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Hausbesuch: 2 Fragen

GiHo

Neues Mitglied
Heilpraktiker
Ort
Leverkusen
Status
HP
Hallo,
ich habe 2 Fragen zum Thema Hausbesuch:

1. Wie sieht es aus, wenn der Patient in einer anderen Stadt wohnt. Darf ich einen Hausbesuch machen ohne dies dem dort zuständigen Gesundheitsamt zu melden?
2. Darf ich beim Hausbesuch Akupunktur anbieten? (weil invasiv...)

Liebe Grüße
Gina
 
zu 1: ja sicher. Du hast Deine Praxis in Deiner Stadt und darfst hausbesuche machen wie Du lustig bist und es sich für Dich betriebswirtschaftlich rechnet. Die GebüH kennt dafür je nach Entfernung unterschiedliche Gebührensätze
zu 2: wenn Du alle Maßnahmen (Hygiene, Sorgfalt usw) einhältst
 
Praxis in NRW, Kundenanfragen in SH - irgendwas zu beachten?
Noch eine Zusatzfrage. Bei mir ergibt sich jetzt die Möglichkeit, dass ich mit Sitz meiner Praxis in NRW, Patientenanfragen in Schleswig Holstein habe - wie das immer so ist, verwandtschaftliche Beziehungen meiner Patienten untereinander führen mich jetzt nach da oben. Anfangs immer abgetan, aber mittlerweile finanziell durchaus interessant.
Ich hätte sogar da oben Familie, bei der ich über die Tage unterkommen könnte und von wo aus ich die Hausbesuche starten könnte, natürlich mit offizieller Adresse meiner Praxis aus NRW und vorher vereinbarten Wegegeld.
Frage: Da der eigentliche Praxissitz derart weit von den Hausbesuchen entfernt ist, muss da irgendwas beachtet werden? Ich sehe da keine Einschränkungen? Vielen Dank euch!
 
Praxis in NRW, Kundenanfragen in SH - irgendwas zu beachten?
Noch eine Zusatzfrage. Bei mir ergibt sich jetzt die Möglichkeit, dass ich mit Sitz meiner Praxis in NRW, Patientenanfragen in Schleswig Holstein habe - wie das immer so ist, verwandtschaftliche Beziehungen meiner Patienten untereinander führen mich jetzt nach da oben. Anfangs immer abgetan, aber mittlerweile finanziell durchaus interessant.
Ich hätte sogar da oben Familie, bei der ich über die Tage unterkommen könnte und von wo aus ich die Hausbesuche starten könnte, natürlich mit offizieller Adresse meiner Praxis aus NRW und vorher vereinbarten Wegegeld.
Frage: Da der eigentliche Praxissitz derart weit von den Hausbesuchen entfernt ist, muss da irgendwas beachtet werden? Ich sehe da keine Einschränkungen? Vielen Dank euch!
Eine solche spezielle Frage ist immer gut mit den entsprechenden Gesundheitsämtern zu klären. Dann hast du sichere Aussagen mit denen du planen kannst.
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Hallo!
Denke, solch eine Frage solltest Du neben den Gesundheitsämtern auch mit Deinem Verband besprechen. Könnte mir vorstellen, dass es auch andere Kollegen mit solch einer Konstellation gibt.
 
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