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Schnelltest Kostenerstattung

Können wir. Hatte ich hier schon mal geschrieben: https://heilpraktiker-foren.de/threads/der-corona-austausch-beitrag.26683/post-386831


Nach §11 TestV können wir bis zu 10 Tests a pauschal 3,50 Euro pro Monat je tätiger Person für Eigentestungen erstattet bekommen. Wir gehören zu den "Sonstigen humanmedizinischen Berufen".

Das geht so: bei der Kassenärztlichen Vereinigung des zuständigen Bundeslandes als Nichtmitglied registrieren. Die Registrierung durch Ergänzen und Unterschreiben sowie Postversand des nach Registrierung bereitgestellten Formulars abschließen. Daraufhin bekommt man einen Zugang zur Abrechnungsmaske bei der KV. Dort trägt man seine Tests ein und beantragt die Erstattung.
Die KV zahlt dann die Erstattung abzüglich einer Gebühr von 3,5% aus.
 
Wenn mit der Registrierung alles richtig gelaufen ist, bekommt man - wie ich heute - von der KV die Mitteilung, dass man nun seine Abrechnungsdaten eingeben kann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Account und/oder Ihr neuer Standort zur Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten im Rahmen der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) und/oder der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) ist nun final frei geschaltet. Sie können daher ab sofort nach dem Einloggen in Ihren Account mit Ihrem selbst vergebenen Passwort unter https://www.kvhessen.de/coronavirus/testv-nicht-mitglieder-erfassung Ihre jeweils zum Ansatz kommenden Kosten je Standort eingeben und an uns übermitteln.

Die Abrechnung erfolgt standortbezogen für jeden einzelnen Standort getrennt.

Sobald wir vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) die in Rechnung gestellten Kosten vergütet bekommen haben, überweisen wir den Rechnungsbetrag abzgl. der Verwaltungskosten auf das von Ihnen in der Anmeldung angegebene Konto.

Hierüber erhalten Sie dann eine schriftliche Information. Bedenken Sie bitte, dass die Auszahlungen aufgrund der Rechnungsstellung immer zeitverzögert gegenüber Ihrer Abrechnung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen


Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90 | 60486 Frankfurt am Main
 
Bin mal gespannt, Registrierung gestern gemacht. Heute den Umschlag abgeschickt... Nun harre ich mal der Dinge...
 
Eben die Daten eingegeben. Bin nun auch gespannnt, wie lange es bis zur Auszahlung dauert.
 
Update: Abrechnung und Auszahlungen der KV kamen nach nur etwas mehr als 2 Wochen Bearbeitungszeit bereits letzte Woche.
 
Können wir. Hatte ich hier schon mal geschrieben: https://heilpraktiker-foren.de/threads/der-corona-austausch-beitrag.26683/post-386831


Nach §11 TestV können wir bis zu 10 Tests a pauschal 3,50 Euro pro Monat je tätiger Person für Eigentestungen erstattet bekommen. Wir gehören zu den "Sonstigen humanmedizinischen Berufen".

Das geht so: bei der Kassenärztlichen Vereinigung des zuständigen Bundeslandes als Nichtmitglied registrieren. Die Registrierung durch Ergänzen und Unterschreiben sowie Postversand des nach Registrierung bereitgestellten Formulars abschließen. Daraufhin bekommt man einen Zugang zur Abrechnungsmaske bei der KV. Dort trägt man seine Tests ein und beantragt die Erstattung.
Die KV zahlt dann die Erstattung abzüglich einer Gebühr von 3,5% aus.
KV Sachsen verlangt dafür an die Corona Warnapp angebunden zu sein, ist das in anderen Bundesländern auch so?

Ausserdem: "Eine der folgenden Nummern ist anzugeben: Institutionskennzeichen Handelsregisternummer Vereinsregisternummer". Da wir über keines verfügen, lassen wir das einfach frei?
 
Wenn diese Daten erfragt werden bist du auf dem falschen Weg, nämlich vermutlich zur Registrierung für Testung Dritter.

Es geht um Eigentestung. Die Registrierung läuft auch bei der KV Sachsen sicher über einen anderen Pfad. Ist bei der KV Hessen auch so.
 
Manja
Hab mir das eben mal angesehen - das ist ja echt noch steinzeitmäßig bei der KV Sachsen mit dem PDF Formular.
Am besten faxt man das auch noch :D

Dort musst du tatsächlich IK und sonstige Nummern frei lassen. Nur die Steuernummer musst du eintragen.

