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DMSA nun verschreibungspflichtig

RWH

Rudolf
Forumsunterstützer
Heilpraktiker
Ort
Baden-Baden
Therapien
PSE, Komplexhomöopathie, Orthomolekulare Therapie, Dorn, Matrix-Rhythmus-Therapie und andere
Status
HP
Hier ein Auszug aus der Stellungsnahmen der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker:

Zitat "In der Konsequenz bedeutet dies für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, dass Succimer (DMSA) nicht mehr als Chelatbildner in der Therapie eingesetzt werden darf. Dies gilt sowohl für die parenterale Anwendung (Injektionslösung) als auch für die orale Anwendung (Tabletten).

Die Apotheke darf Succimer auch nicht mehr ohne ärztliche Verschreibung abgeben. Alls Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollten dies beachten und damit auch kein Succimer mehr in der Praxis anwenden. Selbst wenn diese Infomation noch nicht alle Apotheken erreicht hat, und eine Apotheke Succimer abgibt, wäre die Anwendung durch Heilpraktiker ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. " Zitat ENDE

Wichtig ist hier - wie auch bei manch anderem Wirkstoff - der letzte Satz. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob oder wie man einen Wirkstoff bekommt, sondern ob man (als HP) ihn anwenden darf. Auch wenn man eine Apotheke findet oder einen Arzt, der einem das Mittel verordnet, so bleibt die Anwendung trotzdem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
 
und was ist mit dem DMSA welches die Kollegen noch auf Vorrat haben? Bestandsschutz?
Und was ist denn jetzt mit unseren Chelattherapeuten? Werden die nicht in ihrem Wirken massiv eingeschränkt?

Hast Du einen aktuellen Link. Ich finde über die Suchanfragen nur welche von 2016, in der das Verbot angedacht ist
 
Die Info kam heute über den FVDH. siehe: http://www.fvdh.de/newsletter/anhang/AMK_Succimer_2018_04_08.pdf

Es gibt keinen Bestandsschutz und es spielt auch keine Rolle, ob dadurch jemand beruflich eingeschränkt wird. Siehe Verschreibungspflicht von Lokalanästhetika, wodurch im Grunde die Neuraltherapie für HPs "verboten" wurde.
 
und was ist mit dem DMSA welches die Kollegen noch auf Vorrat haben? Bestandsschutz?
Und was ist denn jetzt mit unseren Chelattherapeuten? Werden die nicht in ihrem Wirken massiv eingeschränkt?
...
Wieder einmal ein massiver Eingriff in unsere Therapiefreiheit, wenngleich der Einsatz von DMSA wirklich schon sehr, nun ja, kniffelig ist. In diesem Fall kann ich die Verschreibungspflicht sogar ein Stück weit nachvollziehen. Bitte nun kein Shitstorm ;-)
 
Wieder einmal ein massiver Eingriff in unsere Therapiefreiheit, wenngleich der Einsatz von DMSA wirklich schon sehr, nun ja, kniffelig ist. In diesem Fall kann ich die Verschreibungspflicht sogar ein Stück weit nachvollziehen. Bitte nun kein Shitstorm ;-)
Wieso ist der knifflig?
 
@RWH: Kannst du mir bitte einen Link schicken aus dem Du zitierst. Ich habe beim Suchen sowohl auf Google als auf beim BfArm keine Fundstelle zur Verschreibungspflicht gefunden. Beim BfArm tauchen nur die Treffer aus 2016 auf. Danke für Deine Unterstützung.
 
Link siehe oben...
 
Wie ist das eigentlich, wenn ein Zahnarzt auch HP ist ... der hat dann Glück gehabt, oder?
Ich kenne jmd. der Zahnarztpraxis hat u. HP Praxis parallel u. als HP dann kinesiologisch testet u. behandelt ...
 
Wie ist das eigentlich, wenn ein Zahnarzt auch HP ist ... der hat dann Glück gehabt, oder?
Ich kenne jmd. der Zahnarztpraxis hat u. HP Praxis parallel u. als HP dann kinesiologisch testet u. behandelt ...
Der darf aber meines Wissens nicht die beiden Berufe miteinander mischen, es muss für den Pat klar ersichtlich sein, ob er vom Zahnarzt oder vom HP behandelt wird.
 
Der darf aber meines Wissens nicht die beiden Berufe miteinander mischen, es muss für den Pat klar ersichtlich sein, ob er vom Zahnarzt oder vom HP behandelt wird.
Er darf doch als Zahnarzt DMSA anwenden zur Quecksilberausleitung, er muss es ja nicht in seiner Eigenschaft als HP machen, er muss noch nicht mal HP sein.

