Y
Yoma
Guest
Ich habe gerade den Newsletter des VFP bekommen und bin etwas irritiert.
Folgender Sachverhalt: Es ist wohl so, dass das Nicht-Bestehen der HP-Prüfung in das Führungszeugnis eingetragen werden darf. Wer dann später nochmal die Prüfung machen möchte, kann u.U. einen Eintrag in seinem Führungszeugnis haben, von dem er nichts weiß. Wenn das GA dann genau dieses Führungszeugnis bekommt, wissen die erstmal nicht, warum der Eintrag da steht. Es könnte ja schließlich sein, dass es andere Gründe gibt.
Ich habe das so vorher noch nie gehört und wollte mal nachfragen, ob bei jemandem, der durch die Prüfung gerasselt ist, tatsächlich so ein Vermerk im Führungszeugnis gemacht wurde. Ich finde das krass.
Übrigens empfiehlt der VFP, das Führungszeugnis zur Ansicht an ein Amtsgericht zu schicken, damit man die Einträge einsehen kann. Und sofern man einen solchen Eintrag hat, kann man dem GA vorausschauend den Bescheid der letzten Prüfung zukommen lassen.
Folgender Sachverhalt: Es ist wohl so, dass das Nicht-Bestehen der HP-Prüfung in das Führungszeugnis eingetragen werden darf. Wer dann später nochmal die Prüfung machen möchte, kann u.U. einen Eintrag in seinem Führungszeugnis haben, von dem er nichts weiß. Wenn das GA dann genau dieses Führungszeugnis bekommt, wissen die erstmal nicht, warum der Eintrag da steht. Es könnte ja schließlich sein, dass es andere Gründe gibt.
Ich habe das so vorher noch nie gehört und wollte mal nachfragen, ob bei jemandem, der durch die Prüfung gerasselt ist, tatsächlich so ein Vermerk im Führungszeugnis gemacht wurde. Ich finde das krass.
Übrigens empfiehlt der VFP, das Führungszeugnis zur Ansicht an ein Amtsgericht zu schicken, damit man die Einträge einsehen kann. Und sofern man einen solchen Eintrag hat, kann man dem GA vorausschauend den Bescheid der letzten Prüfung zukommen lassen.