- Ort
- Baden-Baden
- Therapien
- PSE, Komplexhomöopathie, Orthomolekulare Therapie, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
- Status
- HP
Hier ein Auszug aus der Stellungsnahmen der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker:
Zitat "In der Konsequenz bedeutet dies für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, dass Succimer (DMSA) nicht mehr als Chelatbildner in der Therapie eingesetzt werden darf. Dies gilt sowohl für die parenterale Anwendung (Injektionslösung) als auch für die orale Anwendung (Tabletten).
Die Apotheke darf Succimer auch nicht mehr ohne ärztliche Verschreibung abgeben. Alls Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollten dies beachten und damit auch kein Succimer mehr in der Praxis anwenden. Selbst wenn diese Infomation noch nicht alle Apotheken erreicht hat, und eine Apotheke Succimer abgibt, wäre die Anwendung durch Heilpraktiker ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. " Zitat ENDE
Wichtig ist hier - wie auch bei manch anderem Wirkstoff - der letzte Satz. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob oder wie man einen Wirkstoff bekommt, sondern ob man (als HP) ihn anwenden darf. Auch wenn man eine Apotheke findet oder einen Arzt, der einem das Mittel verordnet, so bleibt die Anwendung trotzdem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
Zitat "In der Konsequenz bedeutet dies für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, dass Succimer (DMSA) nicht mehr als Chelatbildner in der Therapie eingesetzt werden darf. Dies gilt sowohl für die parenterale Anwendung (Injektionslösung) als auch für die orale Anwendung (Tabletten).
Die Apotheke darf Succimer auch nicht mehr ohne ärztliche Verschreibung abgeben. Alls Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollten dies beachten und damit auch kein Succimer mehr in der Praxis anwenden. Selbst wenn diese Infomation noch nicht alle Apotheken erreicht hat, und eine Apotheke Succimer abgibt, wäre die Anwendung durch Heilpraktiker ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. " Zitat ENDE
Wichtig ist hier - wie auch bei manch anderem Wirkstoff - der letzte Satz. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob oder wie man einen Wirkstoff bekommt, sondern ob man (als HP) ihn anwenden darf. Auch wenn man eine Apotheke findet oder einen Arzt, der einem das Mittel verordnet, so bleibt die Anwendung trotzdem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.