Mich hat die Tage ein Beitrag von Lexware als Werbung in Facebook begrüßt:
Puh - ist schon eine heftige Aussage. Da sind alle Angstwörter drin: Verlust, Falle, Steuerschätzung, Strafe. Dann auch noch teilweise groß, dann rot, hier noch ein Paragraphenzeichen - da noch ein Abgelehnt.
Was mich unglaublich fuchst: die trauen sich schon was mit der Aussage. In Deutschland kann man schnell wegen sowas abgemahnt werden, aber die Seite hält sich aber tapfer schon ein Weile online.
Die GoBD liest sich schon wie eine kleine "gute Nacht Horrorgeschichte", gerade eine mal so lustig daher geforderte "Unveränderbarkeit" und "Nachvollziehbarkeit" ist aus technischer nicht einfach umzusetzen - wie soll das gehen? Ein Word oder PDF Dokument kann ich jederzeit löschen und so tun, als hätte es die Rechnung nie gegeben. Eine Datenbank kann ich jederzeit bearbeiten, eine CD mit Daten kann ich durch eine andere austauschen.
Die Meinungen gehen zu dem Thema sehr weit auseinander, habt ihr diesbezüglich mal mit euren Steuerberatern gesprochen?
Nach Ablauf von Übergangsfristen sind die GoBD ab 01.01.2017 uneingeschränkt gültig. Die sog. GoBD Falle droht bei Verwendung von Vorlagen für Word, Excel & Co. zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten, … – also allen “steuerrelevanten Ausgangsbelegen”.
(...)
Werden die GoBD nicht eingehalten, also tappt man in die GoBD Falle, kann im Falle einer Steuerprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt oder verworfen werden.
Es droht der Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Steuerschätzung.
Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit, also die Einhaltung der GoBD, tragen Sie alleine als Steuerpflichtiger. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre Buchführung z.B. durch einen Steuerberater erledigen lassen. Also gilt:
“Steuerberater schützt NICHT vor Strafe!”
https://www.lexoffice.de/service/gobd-falle-bei-vorlagen/
(...)
Werden die GoBD nicht eingehalten, also tappt man in die GoBD Falle, kann im Falle einer Steuerprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt oder verworfen werden.
Es droht der Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Steuerschätzung.
(...)Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit, also die Einhaltung der GoBD, tragen Sie alleine als Steuerpflichtiger. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre Buchführung z.B. durch einen Steuerberater erledigen lassen. Also gilt:
“Steuerberater schützt NICHT vor Strafe!”
https://www.lexoffice.de/service/gobd-falle-bei-vorlagen/
Puh - ist schon eine heftige Aussage. Da sind alle Angstwörter drin: Verlust, Falle, Steuerschätzung, Strafe. Dann auch noch teilweise groß, dann rot, hier noch ein Paragraphenzeichen - da noch ein Abgelehnt.
Was mich unglaublich fuchst: die trauen sich schon was mit der Aussage. In Deutschland kann man schnell wegen sowas abgemahnt werden, aber die Seite hält sich aber tapfer schon ein Weile online.
Die GoBD liest sich schon wie eine kleine "gute Nacht Horrorgeschichte", gerade eine mal so lustig daher geforderte "Unveränderbarkeit" und "Nachvollziehbarkeit" ist aus technischer nicht einfach umzusetzen - wie soll das gehen? Ein Word oder PDF Dokument kann ich jederzeit löschen und so tun, als hätte es die Rechnung nie gegeben. Eine Datenbank kann ich jederzeit bearbeiten, eine CD mit Daten kann ich durch eine andere austauschen.
Die Meinungen gehen zu dem Thema sehr weit auseinander, habt ihr diesbezüglich mal mit euren Steuerberatern gesprochen?