An die App musst du nicht angebunden sein. Du machst nur in der Tabelle 2b das Kreuzchen bei sonstige humanmed. Berufe.
 
Manja
Hab mir das eben mal angesehen - das ist ja echt noch steinzeitmäßig bei der KV Sachsen mit dem PDF Formular.
Am besten faxt man das auch noch :D

Dort musst du tatsächlich IK und sonstige Nummern frei lassen. Nur die Steuernummer musst du eintragen.

An die App musst du nicht angebunden sein. Du machst nur in der Tabelle 2b das Kreuzchen bei sonstige humanmed. Berufe.
Ich hab inzwischen auch "gegraben" und gesucht und nix anderes gefunden.
 
Sind vielleicht Kollegen aus Bayern hier?
Für uns sollte die https://www.kvb.de/ zuständig sein.
Auf deren Seite ist tatsächlich ein Bereich für "nichtärztliches Personal", jedoch habe ich lange nach einer Möglichkeit gesucht, mich zu registrieren.
Um Euch die Suche zu ersparen : https://dienste.kvb.de/car-signup-public/
:giggle:
Henry, Danke nochmals für deine wertvollen Infos!!
 
Hier die Antwort auf meine versuchte Registrierung bei der KV Sachsen:

Sehr geehrte Frau Paul,

zur abschließenden Bearbeitung der oben genannten Registrierung benötigen wir folgende Korrekturen:

- als Heilpraktikerin zählen Sie nicht unter: Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
-> sollten Sie eine Psychotherapie führen übersenden Sie uns bitte ein Abschlusszertifikat, dann Kreuz bei Praxen humanmed. Heilberufe

- wenn eine Beauftragung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorliegt, ist diese mit einzureichen und das Kreuz auf Seite 3 bei § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 vom Öffentlichen Gesundheitsdienst als weitere Leistungserbringer beauftragte Dritte (nicht-ärztliche und nicht-zahnärztliche) zu setzen

Desweiteren ergibt sich folgender Klärungsbedarf:
- Seite 1 Nr. 5 gesetzliche(r) Vertretungsberechtigte(r): Angaben zum gesetzlich Vertretungsberechtigten fehlen (Name, Tel, Mobil, E-Mail)

Bitte reichen Sie uns gegebenenfalls ein Abschluss Zertifikat, Beauftragung und ein vollständig ausgefülltes, mit aktuellem Datum versehenes und unterschriebenes neues Registrierungsformular bis 01.02.2022 nach.
Ein aktuelles Formular finden Sie auf unsere Homepage unter https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/...ordnung-fuer-nicht-mitglieder-der-kv-sachsen/

Mit freundlichen Grüßen


Schneider, Franz

Ich bin jetzt erstmal sprach- und ratlos. Habt ihr Ideen wie ich jetzt argumentieren könnte?
 
Hast Du evtl. eine Registrierung im Sinne von Durchführung von Tests an Dritten vorgenommen?

Die haben doch bestimmt eine Hotline. Ruf da mal an.
 
Hast Du evtl. eine Registrierung im Sinne von Durchführung von Tests an Dritten vorgenommen?

Die haben doch bestimmt eine Hotline. Ruf da mal an.
Nein habe ich nicht. Zur Aussage wir würden nicht unter Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe fallen, habe inzwischen die Information einer Anwältin bekommen das sei richtig weil wir eine Undenklichkeitsbescheinigung bekommen, KEINE Bescheinigung als Heilberuf.
 
Das ist eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung meiner Ansicht nach:

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
 
Ich ergänze noch: diese Auffassung steht auch völlig im Widerspruch zu den Regelungen im IfSG. Hier fallen wir zum Beispiel betreffend Impfpflicht unter die Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.

Dazu auf die Schnelle gefunden habe ich zum Beispiel eine Publikation vom Landkreis Karlsruhe, die explizit auch Heilpraktiker zu den Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe zählen (Punkt 9). https://www.landkreis-karlsruhe.de/index.php?ModID=7&FID=3051.2473.1
 
Adrian Anjaneya
Was ist aus Deiner Registrierung und Abrechnung geworden?
 
Hey Henry,
Registrierung lief ohne Probleme, abgerechnet habe ich aktuell gerade nicht. Muss ich in nächster Zeit anstoßen.
 
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