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GebüH - Steigerungsfaktoren usw.

Jochen Pippir

20/80
Administrator
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Neu-Ulm
Therapien
Ortho-Bionomy®, Dorn-Breuss, FRZ nach Marquardt, NLP,
Status
HP
Bin gerade bei Facebook in einem Beitrag von Rechtsanwalt Sasse darüber gestolpert:

Rechnen einige Kollegen das GebüH tatsächlich mit Steigerungsfaktoren ab? Nur zur Klarstellung: Solche Faktoren sind dem GebüH fremd. Die dort angegebenen Spannen sind letztlich willkürlich und sachlich nicht (mehr) zu rechtfertigen. Nochmal: Entweder das GebüH vermeiden oder sich daran halten.

Außerdem scheinen angepasste Gebührenordnungen, auch wenn sie im Behandlungsvertrag und auf Rechnungen verwendet werden, vor Gericht keine Gültigkeit zu haben.

Link zum Profil von RA Sasse: https://www.facebook.com/Rechtsanwalt-Dr-René-Sasse-153534744735654
 
ich sehe das nicht so... Da die GeBüH nicht bindend ist, kann durchaus ein Faktor verwendet werden oder nicht. Ob sie vor Gericht Gültigkeit haben ist doch auch egal, da es keine Ordnung ist und somit nicht bindend.
 
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