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Fragen zur Raucherentwöhnung

Luna1967

Mitglied
Ort
Kelkheim
Status
HPP
Hallo zusammen,

ich bin in meiner Prüfungsvorbereitung gerade bei den F1er Diagnosen angelangt und da speziell bei Nikotinsucht.... Nun meine Fragen:
Einerseits ist Nikotinsucht als Diagnose F17.2 in der ICD10, d.h. es ist eine Krankheit und darf nur vom HP(Psych) oder von Psychotherapeuten behandelt werden, als F1 sogar nur von Ärzten.
Andererseits gibt es zahlreiche Coaches und Lebensgerater, die Raucherentwöhnung anbieten...... dürfen die das? Wie ist genau die Rechtslage? Was antworte ich dem AA, wenn ich im Mündlichen danach gefragt werde?

Vielen Dank im voraus,
Luna
 
Hallo Luna,

nach dem Triadischen System darf der HP streng genommen nur den Psychogenen Formenkreis behandeln.
Wenn also jemand zu mir in die Praxis kommt und ich ordne den Klienten in die Rubrik F17 ein, darf ich ihn sowieso nicht behandeln. ICD10 F1 ist für den HP/HPP tabu, da nicht psychogen.

Die Coaches/HP/HPP die Raucherentwöhnungen anbieten, die tun dies bei "gesunden" Menschen, die nur eine schlechte Angewohnheit loswerden wollen. Es werden also keine Süchte behandelt. Sondern die Klienten werden bei ihrem Wunsch, eine schlechte Angewohnheit loszuwerden, mental unterstützt.

Die Raucherentwöhnung ist schon ein wenig Grauzone die vor allem für Coaches ohne Heilerlaubnis größer ist, als ohnehin schon. Aber so würde ich das dem AA erzählen.

Gruß
Holger
 
In der Prüfung geht es nur darum, dem GA klarzumachen, dass Du Deine Grenzen kennst. Also: Sucht behandeln: nein, und Sucht erkennst Du an 1., 2., 3., usw, und die schickst Du da und da hin.

Mehr braucht man dazu nicht zu sagen.

Ob Du später selber Raucherentwöhnung anbietest musst Du auch später selber wissen. Du musst aber auch dann, wie Holger das beschrieben hat, Deine Grenzen klar haben.

Sven
 
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