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HPP nach Aktenlage für Diplom-Psychologen in Köln

Granatapfel

Neues Mitglied
Hallo,

Weiss jemand, welche Voraussetzungen ein Diplom-Psychologe zusätzlich zu seinem abgeschlossenen Studium erfüllen muss, um in Köln den HPP nach Aktenlage zu bekommen?

In einigen Bundesländern ist es wohl so, dass man einfach seine DIplom-Urkunde nebst Zeugnissen einreicht und es nur eine Formsache ist. In Köln, so haben ich nun unabhängig von vier Psychologen gehört, lehnen sie den Antrag ab und verlangen, dass man in die schriftliche und mündliche Überprüfung geht. Wobei vom Eingang bis zum Ablehnungsbescheid nach Aktenlage 9 - 12 Monate vergehen. Und dann hätte man nochmal 1,5 bis 2 Jahre Wartezeit, bis man zur schriftlichen Prüfung kann.
Telefonische Nachfrage in Köln hatte zum Ergebnis, ich sollte halt alle Unterlagen die ich hätte, einreichen und dann würde man das ganze prüfen. Am Telefon wollte man mir nciht sagen, ob es Sinn macht oder ob ich halt besser direkt einen Antrag zur schriftlichen Prüfung stellen soll. Aber erstens würde es mich ja zusätzliche Zeit und auch Geld kosten, wenn ich jetzt ein Jahr warte, und dann lehen die doch ab.
Ein Psychologe meinte, die würden den HPP nach Aktenlage nur erteilen, wenn man den Psychotherapeuten machen würde.
Kennt sich jemand damit aus? Hat jemand dieses Verfahren in Köln gemacht und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Liebe Grüße
Granatapfel
 
Meine Infos ohne Gewähr!
Ich habe meine Gestaltausbildung in Köln gemacht und hatte Teilnehmer im Kurs, die Psychologie studiert haben, aber nicht den HPP hatten. Denen habe ich den Tipp gegeben (hier im Saarland kenne ich nämlich jmd. der diesen Weg gegangen ist). Antwort war: sie müssen klinische Psychologie studiert haben, was nicht der Fall war. Den Teilnehmern ist nur der klassische Weg über die Überprüfung vom GA geblieben.
Und dann hätte man nochmal 1,5 bis 2 Jahre Wartezeit, bis man zur schriftlichen Prüfung kann.
Warum ist die Wartezeit in Köln solange? Habe ich von den Kursteilnehmern aus K. nicht so gehört. Es waren auch welche dabei, die sich recht kurzfristig für die Überprüfung zum HPP angemeldet haben.
Hier in SB musste ich mich bis zum 21.12. angemeldet haben für die Überprüfung im März. Die Anmeldefrist ist hier bei HP und HPP gleich.
 
Hallo tigs,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Klinische Psychologie ist im Studium enthalten. Aber es scheiterte wohl bei dem einem Psychologen daran, dass er den Nachweis für eine Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren nicht hatte und alternativ halt die Ausbildung als Psychotherapeut anerkannt worden wäre. Aber HPP brauchen auch keinen Nachweis über eine Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren, oder?

Die Wartefrist in Köln ist tatsächlich 1,5 bis 2 Jahre. Eine Bekannte hat aktuell 19 Monate, also gut 1,5 Jahre gewartet.
Köln gilt als streng.
 
Aber HPP brauchen auch keinen Nachweis über eine Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren, oder?

Bei meinem GA muss man ein Verfahren haben, auch wenn das nicht gesetzlich geregelt ist. Aber die können einem die Erlaubnis verwehren, wenn sie den Eindruck haben, man ist der Sache nicht gewachsen.
 
Finde es gut, dass man dennoch zur Prüfung muss. Das Diplom sagt nicht zwingend aus, dass man auch behandeln kann.
Die Prüfung ist immerhin ziemlich anspruchsvoll.

Sind auch schon genügend Mediziner, die es nicht bis zum Arzt geschafft haben und dann den HP für leichtes Spiel gehalten haben, gescheitert.
 
Hallo,
willkommen im Forum :)

Aber HPP brauchen auch keinen Nachweis über eine Ausbildung in einem Psychotherapieverfahren, oder?
Das ist keine Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung. Aber...
dass die Antrag stellende Person die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, weil sie
[...]
- die Befähigung besitzt, Patientinnen/Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln
und
5.1.2
Von der Kenntnisüberprüfung kann im Einzelfall [...] ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Antrag stellende Person in langjähriger beruflicher Tätigkeit psychotherapeutisch gearbeitet hat, vorzugsweise unter ärztlicher Anleitung oder der Anleitung einer Psychologischen Psychotherapeutin oder eines Psychologischen Psychotherapeuten, und wenn auf Grund eines besonders umfangreichen und erfolgreich absolvierten Aus-, Fort- oder Weiterbildungsweges keine Zweifel bestehen, dass die Antrag stellende Person über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Ein Anspruch, von der Kenntnisüberprüfung abzusehen, besteht nicht. Die Darlegungs- bzw. Beweislast hinsichtlich der individuellen Qualifikation obliegt der Antrag stellenden Person.

Siehe Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (NRW)

Viele Grüße
Henry
 
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