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Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.
Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Account und/oder Ihr neuer Standort zur Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten im Rahmen der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) und/oder der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) ist nun final frei geschaltet. Sie können daher ab sofort nach dem Einloggen in Ihren Account mit Ihrem selbst vergebenen Passwort unter https://www.kvhessen.de/coronavirus/testv-nicht-mitglieder-erfassung Ihre jeweils zum Ansatz kommenden Kosten je Standort eingeben und an uns übermitteln.
Die Abrechnung erfolgt standortbezogen für jeden einzelnen Standort getrennt.
Sobald wir vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) die in Rechnung gestellten Kosten vergütet bekommen haben, überweisen wir den Rechnungsbetrag abzgl. der Verwaltungskosten auf das von Ihnen in der Anmeldung angegebene Konto.
Hierüber erhalten Sie dann eine schriftliche Information. Bedenken Sie bitte, dass die Auszahlungen aufgrund der Rechnungsstellung immer zeitverzögert gegenüber Ihrer Abrechnung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90 | 60486 Frankfurt am Main
Vielen Dank für die Info Henry!Update: Abrechnung und Auszahlungen der KV kamen nach nur etwas mehr als 2 Wochen Bearbeitungszeit bereits letzte Woche.
KV Sachsen verlangt dafür an die Corona Warnapp angebunden zu sein, ist das in anderen Bundesländern auch so?Können wir. Hatte ich hier schon mal geschrieben: https://heilpraktiker-foren.de/threads/der-corona-austausch-beitrag.26683/post-386831
Nach §11 TestV können wir bis zu 10 Tests a pauschal 3,50 Euro pro Monat je tätiger Person für Eigentestungen erstattet bekommen. Wir gehören zu den "Sonstigen humanmedizinischen Berufen".
Das geht so: bei der Kassenärztlichen Vereinigung des zuständigen Bundeslandes als Nichtmitglied registrieren. Die Registrierung durch Ergänzen und Unterschreiben sowie Postversand des nach Registrierung bereitgestellten Formulars abschließen. Daraufhin bekommt man einen Zugang zur Abrechnungsmaske bei der KV. Dort trägt man seine Tests ein und beantragt die Erstattung.
Die KV zahlt dann die Erstattung abzüglich einer Gebühr von 3,5% aus.
Ich hab inzwischen auch "gegraben" und gesucht und nix anderes gefunden.Manja
Hab mir das eben mal angesehen - das ist ja echt noch steinzeitmäßig bei der KV Sachsen mit dem PDF Formular.
Am besten faxt man das auch noch
Dort musst du tatsächlich IK und sonstige Nummern frei lassen. Nur die Steuernummer musst du eintragen.
An die App musst du nicht angebunden sein. Du machst nur in der Tabelle 2b das Kreuzchen bei sonstige humanmed. Berufe.
Nein habe ich nicht. Zur Aussage wir würden nicht unter Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe fallen, habe inzwischen die Information einer Anwältin bekommen das sei richtig weil wir eine Undenklichkeitsbescheinigung bekommen, KEINE Bescheinigung als Heilberuf.Hast Du evtl. eine Registrierung im Sinne von Durchführung von Tests an Dritten vorgenommen?
Die haben doch bestimmt eine Hotline. Ruf da mal an.
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".