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GoBD: Angst - für Marketing benutzt!

pgtaboada

Papick G. Taboada
Forumsunterstützer
Ort
Karlsruhe
Status
Interessierte(r)
Mich hat die Tage ein Beitrag von Lexware als Werbung in Facebook begrüßt:

Nach Ablauf von Übergangsfristen sind die GoBD ab 01.01.2017 uneingeschränkt gültig. Die sog. GoBD Falle droht bei Verwendung von Vorlagen für Word, Excel & Co. zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten, … – also allen “steuerrelevanten Ausgangsbelegen”.

(...)

Werden die GoBD nicht eingehalten, also tappt man in die GoBD Falle, kann im Falle einer Steuerprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt oder verworfen werden.

Es droht der Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Steuerschätzung.
(...)

Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit, also die Einhaltung der GoBD, tragen Sie alleine als Steuerpflichtiger. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre Buchführung z.B. durch einen Steuerberater erledigen lassen. Also gilt:

“Steuerberater schützt NICHT vor Strafe!”

https://www.lexoffice.de/service/gobd-falle-bei-vorlagen/





Puh - ist schon eine heftige Aussage. Da sind alle Angstwörter drin: Verlust, Falle, Steuerschätzung, Strafe. Dann auch noch teilweise groß, dann rot, hier noch ein Paragraphenzeichen - da noch ein Abgelehnt.

Was mich unglaublich fuchst: die trauen sich schon was mit der Aussage. In Deutschland kann man schnell wegen sowas abgemahnt werden, aber die Seite hält sich aber tapfer schon ein Weile online.

Die GoBD liest sich schon wie eine kleine "gute Nacht Horrorgeschichte", gerade eine mal so lustig daher geforderte "Unveränderbarkeit" und "Nachvollziehbarkeit" ist aus technischer nicht einfach umzusetzen - wie soll das gehen? Ein Word oder PDF Dokument kann ich jederzeit löschen und so tun, als hätte es die Rechnung nie gegeben. Eine Datenbank kann ich jederzeit bearbeiten, eine CD mit Daten kann ich durch eine andere austauschen.

Die Meinungen gehen zu dem Thema sehr weit auseinander, habt ihr diesbezüglich mal mit euren Steuerberatern gesprochen?
 
Mit ging es weniger um die Angstmache - der ganze Auftritt ist mir persönlich zu aufdringlich - mir geht es um das Thema und was eure Steuerberater so erzählen.

Gerade die, die mit Word & Co unterwegs sind. Du nutzt ja Soliprax und ich gehe davon aus, dass Soliprax GoBD konform ist.

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Bin froh, dass ich im letzten Jahr zu Lemniscus gewechselt bin. Wer weiss, wann das obige für alle verlangt wird ... und wenn dann Buchprüfungen kämen, kann man alles nachweisen.

Hatte von euch eigentlich schon jemand eine Buchprüfung?
 
Ein Word oder PDF Dokument kann ich jederzeit löschen und so tun, als hätte es die Rechnung nie gegeben.
Es ist aber naiv das am elektronischen Datenaustausch festzumachen... auch Papier kann ersetzt werden. Betrug hat es schon immer gegeben und betrugsverdacht auch. Elektronisch oder händisch - es gibt immer Betrugsmöglichkeiten...
da hilft auch keine Zertifizierung. Sorry.

Ich habe mich in meinem Leben entschieden, das ganze Säbelgeklirre andere machen zu lassen und andere dürfen sich gerne von der Angst herunterziehen lassen.

Mein Weltbild geht über das Materielle hinaus und ich erachte es als besonders wichtig und für jeden empfehlenswert immer achtsam zu sein und zu gucken, ich welcher Schwingung sich derjenige gerade befindet.

Das zählt für mich für alles. Thema Resonanzgesetz.
Das heißt jetzt nicht, dass ich gesetzliche Vorgaben nicht einhalte. Das war nur mein Statement zu der mit-Angst-bekomme-ich-euch-zu-meinem-Produkt...
Ob nun von oben der Seite oder von Dir in Richtung Lemnicus.
Gerade die, die mit Word & Co unterwegs sind. Du nutzt ja Soliprax und ich gehe davon aus, dass Soliprax GoBD konform ist.
Hier steigst Du mit auf den Angstzug auf!
Wer Lemnicus mag und braucht soll's nehmen. Aber nicht aus Angst sondern aus Liebe für das, was das Programm bietet.
 
Ich gehe ehrlich davon aus, dass die aktuellen Programme GoBD konform sind, von mir kann und wird es keine andere Aussage geben. Natürlich bin auch ich mit Lemniscus bemüht, die Anforderungen zu erfüllen - eine Aussage mache ich aber, das kannst du sicher verstehen, erst wenn ich eine Zertifizierung oder eine andere Art der Bescheinigung habe.

Ich habe sehr lange gebraucht und wahr sehr vorsichtig mit meinem Posting hier.

Es ist das erste Mal, dass ich was von GoBD und Word und Excel lese. Und dann gleich so eine Bombe. Marketing? Vielleicht.

