Hallo!
In dem recht informativen Buch "Recht in der Naturheilpraxis" von Suzan Ulsal gibt es auch einen Abschnitt über die erforderliche Gestaltung eines Impressums für eine Heilpraktikerseite im Internet. Dort ist unter anderem die Rede von einer "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Wirtschafts-Identifikationsnummer", die man "nur wenn vorhanden" im Impressum angeben muss.
Der Einfachheit halber zitierte ich mal den Abschnitt von Seite 108f.:
"Soweit vorhanden muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird auf Antrag und für Tätigkeiten, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient der Umsatzsteuerverrechnung im innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen. Natürliche Personen erhalten eine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.), wirtschafllich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer,. Daher erhalten Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine W-IdNr., sodass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. auf Anfforderung der zuständigen Finanzbehörde. Das zuständeige Finanzamt trifft damit die Entscheidung darüber, ob eine wirtschatflich tätige Person eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt bekommt oder nicht. Ein Antrag von Ihnen ist nicht erforderlich; Sie müssen sich auch um keine Erteilung einer Nummer bemühen. Wenn Sei eine W-IdNr. zugeteilt bekommen haben, müssen Sie diese angeben, auch auf Ihren Rechnungen; wenn Sie (bis dato) keine Nummer erhalten haben, können Sie natürlich auch keine angeben.
Beachte: die Angabe der allgemeinen Steuernummer im Impressum ist wegen der Gefahr eines Missbrauchs nicht empfehlenswert. Ihre Angabe ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben."
Kurz gefasst: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und/oder W-IdNr. müssen falls vorhanden angegeben werden, die allgemeine Nummer, die es ja auch noch gibt, nicht.
Ist die zitierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer identisch mit der IdNr.? Das ist meine Annahme.
Eine IdNr. habe ich. Daher gehe ich mal davon aus, dass ich diese angeben muss. Komisch finde ich allerdings, dass man diese als Heilpraktiker angeben muss, obwohl man ja eigentlich nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Habe ich da was falsch verstanden?
Wenn ich so durchs Internet streife, sehe ich sehr oft in den Impressa überhaupt kein Steuernummer (vielleicht zu 40 %).
In dem recht informativen Buch "Recht in der Naturheilpraxis" von Suzan Ulsal gibt es auch einen Abschnitt über die erforderliche Gestaltung eines Impressums für eine Heilpraktikerseite im Internet. Dort ist unter anderem die Rede von einer "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Wirtschafts-Identifikationsnummer", die man "nur wenn vorhanden" im Impressum angeben muss.
Der Einfachheit halber zitierte ich mal den Abschnitt von Seite 108f.:
"Soweit vorhanden muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird auf Antrag und für Tätigkeiten, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient der Umsatzsteuerverrechnung im innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen. Natürliche Personen erhalten eine Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.), wirtschafllich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer,. Daher erhalten Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine W-IdNr., sodass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. auf Anfforderung der zuständigen Finanzbehörde. Das zuständeige Finanzamt trifft damit die Entscheidung darüber, ob eine wirtschatflich tätige Person eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt bekommt oder nicht. Ein Antrag von Ihnen ist nicht erforderlich; Sie müssen sich auch um keine Erteilung einer Nummer bemühen. Wenn Sei eine W-IdNr. zugeteilt bekommen haben, müssen Sie diese angeben, auch auf Ihren Rechnungen; wenn Sie (bis dato) keine Nummer erhalten haben, können Sie natürlich auch keine angeben.
Beachte: die Angabe der allgemeinen Steuernummer im Impressum ist wegen der Gefahr eines Missbrauchs nicht empfehlenswert. Ihre Angabe ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben."
Kurz gefasst: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und/oder W-IdNr. müssen falls vorhanden angegeben werden, die allgemeine Nummer, die es ja auch noch gibt, nicht.
Ist die zitierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer identisch mit der IdNr.? Das ist meine Annahme.
Eine IdNr. habe ich. Daher gehe ich mal davon aus, dass ich diese angeben muss. Komisch finde ich allerdings, dass man diese als Heilpraktiker angeben muss, obwohl man ja eigentlich nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Habe ich da was falsch verstanden?
Wenn ich so durchs Internet streife, sehe ich sehr oft in den Impressa überhaupt kein Steuernummer (vielleicht zu 40 %).