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Mahngebühren/ Verzugszinsen

NoraK

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HP
Guten Morgen!

Ich meine schon mal vor lange Zeit einen Thread dazu gelesen zu haben, doch finde ich ihn nicht mehr...
Daher die Frage: Gibt es Lemniscus her, automatisch Verzugszinsen zu berechnen und Mahngebühren einzufügen?

Vielen Dank schon mal!
Nora
 
Bin grad am überlegen, wie ich den Vorlagentext für Mahnungen so anpassen kann, dass erst ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen/ Mahngebühren im Begleitschreiben erscheinen?

In der ersten Mahnung (, die nach Zahlungserinnerung erfolgt), kündigen ich nur an, dass bei Nichtbegleichen, Gebühren erhoben werden.
Erst ab der zweiten Mahnung würde ich diese dann im Begleitschreiben erwähnen.

Muss ich dazu immer die Vorlage für die Mahnung verändern... und danach ja wieder auf Ursprungszustand herstellen?
Oder gibt es eine Wenn-Dann-Abfrage-Möglichkeit?
Oder einen Platzhalter?
Oder kann ich den Vorlagentext individualisieren und quasi nur für entsprechenden Kunden manuell anpassen? Wenn ja - wie?

Hat jemand ne Idee? Bin grad wieder so verdreht-kompliziert im Kopf.
 
Liebe Nora,

wie oft willst Du eigentlich mahnen?
Die Zahlungserinnerung ist ja bereits eine Aufforderung zu zahlen.

Anschließend kommt die Mahnung. Bis zum Tag XX nicht bezahlt, erhebe ich ich eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 5,00 €.
Entweder Du änderst dies entsprechend in der Mahnungsvorlage.
Oder wenn Du den Betrag wirklich erst beim Erstellen Deiner 2. Mahnung nennen möchtest, änderst Du es direkt bei diesem Patienten: Du gehst in der Patientenakte auf diese Rechnung und setzt den Status erneut auf Mahnung. Nach dem Zahlungsstatus-Fenster öffnet sich die Druckansicht des Dokuments. Klicke auf Bearbeiten und dort erscheint das übliche Rechnungsfenster, hier kannst Du dann den Rechnungstext Abschluss entsprechend umformulieren. Du musst nur den Haken für "Rechnungstexte automatisch erstellen" rausnehmen.

Lediglich bei Deiner nächsten Rechnung (anderer Patient) schaue, dass im Rechnungserstellungsfenster das Häkchen bei "Texte automatisch erstellen" wieder gesetzt ist.

Mache es Dir nicht zu kompliziert! :) Wie oft musst Du denn Deine Patienten wirklich mahnen?

Da lohnt sich - bei mir- diese wenn Abfragen-Geschichte nicht wirklich.

LG
Adrian
Auf Bundesebene gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. Dort ist geregelt, dass Mahngebühren 0,5 Prozent des Mahnbetrages betragen dürfen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Nora, ich erinner einmal. Dann rufe ich an. Der nächste Schritt ist der Mahnbescheid. In 14 Jahren bisher 3 mal.
 
Hallo SAK :)

Vielen Dank für Deinen Weg in diesen Sachen.
Erinnerungen kommen immer mal vor..., doch ab und zu gibt es diejenigen, die mehr brauchen und dafür ist es gut für mich, eine Orientierung zu bewährter Vorgehensweise zu haben. Danke Dir!

Gruß von Nora
 
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