Hallo zusammen,
ich bin in meiner Prüfungsvorbereitung gerade bei den F1er Diagnosen angelangt und da speziell bei Nikotinsucht.... Nun meine Fragen:
Einerseits ist Nikotinsucht als Diagnose F17.2 in der ICD10, d.h. es ist eine Krankheit und darf nur vom HP(Psych) oder von Psychotherapeuten behandelt werden, als F1 sogar nur von Ärzten.
Andererseits gibt es zahlreiche Coaches und Lebensgerater, die Raucherentwöhnung anbieten...... dürfen die das? Wie ist genau die Rechtslage? Was antworte ich dem AA, wenn ich im Mündlichen danach gefragt werde?
Vielen Dank im voraus,
Luna
ich bin in meiner Prüfungsvorbereitung gerade bei den F1er Diagnosen angelangt und da speziell bei Nikotinsucht.... Nun meine Fragen:
Einerseits ist Nikotinsucht als Diagnose F17.2 in der ICD10, d.h. es ist eine Krankheit und darf nur vom HP(Psych) oder von Psychotherapeuten behandelt werden, als F1 sogar nur von Ärzten.
Andererseits gibt es zahlreiche Coaches und Lebensgerater, die Raucherentwöhnung anbieten...... dürfen die das? Wie ist genau die Rechtslage? Was antworte ich dem AA, wenn ich im Mündlichen danach gefragt werde?
Vielen Dank im voraus,
Luna