• Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Verpflegungsmehraufwand buchen

violajaeger

Neues Mitglied
Guten Morgen,
ich sitze grade an der Buchhaltung und bin mir nicht ganz im klaren darüber wie ich den Verpflegungsmehraufwand in Lemniscus buche?!
Würde mich sehr über Hilfe freuen!

Gruß,
Viola
 
Hallo liebe Viola,

Du kannst Deine "Ausgaben" - also auch den Verpflegungsmehraufwand - in der Finanzübersicht eingeben. Also aufs "Fischli" klicken, dann den Reiter "Finanzen" auswählen. Dann den blauen Button "Buchung" auswählen. Dann poppt das Fenster "neue Aufzeichnung" auf: Bildschirmfoto 2021-09-04 um 12.24.50.png
Hier hast Du dann die Chance auch Belege zu hinterlegen, die Finanzkategorie zuzuordnen. Etc.

Du findest, zum Thema "Finanzen" auch ein Video und Anleitung im helpdesk: https://helpdesk.lemniscus.de/hc/de/articles/360009357500-Finanzen


Hoffe, das war ungefähr der Sinn Deiner Frage!

Schönes Wochenende noch!

Adrian
 
Hallo Adrian,

ganz lieben Dank für deine Nachricht. Vielleicht hätte ich meine Anfrage präzisieren sollen.
Tatsächlich war ich schon soweit. Die Frage, die sich mir stellt betrifft konkret das Gegenkonto.
Beim Verpflegungsmehraufwand fließen ja tatsächlich keine liquiden Mittel. Also weder das Kto der Bank noch die Barkasse werden belastet.
In der Ergebnis schmälert es jedoch den Gewinn.

Gerade das Thema Verpflegungsmehraufwand ist bei allen ein Thema, wenn sie an einer Fortbildung teilnehmen.

Wäre schön, wenn du mir konkreter helfen kannst.

Danke vorab.

Viele Grüße
Viola
 
Hallo Viola,

Allgemein gilt: . Als Selbstständiger kannst du Deinen Verpflegungsmehraufwand als Betriebsausgabe gewinnmindernd von Deinem Gewinn abziehen, um eine steuerliche Geltendmachung zu erzielen.

Das bedeutet konkret, es reduziert Deinen Gewinn, es ist somit "ergebnisrelevant". In dem Fall würde ich es also mit dem Verrechnungskonto verbuchen.

Bin kein Steuerberater und dies ist für mich schon eine spezifische Frage. Daher kann ich nur aus meinem Empfinden beantworten. Sorry!

Falls Du einen Steuerberater hast, frage ihn mal spezifisch.

Viele Grüße,

Adrian
 
Zurück
Oben