, woher habt Ihr Eure Behandlungsverträge (Inhalt, DSGVO, ...) und sind diese zwingend notwendig? Ich habe bei einigen Kollegen rumgefragt und fast keiner hatte welche... vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank!
Liebe Grüße und einen guten Start in die neue Woche :)
 
Alles selber mühsam aufgesetzt, zusammengesammelt, aus Seminaren entstanden etc.
Behandlungsvertrag ist selber gewachsen im Laufe der Zeit
DSGVO erstellt letzten Jahres als es als Thema brandheiß auf allen Kanälen war

DSGVO-Gedönse ist zwingend notwendig
Behandlungsvertrag obliegt Dir, ist aber anzuraten
 
Hallo Tina,

danke für Deine schnelle Antwort! Das habe ich mir fast gedacht, ich bin schon am zusammenstellen der einzelnen Textbausteine. Datenschutz ist auf jeden Fall auf meiner Website, den werde ich mit in den Behandlungsvertrag aufnehmen. Vielen Dank dir! Und noch einen schönen Abend :)
 
Ich kann nur dringend anraten, immer einen Behandlungsvertrag (schriftlich) zu verwenden. Es gibt seit 2013 das Patientenrechtegesetz und damit eine Vielzahl von gesetzlichen Aufklärungspflichten (siehe ab 630 a BGB). Dies gilt auch für den Heilpraktiker. Beim Verband gibt es oft gute Vorlagen oder Anbieter, die günstig einen solchen Vertrag zur Verfügung stellen. Neben dem Behandlungsvertrag gibt es natürlich noch die Aufklärung gem. der DSGVO. Ich weiß, viel Papierkrieg, aber leider wichtig.
 
Hallo Claudia,

ja, das denke ich eben auch... es wird leider immer wichtiger und ich möchte gut vorbereitet sein. Kannst du einen guten Verband empfehlen? Es gibt ja da auch mehrere... Ich bin auch ein bisschen schockiert, dass kaum eine Kollegin bei mir einen richtigen Vertrag hat, um sich auszutauschen...
 
Hallo Fr.Hönig,ich bin gerade am Ausarbeiten eines Behandlungsvertrages mit entsprechender DSGVO,, was ich mich gefragt habe, wer darf uns HP eigentlich kontrollieren, ob wir dahingehend konform arbeiten? Wem muss ich Einsicht gewähren? Irgendwie stehe ich da grad auf dem Schlauch :kopfkratz:
Vielen Dank und Liebe Grüsse
Corinna
 
Hallo Corinna,

mir wurde geraten, den Behandlungsvertrag und die die Information zur DSGVO sowie die Einwilligungserklärungen separat zu erstellen. Von allen Unterlagen steht dem Patienten eine Kopie zu, wurde mir gesagt.

Von meinem Anwalt wurde ich folgendermaßen informiert. Für die DSGVO ist ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen, in dem die einzelnen Verabeitungstätigkeiten aufgeführt sind. Dazu gehören auch Webseite, Kommentarfunktion, Newsletter, Patientenakten, Telefonate, Online-Konferenzen, Schriftverkehr in Papierform (mit Patienten, Lieferanten, Laboren - rundum allen). Mit Auftragsverarbeitern sind Verträge zu schließen. Außerdem ist das Verzeichnis der TOMs zu führen und ein Notfallplan zu erstellen. Einsicht nimmt ausschließlich die zuständige Datenschutzbehörde.

Weiterhin sollte man sich um voraus schon darum kümmern, dass mein Schreiben für ein Auskunftersuchen nach §15 parat hat, war ein gutgemeinter Tipp.
 
Vielen Dank Milü für Deine Mühe,
Was für ein Papierkrieg:mad: aber leider nötig.Ich habe es neulich bei unserem HP Stammstiscb angesprochen, einige meiner Kollegen interessiert das überhaupt nicht, sie hatten noch nie und wollen auch keinen Behandlungsvertag oder sich irgendwas zwecks Datenschutz unterschreiben lassen.Sie sagen, warum die Arbeit machen, wer soll da jemals kommen und es kontrollieren.
Ich habe meinen BV und die DSGVO jedenfalls gemacht :)
Sonnige Grüsse aus der Mittagspause
Corinna
 
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