Hallo liebe Kollegen,
ein Patient von mir ist privat versichert und ich habe ihm für 9 Osteopathie Termine eine Rechnung gestellt. Diese war nicht nach GebüH, sondern mit einem Pauschalpreis für Osteopathie versehen. Bis jetzt haben das die privaten Kassen immer akzeptiert (vllt. weil ich auch Physiotherapeut bin und nicht zwingend nach GebüH abrechnen muss).
Seine Kasse möchte aber nun eine Rechnung nach GebüH, damit sie ihm etwas erstattet. Er hat die Rechnung an mich schon beglichen.
Meine Fragen:
1. Wie muss ich es dokumentieren, dass ich ihm eine geänderte Rechnung gestellt habe? (auch im Hinblick auf meine Steuererklärung)
2. Muss ich eine neue Rechnungsnummer verwenden oder die alte beibehalten?
3. Und wie kann ich die alte Rechnung "ungültig" machen? Sonst könnte ein Patient ja versuchen zweimal Geld bei seiner Kasse zu bekommen (obwohl die Kasse das natürlich mitbekommen müsste anhand des Behandlungsdatums).
Vielen Dank schonmal!
ein Patient von mir ist privat versichert und ich habe ihm für 9 Osteopathie Termine eine Rechnung gestellt. Diese war nicht nach GebüH, sondern mit einem Pauschalpreis für Osteopathie versehen. Bis jetzt haben das die privaten Kassen immer akzeptiert (vllt. weil ich auch Physiotherapeut bin und nicht zwingend nach GebüH abrechnen muss).
Seine Kasse möchte aber nun eine Rechnung nach GebüH, damit sie ihm etwas erstattet. Er hat die Rechnung an mich schon beglichen.
Meine Fragen:
1. Wie muss ich es dokumentieren, dass ich ihm eine geänderte Rechnung gestellt habe? (auch im Hinblick auf meine Steuererklärung)
2. Muss ich eine neue Rechnungsnummer verwenden oder die alte beibehalten?
3. Und wie kann ich die alte Rechnung "ungültig" machen? Sonst könnte ein Patient ja versuchen zweimal Geld bei seiner Kasse zu bekommen (obwohl die Kasse das natürlich mitbekommen müsste anhand des Behandlungsdatums).
Vielen Dank schonmal!