Ich möchte mich von der Art wie die Aussage gemacht wurde distanzieren. Ich verstehe Lexware nicht, der Vertrieb über die Angst ist ein dunkler Pfad der nur zur Unzufriedenheit führt.

Der Artikel ist aber da - und es wundert mich sehr, es wurde bis heute nicht durch Abmahnungen weggefegt. Grund genug - finde ich, zumindest mal bei dem eigenen Steuerberater und vielleicht auch bei eurem Tool-Hersteller Rücksprache zu halten.

Es wäre sicherlich besser, wenn das jemand hier gepostet hätte, der nicht selber ein Abrechnungsprogramm vermarktet. Das kann ich nicht ändern.

Ich persönlich würde das Thema nicht mit Glauben und Philosophie entgegentreten, auch wenn mir die Antworten eigentlich gefallen.









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Das ist es ja - ich will drauf aufmerksam machen: es geht los mit der Angstmacherei.
Wie viele Postings habt Ihr hier schon über Hetze über Heilpraktiker gepostet,
und sicher nicht weil ihr damit einverstanden seid!

Nenne mir bitte einen passenderen Titel und ich ändere es sofort.
 
Und dann würdest du davon ausgehen, dass ich das nicht als Werbung für Lemniscus geschrieben habe?!? Ok... Wird sofort geändert.

Liebe @steffi7 und liebe @tigs, stellt euch für nur eine Minute vor, dass ich weder Angst verbreiten noch mein eigenes Produkt vermarkten wollte, und dann lest noch einmal mein Beitrag durch.
 
Liebe @steffi7 und liebe @tigs, stellt euch für nur eine Minute vor, dass ich weder Angst verbreiten noch mein eigenes Produkt vermarkten wollte, und dann lest noch einmal mein Beitrag durch.
Keine Bange - ich beobachte Deine Posts seit langem und ich schätze Dich nicht so ein. Ich wollte in meinem Post nur darauf aufmerksam machen, wie schnell wir in der Angstspirale mitspielen - und das machst Du mit diesem Post.
Ich bin auch auf fb aktiv - zwar mehr für die Gruppen, aber manchmal lese ich auch meinen newsfeed...
Ich selektieren inzwischen stärker (noch nicht so stark wie es mein Ziel ist...) und teile keine Angstbeiträge, wer zuviel Angstbeiträge postet, wird aus meinen "Freunden" geschmissen.
Die Grenze zwischen Angstbeiträgen und unterstützenden Beiträgen, die Angst erzeugen können ist manchmal schmal - gerade bei Petitionen, die ich unterstütze. Ich versuche das durch meine Texte und meinen Fokus zu klären, worum es mir geht...
 
Dann möchte ich meine Antwort an @steffi7 ins richtige Licht rücken: Ihre Antwort ist lustig und ist mMn die richtige Einstellung. Allerdings schreibt sie aus (wie ich hoffe, keine Aussage über fremde Produkte) sicherer Position. Was ist aber wenn jemand mit Word & Excel unterwegs ist, und bei diesem Artikel was dran ist? Der liest die Antworten hier und denkt sich vielleicht - naja, ist nur Angstmache.

Deswegen habe ich einerseits die Angstmache angekündigt, relativiert und um Achtsamkeit gebeten.

Ich finde die Angstmacherei unpassend und unschön. Ich möchte aber an euch , die mit Word und Excel unterwegs sind, appellieren bei Gelegenheit beim Steuerberater anzurufen und das ganze zu klären. Oder es wäre vielleicht was, was man beim Berufsverband auf den Tisch legen könnte.

Ok so?
 
Ich möchte aber an euch , die mit Word und Excel unterwegs sind
Diejenigen, die mit Word und Excel unterwegs sind, werden ihrer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht in Papierform nachkommen. Es geht aus meiner Sicht um die rein elektronische Datensammlung
 
Diejenigen, die mit Word und Excel unterwegs sind, werden ihrer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht in Papierform nachkommen. Es geht aus meiner Sicht um die rein elektronische Datensammlung

Genau da gehen die Meinungen auseinander. Die einen Sagen hat sich nichts geändert. Die anderen sagen, das doch. Ich bin mir nicht sicher.
 
Kleine Info zum Thema Word und GoBD, habe ENDLICH eine schlüssige Stellungnahme gefunden:

Wird eine Rechnung mit einer solchen Word- oder Excel-Maske erstellt, ausgedruckt und in Papierform versandt, jedoch nicht abgespeichert dann gilt: Es liegt eine Rechnung in Papierform vor, die in Papierform aufbewahrt werden darf und muss. Wird diese Rechnung zusätzlich – „intern“ - abgespeichert, liegt ein digitaler Beleg vor. Die ausschließliche Aufbewahrung in Papierform ist dann nicht mehr zulässig.
https://www.haufe.de/finance/buchfu...-word-oder-excel-gobd-konform_186_391028.html

Überhaupt sind deren Zusammenstellungen GENIAL:

https://www.haufe.de/finance/buchfu...en-die-gobd-fuer-freiberufler_186_404562.html
 
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