Bin gerade bei Facebook in einem Beitrag von Rechtsanwalt Sasse darüber gestolpert:
Außerdem scheinen angepasste Gebührenordnungen, auch wenn sie im Behandlungsvertrag und auf Rechnungen verwendet werden, vor Gericht keine Gültigkeit zu haben.
Link zum Profil von RA Sasse: https://www.facebook.com/Rechtsanwalt-Dr-René-Sasse-153534744735654
Rechnen einige Kollegen das GebüH tatsächlich mit Steigerungsfaktoren ab? Nur zur Klarstellung: Solche Faktoren sind dem GebüH fremd. Die dort angegebenen Spannen sind letztlich willkürlich und sachlich nicht (mehr) zu rechtfertigen. Nochmal: Entweder das GebüH vermeiden oder sich daran halten.
Außerdem scheinen angepasste Gebührenordnungen, auch wenn sie im Behandlungsvertrag und auf Rechnungen verwendet werden, vor Gericht keine Gültigkeit zu haben.
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