• Es gibt wieder freie Werbeplätze auf Heilpraktiker-Foren. Diese können auch individuell zu einem attraktiven Paket geschnürt werden. Nähere Informationen unter Werbung
    --> Zielgruppenorientierte Werbung <--
  • Auf Heilpraktiker-Foren gibt es einen großen internen Bereich für Heilpraktiker. In diesem geschützten Bereich können Realfälle der Praxis oder andere sensible Themen diskutiert werden.


    Es befinden sich momentan über 2800 Themen mit über 48000 Beiträgen darin. Ein wertvolles Nachschlagewerk nicht nur für Heilpraktiker die erst begonnen haben, sondern auch für die gestandenen die schon über jahrelange Erfahrung verfügen.

    Nähere Informationen unter: Interner Bereich für Heilpraktiker - Info

Wie stellt man eine korrigierte Rechnung richtig?

PU82

Neues Mitglied
Hallo liebe Kollegen,

ein Patient von mir ist privat versichert und ich habe ihm für 9 Osteopathie Termine eine Rechnung gestellt. Diese war nicht nach GebüH, sondern mit einem Pauschalpreis für Osteopathie versehen. Bis jetzt haben das die privaten Kassen immer akzeptiert (vllt. weil ich auch Physiotherapeut bin und nicht zwingend nach GebüH abrechnen muss).

Seine Kasse möchte aber nun eine Rechnung nach GebüH, damit sie ihm etwas erstattet. Er hat die Rechnung an mich schon beglichen.

Meine Fragen:

1. Wie muss ich es dokumentieren, dass ich ihm eine geänderte Rechnung gestellt habe? (auch im Hinblick auf meine Steuererklärung)

2. Muss ich eine neue Rechnungsnummer verwenden oder die alte beibehalten?

3. Und wie kann ich die alte Rechnung "ungültig" machen? Sonst könnte ein Patient ja versuchen zweimal Geld bei seiner Kasse zu bekommen (obwohl die Kasse das natürlich mitbekommen müsste anhand des Behandlungsdatums).

Vielen Dank schonmal!
 
In diesem Fall genügt es, den Storno in deinen Unterlagen bzw. deiner Software zu vermerken. Dann erstellst du die Rechnung neu mit neuer Rechnungsnummer mit dem Zusatz "Korrigiert Rg.-Nr.:..."
Die verschickst du dann.
 
Vielen Dank für die Antwort. Habe jetzt erstmal eine Stornorechnung erstellt, das hat mir eine Finanzbuchhalterin geraten. Denke das ist noch seriöser. Und dann einfach die neue Rechnung erstellen. VG
 
Zurück
Oben