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Keine Eigenbluttherapie mehr durch Heilpraktiker

inzwischen sind wir für viele Menschen einer von den Dienstleistern (wie Arzt, Zahnarzt, Physio usw.)
und dann gibt es noch die Gruppe von Patienten, die eben der Meinung ist, dass ein HP mehr Leistung bringt
frei nach dem Motto "dein Arzt kann oder macht das nicht / sieht den Sinn nicht / weiß mit den Laborwerten nichts anzufangen etc...
dann geh mal zu einem HP."
Das war u.a. meine Motivation 1995 als Patient in dei Naturheilkunde zu wechseln und das stelle ich auch heute noch bei vielen als Antrieb fest. Das ist mehr als nur Paralleldienstleister. Das ist Konkurrenz (dabei wollen die Kritiker ja garnicht so arbeiten... sie wollen nur eben auch nicht, das wir so arbeiten)
 
Das ist Konkurrenz (dabei wollen die Kritiker ja garnicht so arbeiten... sie wollen nur eben auch nicht, das wir so arbeiten)

Klar, für manche ist das auch Konkurrenz. Aber das sind (aktuell) ja nicht die, die uns weg haben wollen. Derzeit kommt der Schuss nicht von den Praktikern, sondern von den Theoretikern aus den Unis, die sich an dem "Aberglauben" stören, den wir angeblich unter den Leuten verbreiten. Siehe aktuelle Diskussion über die Homöopathie: https://www.aerztezeitung.de/praxis...-im-wasserglas.html?sh=1&h=1645529800#comment
 
das ist mir schon klar.
Ich meinte, dass wir für viele Teile der Bevölkerung / Patienten eben nicht abergläubische Quacksalber sind und das stört dann umso mehr...
Weltfremd sind die Theoretiker nun auch nicht
 
Ja, genau das stört sie
 
Neuer Stand der "Dinge":

Ich lese gerade in der Veröffentlichung der AMK folgende Ergänzung (vom 26.09.):

In einem Gerichtsverfahren im Verwaltungsgericht Münster haben mehrere Heilpraktiker gegen Versagungen der Eigenblutbehandlung geklagt. Diesen Prozess haben die Heilpraktiker verloren. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und es liegt noch kein schriftliches Urteil vor, daher kann die Arzneimittelkommission das Urteil noch nicht bewerten.

Es kommt nun drauf an, wie das Urteil begründet wird. Schließt sich das Gericht der Auffassung des BGM an, dann sieht es vorerst schlecht aus.

Ich habe nun das Urteil bzw. die Begründung gefunden: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2018/5_K_579_18_Urteil_20180917.html

Darin kommt das VG zu dem Schluss, dass die Untersagung der Verwendung von ozonisiertem Eigenblut durch das Regierungspräsidium zulässig ist. Es handele sich hier nicht um eine - nach anerkannten Regeln durchgeführte - homöopathische Zubereitung. Und nur eine solche ist als Ausnahme im Transfusionsgesetz ausdrücklich aufgeführt.

Da das Gesetz hier eindeutig NUR die homöopathische Form als Ausnahme zulässt, sind alle anderen Eigenblutanwendungen damit für uns vom Tisch. Man müsste schon das Gesetz ändern - und dies ist, so das BGM nicht vorgesehen.
 
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