Hallo
ich möchte molekulare Biotechnologie studieren und habe an einem 1 jährigen Wochenendheilpraktikerkurs teilgenommen.
Mein Wunsch ist es als Heilpraktikerin tätig sein zu dürfen und trotzdem zu studieren.
Ich würde in diesem Jahr an der Prüfung teilnehmen.
Ich stelle mir das so vor, dass ich dann nebenberuflich als Heilpraktikerin tätig bin und hauptsächlich Studentin.
Jetzt, da ich mich nochmal durch die Gesetzeskunde gearbeitet habe, tun sich ein paar Fragen in mir auf.
Ich habe gelesen, dass es Heilpraktikern unter anderem verboten ist Kulturen anzulegen, Gentechnik "zu betreiben", mit Krankheitserregern des IFSG zu arbeiten und mit Embryonen zu arbeiten.
Leider stand dort nichts Ausführliches, sondern nur mehr so als ein paar Stichworte aufgelistet.
So wie ist es denn nun, wenn ich im Studium Kulturen anlege und gentechnische Arbeiten durchführe oder mit Krankheitserregern arbeiten muss. Was wenn ich später hauptberuflich in der Forschung tätig sein möchte? Aber auch in der Forschung wird man ja nur manchmal gebraucht. Kenne viele Forscher die immer mal wieder "arbeitslos" sind.
Darf ich morgens in der Uni als Studentin Kulturen anlegen und nachmittags als Heilpraktikerin meinen Patienten behandeln? Darf ich als Forscherin mit Krankheitserregern des IFSG im Labor arbeiten und nachmittags als Heilpraktikerin meine Patienten "normal" behandeln(natürlich nicht wenn sie unter das IFSG fallen)?
Ich möchte quasi wissen, ob sich diese Verbote dann "nur" auf die Ausübung als Heilpraktiker beziehen und nicht auf die als Student oder Forscher.
Also darf ich das alles wenn ich in meiner Rolle als Student/Forscher bin oder bin ich dann "universal" Heilpraktikerin und darf ich das alles als Mensch der Heilpraktiker ist per se nicht mehr?
Aber ich hoffe ihr versteht was ich meine....
Wenn nicht, dann versuche ich das auf jeden Fall nochmal anders zu formulieren
Viele liebe Grüße
Naillong
ich möchte molekulare Biotechnologie studieren und habe an einem 1 jährigen Wochenendheilpraktikerkurs teilgenommen.
Mein Wunsch ist es als Heilpraktikerin tätig sein zu dürfen und trotzdem zu studieren.
Ich würde in diesem Jahr an der Prüfung teilnehmen.
Ich stelle mir das so vor, dass ich dann nebenberuflich als Heilpraktikerin tätig bin und hauptsächlich Studentin.
Jetzt, da ich mich nochmal durch die Gesetzeskunde gearbeitet habe, tun sich ein paar Fragen in mir auf.
Ich habe gelesen, dass es Heilpraktikern unter anderem verboten ist Kulturen anzulegen, Gentechnik "zu betreiben", mit Krankheitserregern des IFSG zu arbeiten und mit Embryonen zu arbeiten.
Leider stand dort nichts Ausführliches, sondern nur mehr so als ein paar Stichworte aufgelistet.
So wie ist es denn nun, wenn ich im Studium Kulturen anlege und gentechnische Arbeiten durchführe oder mit Krankheitserregern arbeiten muss. Was wenn ich später hauptberuflich in der Forschung tätig sein möchte? Aber auch in der Forschung wird man ja nur manchmal gebraucht. Kenne viele Forscher die immer mal wieder "arbeitslos" sind.
Darf ich morgens in der Uni als Studentin Kulturen anlegen und nachmittags als Heilpraktikerin meinen Patienten behandeln? Darf ich als Forscherin mit Krankheitserregern des IFSG im Labor arbeiten und nachmittags als Heilpraktikerin meine Patienten "normal" behandeln(natürlich nicht wenn sie unter das IFSG fallen)?
Ich möchte quasi wissen, ob sich diese Verbote dann "nur" auf die Ausübung als Heilpraktiker beziehen und nicht auf die als Student oder Forscher.
Also darf ich das alles wenn ich in meiner Rolle als Student/Forscher bin oder bin ich dann "universal" Heilpraktikerin und darf ich das alles als Mensch der Heilpraktiker ist per se nicht mehr?
Aber ich hoffe ihr versteht was ich meine....
Wenn nicht, dann versuche ich das auf jeden Fall nochmal anders zu formulieren
Viele liebe Grüße
Naillong