Oder anders ausgedrückt: Es gibt doch keine Stoffgruppe bzw. Arzneimittel, die nur von Heilpraktikern verwendet werden dürften.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist das eigentlich, wenn ein Zahnarzt auch HP ist ... der hat dann Glück gehabt, oder?
Ich kenne jmd. der Zahnarztpraxis hat u. HP Praxis parallel u. als HP dann kinesiologisch testet u. behandelt ...

Rein nach dem Buchstaben des Gesetzes, darf ein ZA nur Erkrankungen des Kauapparates behandeln. Ist er zusätzlich auch noch HP, dann darf er im Rahmen der Möglichkeiten eines HPs auch Humanmedizin betreiben. Er darf aber nicht die beiden Bereiche vermischen. Beispiel: Als ZA darf er ein Antibiotika verordnen, weil ein Patient eine Infektion im Mund hat, er dürfte es aber nicht verordnen, wenn der Patient eine Blasenentzündung hätte. Denn die darf er nur in seiner Eigenschaft als HP behandeln - und damit auch mit den Einschränkungen eines HPs. In der Praxis sieht das sicher oft anders aus - und solange nichts passiert...
 
Er darf doch als Zahnarzt DMSA anwenden zur Quecksilberausleitung, er muss es ja nicht in seiner Eigenschaft als HP machen, er muss noch nicht mal HP sein.

Oder anders ausgedrückt: Es gibt doch keine Stoffgruppe bzw. Arzneimittel, die nur von Heilpraktikern verwendet werden dürften.

Er dürfte DMSA anwenden zur Quecksilberausleitung im Rahmen einer zahnmedizinischen Behandlung. Aber NUR dafür. Wobei er da auch aufpassen muss, weil die naturheilkundliche Vorstellung von Ausleitung nicht den Leitlinien entspricht. Gäbe es also einen Zwischenfall, dann wäre er ggf. in Erklärungsnöten. Beim ZA entscheidet die Indikation, ob er legal handelt oder nicht.
 
Der darf aber meines Wissens nicht die beiden Berufe miteinander mischen, es muss für den Pat klar ersichtlich sein, ob er vom Zahnarzt oder vom HP behandelt wird.
Er muss das sogar räumlich klar voneinander trennen - also nicht auf dem Zahnarztstuhl dann nochmal eben etwas für die Blase machen...
Er darf doch als Zahnarzt DMSA anwenden zur Quecksilberausleitung
Klar, Zahnärzte sind Hauptverursacher der Quecksilberbelastung. Hier würde ich das Thema jetzt schon dem ZA zugeordnet sehen.
Es gibt doch keine Stoffgruppe bzw. Arzneimittel, die nur von Heilpraktikern verwendet werden dürften.
Neeee, anders herum: es gibt Stoffgruppen, die nicht vom HP verwendet werden dürfen
 
Ich weiß nur eins, daß mir jetzt ein Mittel nicht mehr zur Verfügung steht und ich noch einiges davon in der Praxis habe.
 
Ich weiß nur eins, daß mir jetzt ein Mittel nicht mehr zur Verfügung steht und ich noch einiges davon in der Praxis habe.
Kam das Verbot denn überraschend? Es wurde doch schon länger diskutiert...
Ist nun blöd. Kannst Du aber an Dir selber anwenden... das kann Dir keiner verbieten.
 
Kam das Verbot denn überraschend? Es wurde doch schon länger diskutiert...
Ist nun blöd. Kannst Du aber an Dir selber anwenden... das kann Dir keiner verbieten.
Na nur weil etwas diskutiert wird heißt soll ich dann schon vorsorglich aufhören?
Und ich mache die Therapien ja nicht zum Selbstzweck. Klar kann ich alles an mir selbst ausprobieren aber das ist nicht der Sinn und Zweck.
 
Na nur weil etwas diskutiert wird heißt soll ich dann schon vorsorglich aufhören?

Nein, aber vorsichtshalber keine Vorräte mehr anlegen, denn meist kommt nach der Diskussion ein Verbot. Wir sind in Deutschland eben Sicherheitsfanatiker...
 
Genau so habe ich das gemeint...
und Vorrat und Vorrat ist ja auch zweierlei...
 
Klar kann ich alles an mir selbst ausprobieren aber das ist nicht der Sinn und Zweck.
soweit ich mich erinnere, hast Du irgendwann mal geschrieben, dass Du mit Deiner Schwermetallausleitung noch nicht durch bist...
Manchmal schenkt es uns das Leben... ;) ...auf ungeplanten Wegen...
 
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